Wirrungen um Prüfungen von Zusammendrucken Berliner Bauten

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  • Michael
    Registrierter Benutzer
    • 10.06.2003
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    #1

    Wirrungen um Prüfungen von Zusammendrucken Berliner Bauten

    Ich sammle die Zusammendrucke Berliner Bauten. Viele Stücke erwarb ich geprüft, doch hatte ich immer wieder Probleme die Prüf-Signaturen richtig zu deuten. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass dieses Prüfgebiet leider nicht sehr gut betreut worden ist, wie ich weiter unten darlegen werde.
    Doch zunächst ein Auszug aus der Prüfordnung des BPP (aus Michel Spezial 2002):

    6. Signierung echter Prüfgegenstände
    ...
    6.2. Bei Einheiten von Briefmarken bringt der Prüfer im Falle der Signierung auf jeder Briefmarke sein Prüfzeichen an.
    Zusammendrucke werden über die Marken bzw. über Marken und Leerfelder, ... usw. signiert. Zusätzlich wird die linke Marke (bei waagerechten Zusammendrucken) bzw. die untere Marke (bei senkrechten Zusammendrucken) wie in den Abb. 1A und B, 2 und 3 signiert mit der Maßgabe, daß die Stellung des Prüfzeichens zur Grundlinie die Qualität des gesamten Zusammendrucks zum Ausdruck bringen muß.
    ...

    Die erwähnten Abbildungen könnt ihr im Michel-Katalog nachschlagen.

    Ich habe Probleme die Definition in der Prüfordnung mit der Praxis in Einklang zu bringen! In einigen Fällen habe ich konkret nachgefragt, aber immer nur unbefriedigende Antworten erhalten. Hier ein paar Beispiele:

    1. Ausrichtung des Prüfzeichens
    Teils werden (oder wurden) die Prüfzeichen stehend parallel zum Unterrand, teils diagonal fallend angebracht.



    Mir scheint es so, als sei diese Praxis zu einem Zeitpunkt X geändert worden. Wenn ja, wann war das?

    2. Anzahl der Prüfzeichen
    Lt. Prüfordnung (s.o.) wird bei Zusammendrucken über Marken und Leerfelder signiert. Das ist bei dem unten gezeigten Beispiel beim W4 auf beiden Seiten der Fall, beim W14 jedoch nicht.



    Es ist zwar richtig, dass der W4 2 Marken und der W14 nur eine Marke hat, doch ist eine doppelte Signierung zur Sicherung des Prüfgegenstandes empfehlenswert.
    Da ich nun den Verdacht hatte, dass der W14 durch Anhängen eines Leerfeldes aufgewertet worden war, schickte ich ihn zur Nachprüfung, worauf ich folgenden Kommentar erhielt



    So ganz einsichtig finde ich das nicht, da eben die Fälschungsgefahr besteht.

    3. erhöhte Signierung
    Ein Prüfstück wird erhöht signiert, um Qualitätsmängel zum Ausdruck zu bringen. Bei der Stellung des Prüfzeichens bei dem W15 unten, bekam ich zunächst einen Schreck!



    Ich konnte jedoch keinen wesentlichen Mangel feststellen und schickte das Stück zur Nachprüfung, mit einem entsprechenden Hinweis. Ich erhielt kommentarlos diesen Kurzbefund



    Was soll man davon halten???
    Bei anderen Stücken war die Höhe der Signierung allerdings durchaus in Ordnung.

    4. Stellung des Prüfzeichens
    Bei einigen senkrechten Zusammendrucken mit Zwischensteg ist das Prüfzeichen unterschiedlich zum Rand angebracht.



    Ich dachte, dass sei okay, da das Zwischenstück in dem einen Fall durchgezähnt ist und im anderen Fall nicht. Die Prüfung der anderen Zusammendrucke dieser Art bestätigte die Vermutung, bis auf einen Fall:



    Hier ist die Stellung bei beiden Zusammendrucken gleich.

    Fazit:
    Ich finde einerseits die Beschreibung in der Prüfordnung nicht sehr eingängig, jedenfalls kann ich sie nur schwer auf die gezeigten Beispiele übertragen.
    Andererseits ist bei der Klassifizierung der Zusammendrucke anhand der Prüfzeichen größte Vorsicht geboten. Sie geben leider keine verlässliche Auskunft über den Zustand der Stücke.

    Welche Erfahrungen habt ihr mit Zusammendrucken gemacht?
    Zuletzt geändert von Michael; 01.01.2004, 07:29.
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