Mehrwertsteuer bei deutscher Frankaturware?

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  • Michel68
    Registrierter Benutzer
    • 07.05.2007
    • 2

    #1

    Mehrwertsteuer bei deutscher Frankaturware?

    Hallo Leute, bin neu hier und starte gleich mit einer schweren Frage:

    Bin eigentlich nicht aus dem Briefmarkenbereich. Möchte aber nun einen Posten frankaturgültiger Briefmarken (Erscheinungsdatum ca. 2004 bis 2007) verticken.

    Zur Umsatzsteuer konnte ich bisher in Erfahrung bringen, daß die Deutsche Post selbst keine abführt.

    Und laut "Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes" gilt für "Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sammlungsstücke" der ermäßigte Mwst.-Satz von 7%.

    Aber muß ich als Gewerbetreibender dem Käufer nun

    a) 0%
    b) 7%
    c) 19%

    Mwst. in Rechnung stellen?

    Herzlichen Dank vorab für kurze, fachkundige Antwort.
  • abrixas
    Extra Bavariam nulla vita
    • 08.09.2004
    • 1839

    #2
    Wir sind Schuster und bleiben bei unserem Leisten...

    Hallo,
    erstmal willkommen im Forum. Aber ich muss hier passen.
    Ich bin Philatelist, aber kein Steuerberater, und ich glaube, dass die anderen Forumler ähnlich argumentieren werden.

    Nix für ungut!

    Kommentar

    • Briefmarkensammler
      Viererblockjunky
      • 03.09.2006
      • 716

      #3
      Zitat von Michel68
      Hallo Leute, bin neu hier und starte gleich mit einer schweren Frage:

      Bin eigentlich nicht aus dem Briefmarkenbereich. Möchte aber nun einen Posten frankaturgültiger Briefmarken (Erscheinungsdatum ca. 2004 bis 2007) verticken.

      Zur Umsatzsteuer konnte ich bisher in Erfahrung bringen, daß die Deutsche Post selbst keine abführt.

      Und laut "Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes" gilt für "Briefmarken und dergleichen (z. B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sammlungsstücke" der ermäßigte Mwst.-Satz von 7%.

      Aber muß ich als Gewerbetreibender dem Käufer nun

      a) 0%
      b) 7%
      c) 19%

      Mwst. in Rechnung stellen?

      Herzlichen Dank vorab für kurze, fachkundige Antwort.
      Du hast 7% MWSt. zu berechnen und abzuführen.

      Kommentar

      • mur
        Registrierter Benutzer
        • 22.07.2005
        • 914

        #4
        @Michel68: Frankaturgültige, deutsche Briefmarken, die Du als Frankatur verkaufst, sind bei Dir genauso von Mehrwertsteuer befreit wie bei der DPAG.
        Zum 01.01.2008 könnte sich das ändern - für den Fall, daß Du langfristiger planen willst.

        Kommentar

        • Alexander Schonath
          Registrierter Benutzer
          • 14.12.2004
          • 865

          #5
          Zitat von mur
          @Michel68: Frankaturgültige, deutsche Briefmarken, die Du als Frankatur verkaufst, sind bei Dir genauso von Mehrwertsteuer befreit wie bei der DPAG.
          Sind Sie sich da ganz sicher? Und warum wäre das dann so?
          Mal hier klicken: Heilbronner Philatelisten-Verein e.V.

          Kommentar

          • mur
            Registrierter Benutzer
            • 22.07.2005
            • 914

            #6
            @Alexander Schonath: 1. Ich bin mir gaaaaanz sicher. 2. Weil es im UStG steht (o.O.: §4 Nr. 11b-ist als Quelle auf jeder Automatenpostwertzeichenquittung so angegeben)

            Kommentar

            • PW0001
              Tschechoslowakei
              • 16.11.2003
              • 767

              #7
              Der Umsatz mit im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen ist nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i UStG und R 70 UStR steuerfrei wenn nicht mehr als der aufgedruckte Wert verlangt wird. Es kann also auch weniger aber keinesfalls mehr als der aufgedruckte Wert verlangt werden. Verlangt man mehr als den aufgedruckten Wert, ist der gesamte Umsatz umsatzsteuerpflichtig.
              Zum aufgedruckten Wert gehören auch Sonderzuschläge wie z.B. bei Wohlfahrtsmarken.

