Nutzungsrecht von Zeitgenössischen Bildern aus Büchern

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  • Rainer Fuchs
    Weltenbürger
    • 02.06.2004
    • 3776

    #1

    Nutzungsrecht von Zeitgenössischen Bildern aus Büchern

    Hier scheint es ja einige Rechtsgelehrten zu geben.

    In wie weit darf man Bilder (alte Fotos und Zeichnungen) aus Büchern für Philatelistische Artikel unter Nennung der Quelle selbstverständlich verwenden? Das betreffende Buch ist nur einige Jahre alt, die Bilder darin aber aus den 30er Jahren.
    Mitglied bei:
    BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...

    Sammelgebiete:
  • Holzland-Sammler
    Registrierter Benutzer
    • 20.11.2007
    • 875

    #2
    @Rainer..

    Wenn Du die "Originalquelle" nutzt ---> also älter als 70 Jahre, überhaupt kein Problem!

    Wenn Du das Buch als "Zitat" - egal ob Groß- oder Klein-Zitat (hier wohl eher gemeint) sauber "zitierst" (also angibst woher die Erkenntnisse stammen) und als "Beleg für Deine Ausführungen" nutzt ---> ebenfalls kein Problem.

    Nur keine Anananderreihung von fremden Erkenntnissen oder Bildern ohne eigenen Bezug!

    Siehe auch hier: http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm und viele weitere Stellen im Netz.

    Nachtrag: Ein einfaches "Einfügen" fremder Texte oder Bilder ist eine "Kopie" und kein "Zitat" !
    (Dies ist keine Juraberatung!)
    Zuletzt geändert von Holzland-Sammler; 11.10.2013, 19:36.
    Wer sich von Brief- oder Fiskal-Marken bzw. Vorausentwertungen der USA trennen - oder seinen Bestand vervollständigen - möchte, kann mich per PN kontaktieren.

    Holzland-Sammler

    Kommentar

    • olenus
      Registrierter Benutzer
      • 17.01.2008
      • 68

      #3
      Urheberrecht

      Massgeblich ist hier das deutsche Urheberrecht. Demnach sind Texte und Bilder/Fotografien noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors/Fotografen geschuetzt. Die Gemeinfreiheit beginnt am 1. Januar des Folgejahres nach dem 70. Todestag, z.B. ein Fotograf starb am 29. Juli 1943, dann kann ein Bild dieser Person am 1. Januar 2014 verwendet werden. Es ist also notwendig, das Todesdatum des Buchautors herauszufinden oder des Fotografen, falls nicht mit dem Buchautor identisch und nicht das Publikationsjahr des Buches aus dem das Bild stammt. Handelt es sich um ein anonym veroeffentlichtes Werk, wird es 70 Jahre nach Veroeffentlichung gemeinfrei.

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