Endlich haben wir die Sachdiskussion
Ich hatte mir etwas schon gedacht, als ich Anfang 2008 meine 1. Bemerkung zu der Problematik angedeutet hatte.
Aber: Mit einem Attest habe ich mir eine Leistung "gekauft" und bezahlt. Sie ist also mein Eigentum. Wenn ich mit meinem Auftrag zur "Begutachtung" der Marke/des Beleges gleichzeitig einer eingeschränkten Nutzung (in einer Datenbank) zustimme, werden bereits abgedeckte Rechte anderer (Bestimmung nach einer Katalognummer für mein Produkt - dies ist ja die ureigenste Aufgabe des Kataloges) nicht berührt. Die Datenbank enthält ja auch keine "Händler relevanten" Preisinformationen und beeinflußt somit (höchstens positiv) auch in keinster Weise den (seriösen !!!!!) Handel.
Wie heikel die Rechte am Bild/geistigen Eigentum sind, kann man an der um "mm" veränderten Bildgröße und dem "schrägen Trauerbalken" bei Veröffentlichungen und sogar in Vordruckalben (seit einiger Zeit) entnehmen!
Ein "Gutachten" hat aber (besondere Probeentnahmen u. ä. einmal bei Seite) keine Veränderung am zu begutachtenden Gegenstand zur Folge und Ziel ist ja die "(möglichste) Zuordnung zu einer Katalognummer" (MI z.B., für andere Gebiete gibt es auch andere!).
Zumal es ja keine "SUCHDATENBANK" für alles was es gibt ist (Für enge Spezialgebiete könnte sie es schon werden - aber ist das ein Problem?
Nutzen kann ich die Leistung als einfacher Nutzer ja nur , wenn ich auch "Besitzer einer ID/Code-Nummer" bin!!!!!).
Sicher sollte man mit Rechteinhabern das Gespräch suchen (die Datenbank wertet ja ihre Stellung als Katalog sogar auf!!!).
@ wanderer: Ich konstruiere hier einmal einen theoretischen Fall: Ich bin Eigentümer von ca. 500 Marken mit Attest und baue mir eine private Seite im Internet, in dem ich meine Sammlung mit MI/Scott/... - Nummer und Attest zeige. Wer will mir das verbieten? Insbesondere dann, wenn der Zugriff auch noch reglementiert ist.
Ich hatte mir etwas schon gedacht, als ich Anfang 2008 meine 1. Bemerkung zu der Problematik angedeutet hatte.
Aber: Mit einem Attest habe ich mir eine Leistung "gekauft" und bezahlt. Sie ist also mein Eigentum. Wenn ich mit meinem Auftrag zur "Begutachtung" der Marke/des Beleges gleichzeitig einer eingeschränkten Nutzung (in einer Datenbank) zustimme, werden bereits abgedeckte Rechte anderer (Bestimmung nach einer Katalognummer für mein Produkt - dies ist ja die ureigenste Aufgabe des Kataloges) nicht berührt. Die Datenbank enthält ja auch keine "Händler relevanten" Preisinformationen und beeinflußt somit (höchstens positiv) auch in keinster Weise den (seriösen !!!!!) Handel.
Wie heikel die Rechte am Bild/geistigen Eigentum sind, kann man an der um "mm" veränderten Bildgröße und dem "schrägen Trauerbalken" bei Veröffentlichungen und sogar in Vordruckalben (seit einiger Zeit) entnehmen!
Ein "Gutachten" hat aber (besondere Probeentnahmen u. ä. einmal bei Seite) keine Veränderung am zu begutachtenden Gegenstand zur Folge und Ziel ist ja die "(möglichste) Zuordnung zu einer Katalognummer" (MI z.B., für andere Gebiete gibt es auch andere!).
Zumal es ja keine "SUCHDATENBANK" für alles was es gibt ist (Für enge Spezialgebiete könnte sie es schon werden - aber ist das ein Problem?

Sicher sollte man mit Rechteinhabern das Gespräch suchen (die Datenbank wertet ja ihre Stellung als Katalog sogar auf!!!).
@ wanderer: Ich konstruiere hier einmal einen theoretischen Fall: Ich bin Eigentümer von ca. 500 Marken mit Attest und baue mir eine private Seite im Internet, in dem ich meine Sammlung mit MI/Scott/... - Nummer und Attest zeige. Wer will mir das verbieten? Insbesondere dann, wenn der Zugriff auch noch reglementiert ist.
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