Hier scheint es ja einige Rechtsgelehrten zu geben.
In wie weit darf man Bilder (alte Fotos und Zeichnungen) aus Büchern für Philatelistische Artikel unter Nennung der Quelle selbstverständlich verwenden? Das betreffende Buch ist nur einige Jahre alt, die Bilder darin aber aus den 30er Jahren.
In wie weit darf man Bilder (alte Fotos und Zeichnungen) aus Büchern für Philatelistische Artikel unter Nennung der Quelle selbstverständlich verwenden? Das betreffende Buch ist nur einige Jahre alt, die Bilder darin aber aus den 30er Jahren.
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