Hallo Sammler/innen,
das Thema "Zusendung von unverlangten Warensendungen" wird im Internet ausführlich behandelt.
Für mich fallen auch Auktionskatalog, die ich nie bestellt habe, in diesen Bereich.
Ärgerlich finde ich solch eine Zusendung schon. Wenn mich etwas Interessiert, dann schaue ich mir die Auktionslose im Internet an. Hierzu brauche ich keine Papierausgabe.
Nun zum konkreten Fall. Vor über einem Jahr habe ich einmal über eine Auktionshäuser-Plattform auf ein Los dieser Auktionsfirma geboten. Ersteigert habe ich dieses nicht, da es andere, höhere Gebote gab. Nun habe ich bereits zum zweiten Mal unaufgefordert einen Auktionskatalog aus dem Themenbereich meines Gebotes zugeschickt bekommen. Dazu noch mit Vorankündigung von DHL per E-Mail. Hier wurden offensichtlich alle meine persönlichen Daten an die Auktionsfirma weiter gegeben, die diese einfach benutzt. In wie weit ist dies rechtlich zulässig? Muss man vor jeden Gebot die kompletten AGB's des Anbieters studieren?
Wie stellt man ein solches Verhalten am nachhaltigsten ab? Wenn ich z.B. der Auktionsfirma schreibe, habe ich dann z.B. ein Recht auf eine schriftliche Bestätigung meines Anliegens? Reicht es einen frankierten Rückumschlag beizulegen? Wie sind Eure Erfahrungen hierzu?
Gerne auch per PN.
Ein zweiter Themenbereich hierzu ist für mich der Verkauf von Auktionsfirmen. Darf die alte Auktionsfirma ihren Adressenbestand einfach weiter verkaufen? Ursprünglich wurde angekündigt, das nun eine Internetseite mit Angeboten aus diesen Sammelgebiet beabsichtigt ist. Nun wurde ein Auktionskatalog einer anderen Firma zugeschickt und der Verkauf der alten Auktionsfirma an dieses Unternehmen mitgeteilt.
Beide genannten Fälle betreffen Auktionshäuser in Deutschland.
Viele Grüße
Juergen
das Thema "Zusendung von unverlangten Warensendungen" wird im Internet ausführlich behandelt.
Für mich fallen auch Auktionskatalog, die ich nie bestellt habe, in diesen Bereich.
Ärgerlich finde ich solch eine Zusendung schon. Wenn mich etwas Interessiert, dann schaue ich mir die Auktionslose im Internet an. Hierzu brauche ich keine Papierausgabe.
Nun zum konkreten Fall. Vor über einem Jahr habe ich einmal über eine Auktionshäuser-Plattform auf ein Los dieser Auktionsfirma geboten. Ersteigert habe ich dieses nicht, da es andere, höhere Gebote gab. Nun habe ich bereits zum zweiten Mal unaufgefordert einen Auktionskatalog aus dem Themenbereich meines Gebotes zugeschickt bekommen. Dazu noch mit Vorankündigung von DHL per E-Mail. Hier wurden offensichtlich alle meine persönlichen Daten an die Auktionsfirma weiter gegeben, die diese einfach benutzt. In wie weit ist dies rechtlich zulässig? Muss man vor jeden Gebot die kompletten AGB's des Anbieters studieren?
Wie stellt man ein solches Verhalten am nachhaltigsten ab? Wenn ich z.B. der Auktionsfirma schreibe, habe ich dann z.B. ein Recht auf eine schriftliche Bestätigung meines Anliegens? Reicht es einen frankierten Rückumschlag beizulegen? Wie sind Eure Erfahrungen hierzu?
Gerne auch per PN.
Ein zweiter Themenbereich hierzu ist für mich der Verkauf von Auktionsfirmen. Darf die alte Auktionsfirma ihren Adressenbestand einfach weiter verkaufen? Ursprünglich wurde angekündigt, das nun eine Internetseite mit Angeboten aus diesen Sammelgebiet beabsichtigt ist. Nun wurde ein Auktionskatalog einer anderen Firma zugeschickt und der Verkauf der alten Auktionsfirma an dieses Unternehmen mitgeteilt.
Beide genannten Fälle betreffen Auktionshäuser in Deutschland.
Viele Grüße
Juergen
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