Ich glaube ohne Abbildung wird das nichts.
Wenn das Dir vorlirgende Stück nicht vom BMF herausgegeben wurde, ist es keine Briefmarke im Sinne der Definition. Was es aber dann ist, kann nur nach Inaugenscheinnahme bstimmt werden.
Wenn das Dir vorlirgende Stück nicht vom BMF herausgegeben wurde, ist es keine Briefmarke im Sinne der Definition. Was es aber dann ist, kann nur nach Inaugenscheinnahme bstimmt werden.
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