              Meine Aussage ist unverbindlich und stellt keine Rechtsberatung dar sondern nur meinen Kenntnisstand.
              Zuletzt geändert von PW0001; 07.05.2007, 21:37.
              Gruß Peter

              Kommentar

              • Noeppes

                #8
                @mur
                Warum so sicher?

                Ein Bestatter unseres Kundenkreises hatte vor ca. 4 Monaten die Steuerfahndung im Haus. Unter anderm wurden seine sämtlichen Rechnungen in denen Postwertzeichen für die Trauerbriefe ohne MwSt. aufgeführt wurden moniert mit dem Hinweis das der 'Weiterverkauf' grundsätzlich Mehrwertsteuerpflichtig sei.

                Nachzahlen durfte er schon. Wie kann das dann?

                QPW0001
                § 4 Nr. 8 Buchstabe i UStG
                trift es nicht ganz, da geht es um amtliche Wertzeichen und die Post ist kein Amt mehr, oder?
                Also am besten bei einem Finanzamt nachfragen.

                Noeppes

                Kommentar

                • Michel68
                  Registrierter Benutzer
                  • 07.05.2007
                  • 2

                  #9
                  Zitat von Noeppes
                  Ein Bestatter unseres Kundenkreises hatte vor ca. 4 Monaten die Steuerfahndung im Haus. Unter anderm wurden seine sämtlichen Rechnungen in denen Postwertzeichen für die Trauerbriefe ohne MwSt. aufgeführt wurden moniert mit dem Hinweis das der 'Weiterverkauf' grundsätzlich Mehrwertsteuerpflichtig sei.
                  Hier wurden keine frankaturgültigen Briefmarken verkauft, sondern Bestattungen. Und Neben- oder Unterleistungen sind immer zum gleichen Umsatzsteuersatz der Hauptleistung zu verrechnen.

                  Kenne ich als Versandhändler: Die Versandpauschale hat immer die höchste beteiligte Mwst. (z.B. 7% UND 19% Produkte in einer Rechnung bedeutet auf die komplette Versandpauschale 19%).

                  PS: Danke für Eure rege Teilnahme.

                  Im Moment schaut es also doch danach aus, daß eine reine Frankaturlieferung mwst.-frei bleibt !!!?

                  Kommentar

                  • PW0001
                    Tschechoslowakei
                    • 16.11.2003
                    • 767

                    #10
                    Zitat von Noeppes

                    QPW0001
                    trift es nicht ganz, da geht es um amtliche Wertzeichen und die Post ist kein Amt mehr, oder?
                    Die Briefmarken sind Wertzeichen und werden nicht von der Post sondern vom Finanzministerium herausgegeben. Also amtlich


                    Zitat von Michel68
                    Hier wurden keine frankaturgültigen Briefmarken verkauft, sondern Bestattungen. Und Neben- oder Unterleistungen sind immer zum gleichen Umsatzsteuersatz der Hauptleistung zu verrechnen.

                    Kenne ich als Versandhändler: Die Versandpauschale hat immer die höchste beteiligte Mwst. (z.B. 7% UND 19% Produkte in einer Rechnung bedeutet auf die komplette Versandpauschale 19%).
                    Völlig korrekt. Kleiner Merksatz: Die Nebenleistung teilt sich immer das Schicksal der Hauptleistung! (umsatzsteuermäßig gesehen)
                    Gruß Peter

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                    • Noeppes

                      #11
                      @Michel68

                      Mal wieder etwas gelernt
                      Wenn man nicht damit zu tun hat wundert man sich schon bei diesen unterschiedlichen Einteilungen.

                      @PW0001
                      Die Briefmarken sind Wertzeichen und werden nicht von der Post sondern vom Finanzministerium herausgegeben. Also amtlich
                      Ahja, absolut logisch.

                      Noeppes

                      Kommentar

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