Hallo Artessa,
ich fürchte so einfach wird das nicht sein. Ein für die Geschädigten erstrittenes Gutachten muss anschliessend in Prozessen von jedem Geschädigten einzeln und gerichtlich für seine geschädigten Marken und Belege nachgewiesen werden. Freiwillige Schadenersatzzahlung über viele Millionen Euro wird es nicht geben. Die Geschädigten werden zunächst weitere Kosten mindestens für Fachanwälte und Gerichte vorschiessen müssen und mit weiteren Gegengutachten für jeden einzelnen Fall rechnen müssen.
Schöne Grüsse, Richard
ich fürchte so einfach wird das nicht sein. Ein für die Geschädigten erstrittenes Gutachten muss anschliessend in Prozessen von jedem Geschädigten einzeln und gerichtlich für seine geschädigten Marken und Belege nachgewiesen werden. Freiwillige Schadenersatzzahlung über viele Millionen Euro wird es nicht geben. Die Geschädigten werden zunächst weitere Kosten mindestens für Fachanwälte und Gerichte vorschiessen müssen und mit weiteren Gegengutachten für jeden einzelnen Fall rechnen müssen.
Schöne Grüsse, Richard
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