Diskussion zu dem Exponat:
The Genesis of the Anglo-American Convention of Dec 15th, 1848
von Lars Böttger
Direkt zum Exponat: The Genesis of the Anglo-American Convention of Dec 15th, 1848
Diskussion zu dem Exponat:
The Genesis of the Anglo-American Convention of Dec 15th, 1848
von Lars Böttger
Direkt zum Exponat: The Genesis of the Anglo-American Convention of Dec 15th, 1848
Geändert von Michael Lenke (15.01.2014 um 18:46 Uhr)
Liebe Leute,
meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine postgeschichtliche Sammlung mit allen dafür bedeutsamen Aspekten wie Postrouten- Stempel- und Gebührenerläuterungen.
Natürlich haben auch postgeschichtliche Sammlungen ein Thema, aber thematische Sammlungen sehen ganz anders aus.
Bei Ausstellungen würden die Juroren wohl "umgruppieren".
Gruß
Ostfriese
Hallo Ostfriese,
das Exponat wurde immer unter "Postgeschichte" gezeigt und wird immer dort bleiben - es muss nur "umgehängt" werden.
Beste Ausstellergrüsse!
Lars
Das Exponat habe ich verkauft.
Was bedeutet das für "EXPONATE ONLINE"? Muß der Käufer der Präsentation zustimmen?
Wenn an dieser Stelle "hochkarätige Sammlungen" dauerhaft der Nachwelt erhalten bleiben sollen, müßte doch die Frage des Urheberrechts geklärt sein. Wie sieht das bei Verkauf einzelner Stücke über eine Auktion aus? Kann man den Verkauf von einer Zustimmung zur Veröffentlichung abhängig machen?
Altsax
@altsax:
Das Urheberrecht des Exponates, der Bilder und der Beschreibung liegt bei mir. Für mich bedeutet das nur, dass ich nicht mehr weitermache.
Der Käufer erwirbt das Material, aber nicht die Bilder die ich davon gemacht habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer einer Mauritius-Marke hingeht und alle Publikationen mit einem Bild seiner Marke verbietet.
Beste Sammlergrüsse!
Lars
Was den Text angeht, sind wir einer Meinung. Hinsichtlich der Marken und Belege habe ich Zweifel. Die Frage ist nicht, ob der Käufer die Veröffentlichung tatsächlich verbietet, sondern ob er juristisch dazu berechtigt wäre.
Ich habe jedenfalls Hemmungen, bei Veröffentlichungen ohne Genehmigung des Eigentümers Abbildungen fremder Marken und Belege zu verwenden.
Ich denke, daß dieses Problem grundsätzlich gelöst werden muß, sofern es das nicht schon ist.
Beste Grüße
Altsax
@altsax:
Ohne Jurist zu sein: Die Belege gehörten mir zum Zeitpunkt der Exponatserstellung, die Bildrechte der Bilder, die zu diesem Zeitpunkt entstanden, auch. Der Käufer erwirbt nur die Belege, nicht mehr, nicht weniger. Er kann davon soviele Bilder machen, wie er will. Von daher verstehe ich Dein Bedenken eigentlich nicht.
Beste Sammlergrüsse!
Lars
Hallo deckelmouk,
ich bin auch kein Jurist, habe aber einmal gelernt, was bei (wissenschaftlichen) Veröffentlichungen zu beachten ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei "EXPONATE ONLINE" andere Regeln gelten.
Lassen wir einmal lose Briefmarken beiseite. Jeder Brief ist ein Unikat. Das Recht, davon Abbildungen zu veröffentlichen, steht dem jeweiligen Eigentümer zu. Die Frage ist, ob der vorherige Eigentümer alte Abbildungen dauerhaft veröffentlichen darf.
Daß in philatelistischen (gedruckten) Publikationen laufend derartige Rechte mißachtet werden, mag Tradition haben und nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" bisher keine Probleme verursacht haben.
Der verantwortliche BDPH sollte die Problematik allerdings klären!
Beste Grüße
Altsax
Der Generaldirektor des Wiener Naturhistorischen Museums, Dr. Bernd Lötsch, hat unlängst in einer "Seitenblicke"-Sendung auf 3-sat festgestellt:
Ich weiß zwar, was die Dinge kosten, nicht aber, was sie wert sind.
Gilt das nicht auch für vieles in der Postgeschichte und in der Philatelie?
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