Selbstverständlich sind Fotokopien, Neudrucke, Abdrucke ... keine Briefmarken. Wenn aber der Anbieter offensichtlich in seinem Angebot darauf hinweist, ist das nach den kaufmännischen und juristischen Regeln völlig legal! Betrug (vgl. § 263 Strafgesetzbuch) ist immer noch "daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ..."
So wie es in den Beispielen aussieht, wird für diese Kopien mehr geboten als für manche Originale.
So wie es in den Beispielen aussieht, wird für diese Kopien mehr geboten als für manche Originale.

Kommentar