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Thema: Antwortkarten im internationalen Postverkehr

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Eric Scherer
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    Hallo Michael. Leider lässt sich Deine Frage nicht genau beantworten, da die Regeln des Weltpostvereins hier nicht wirklich eindeutig sind. Mir selbst liegt mindestens eine Karte vor, die wg. Ablauf der Gültigkeit der Wertzeichen nicht akzeptiert wurde. Ich habe aber auch unzählige Karten mit verschiedenstens Fehlern (abgelaufene Wertzeichen, unvollständige Frankatur, etc.), die dennoch akzeptiert wurden. Hoffe, das hilft etwas weiter.

  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Michael
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    @Radio Philatelica: Wo lassen sich die diesbezüglichen Regeln des Weltpostvereins nachlesen? Gibt es eine Quelle im Internet?

    Alternativ oder ergänzend: Hat vielleicht jemand ein altes Postgebührenheft in dem auf die Antwortkarten eingegangen wird und kann daraus zitieren?

  3. #13
    Forums-Administrator Avatar von Michael Lenke
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    Das Thema ist sehr interessant. Vielleicht hat jemand weitere Beispiele von Sonderfällen.
    Ich kann mich an eine Antwortkarte erinnern, die in der Inflationszeit ins Ausland ging und dann zufrankiert wurde.
    Soweit ich mich erinnern kann, konnte niemand sagen warum und wieviel nachfrankiert wurde/werden musste.

    Wie soll ein Postler im Ausland wissen, ob eine Antwortkarte im Ausgabeland nach gültig ist. Wie sind die Übergangsfristen?
    Es kann ja schlecht sein, dass eine Karte mit Antwortkarte am letzten Tag der Gültigkeit verschickt wird und jetzt jemand wissen muss wie lange er Zeit zum Antworten hat.
    Wie lange ist eine Antwortkarte überhaupt gültig? Was ist bei Portoerhöhungen - insbesondere in Inflationszeiten?

    Es gibt viele Fragen - wer hat weitere - wer hat Antworten?

    ml
    Wehr fähler findet, daf si behaltn.
    Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
    Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Eric Scherer
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    Die entsprechenden Regularien finden sich in den Vereinbarungen der diversen Weltpostkongresse. Die Originaltexte sind dabei ungewöhnlich kurz und einfach, wodurch sich auch die vielen Unsicherheiten ergeben. Themen wie Wechsel der Portogevühren oder abgelaufene Gültigkeit von Postwertzeichen werden nirgends näher beschrieben.
    Leider sind nur ein Teil der Originaltexte online verfügbar. Es sind aber auch nur ca. 4 bis 5 Weltpostkongresse von Relevanz. Bei Gelegenheit werde ich mal versuchen, die relevanten Textstellen zusammenzustellen. Brauche aber etwas Zeit dafür.

  5. #15
    www.arge-belux.de Avatar von Lars Böttger
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    "Selbstgemachte" Retourpostkarte

    Zu dem Thema kann ich auch eine Antwort-Postkarte aus Luxemburg beisteuern. Ein Sammler wendet sich an die Post mit einer selbstgemachten Antwortkarte. Nach meinem Kenntnisstand ist Deutschland aber "Ausland", die 6 Pfg. sind von daher als Porto zu wenig. Das richtige Porto wären 15 Pfg. gewesen. Eine Nachgebühr ist seitens der luxemburgischen Post nicht berechnet worden.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lar
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  6. #16
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    Hallo Lars,
    ab dem 15.1.1932 galt nach Luxemburg die Inlandsgebühr, für Drucksachen bis 20 gr. schon ab 1.3.1931.
    Gruß Bernd

  7. #17
    www.arge-belux.de Avatar von Lars Böttger
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    Hallo Bernd,

    danke für die Info! Ich habe mich an das Postgebühren-Handbuch von Luxemburg gehalten, da ist keine Sondergebühr für den Postkartenversand nach Deutschland vermerkt.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars
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  8. #18
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    Hallo Lars,
    selbst wenn eine Karte Luxemburg -Deutschland teurer wäre, ist es bei Antwortkarten unwichtig.
    Die wichtigsten Grundlagen der Antwortkarten, auch ins Ausland, ist: Die Postkarte mit Antwort ist nach der derzeit gültigen Gebühr zu frankieren.
    Zwingend ist die gleichzeitige Frankierung der Antwortkarte mit derselben Gebühr. Somit hat der Absender mit den Erwerb der Marken ( Ganzsache) am Postschalter eigentlich schon die Rücksendung der Antwortkarte bezahlt. Die Post hat das Geld mit der Wertigkeit von diesem Tag. Auch wenn in der Inflation die Frankatur der Antwortkarte eigentlich durch die Geldentwertung zu gering wäre, eine Nachtaxierug der Antwortkarte wäre eine Überbezahlung. Auch bei einer Postkarte mit Antwort ins Ausland verblieb das Geld für das verklebte Porto der Antwortkarte bei der Ausgabepost, es gab keine Ausgleichszahlungen für Antwortkarten zwischen den Ländern. Somit musste kein Beamter im Ausland die deutschen Porti am Tag der Stempelung der Antwortkarte kennen, für ihn war das Porto bezahlt. Wenn einer nachtaxierte, wäre es das Postamt oder Grenzpostamt im Empfängerland der Antwortkarte. Aber siehe oben.
    Das gesagte gilt natürlich nicht für eine unterfrankierte Postkarte mit Antwortkarte, da konnten alle nachtaxieren.
    Das wäre meine Meinung.
    Beste Grüße Bernd

  9. #19
    Registrierter Benutzer Avatar von Michael
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    Hört sich an, als könnte man eine Antwortkarte in gewisser Weise mit einem Internationalen Antwortschein (IAS) vergleichen. Dort ist das Porto auch an anderer Stelle bezahlt worden. Allerdings muss die rücksendende Behörde ein Postwertzeichen für einen IAS herausgeben und das auch verrechnen.

  10. #20
    Vereinsmitglied Avatar von Cophila
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    Zitat Zitat von Lars Böttger Beitrag anzeigen
    @radio philatelica:

    Herzlichen Glückwunsch zur Goldmedaille auf der MAMA 2013 in Sindelfingen!
    Eine einigermaßen ordentliche (für mich etwas dürftige) Sammlung.

    Und leider für eine Rang I - Ausstellung, wie bei der kommenden in Haldersleben nicht zugelassen, da erst ab 5 Rahmen möglich.
    Mit freundlichen Grüßen

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