DM-Briefmarken

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  • papajoe
    Registrierter Benutzer
    • 27.09.2005
    • 1

    #1

    DM-Briefmarken

    Hallo an alle!

    Da ich nicht weiß, an wen ich mich mit meiner Frage wenden soll, habe ich mich mal hier registriert.
    Es geht um den Umtausch von DM-Briefmarken in EURO-Briefmarken.
    Mir ist durchaus bekannt, daß man bis 10/2003 bei der Post umtauschen konnte; ich habe das auch getan.
    Allerdings fielen mir jetzt die damals durch einen Umzug mittelfristig nicht auffindbaren restlichen DM-Briefmarken (einzelne postfrische der Jahrgänge 89, 90, 91) in die Hände (Nominale grob geschätzt 250,- DM).
    Habe ich jetzt wirklich GAR KEINE Chance mehr die Dinger in frankierfähige Briefmarken umzutauschen???
    Vielen Dank für Antworten, Joe
  • sodrei
    Altd. BADEN + Deutschland
    • 10.07.2003
    • 380

    #2
    1, 2, 3 chance vorbei

    1, 2, 3 chance vorbei

    Mit dem Umtausch sieht es schlecht aus, da die Post es nicht mehr
    akzeptiert.

    Es gibt zwar wohl noch einen Rechtsstreit mit einem Briefmarkenhänder dazu
    (der wohl in der ersten Instanz gewonnen hatte - sprich die Post hätte dann
    seine Marken umtauschen müssen - aber Post ist in Berufung gegangen).
    Ein Ergebnis zu dem Verfahren kann also noch Jahrelang auf sich warten.

    Evtl. wissen andere Sammler mehr.....

    War eine echte sauerei von der Post die Marken für ungültig zu erklären und den langfristigenUmtausch (z.b. auch mit 10 % Gebühren) nicht zu aktzeptieren.

    NOCH ÜBLICHER DAZU IST DER STANDPUNKT UNSERES BDPH, DER SICH MIT DER UMTAUSCHFRIST EINVERSTANDEN ERKLÄRT HAT UND DIESE FÜR AUSREICHEND GESEHEN HAT.

    Warum hat der BDPH diese nachteilige Meinung dazu - tja....
    man schaue sich einfach die schönen Jahresgaben der Postphilatelie an....

    Grüße

    Harald (sodrei)

    Kommentar

    • TeeKay
      Registrierter Benutzer
      • 05.08.2003
      • 574

      #3
      Meines Wissens nach gewann die Post in 2. Instanz.
      War aber auch eine leicht andere Fragestellung. Wenn ich das ganze richtig in Erinnerung habe, ging es darum, dass der Haendler fuer mehrere zehntausend Euro DM-Marken nach dem Umtauschende ankaufte. Mit dem Ziel, sie umzutauschen. Waer vielleicht anders ausgegangen, wenn Oma Frieda nach Umtauschende den Hortungsposten ihres seit Jahren verstorbenen Mannes gefunden haette.

      Kommentar

      • Claus Wentz

        #4
        Der Prozeß geht im kommenden Monat in die nächste Runde.

        CW

        Kommentar

        • Jens
          Registrierter Benutzer
          • 30.11.2003
          • 543

          #5
          Zitat von TeeKay
          ... Wenn ich das ganze richtig in Erinnerung habe, ging es darum, dass der Haendler fuer mehrere zehntausend Euro DM-Marken nach dem Umtauschende ankaufte. Mit dem Ziel, sie umzutauschen...
          Mit Aktien wir an der Börse auch Spekuliert...
          Die Grundsätzliche Frage ist doch, ob es grundsätzlich angehen kann, daß der für eine zu erbringende Leistung geleistete Betrag verfällt oder zu erstatten ist. Da gab es bei der T-Kom mal was ganz ähnliches mit den Telefonkarten.

          Kommentar

          • Harald Krieg
            Ostafrikasammler
            • 27.06.2003
            • 4789

            #6
            </i>Da gab es bei der T-Kom mal was ganz ähnliches mit den Telefonkarten.
            </i>

            Genau, und da kann man die DM Karten noch heute und in Zukunft umtauschen!

            Kommentar

            • phil-maddin
              Registrierter Benutzer
              • 03.10.2005
              • 783

              #7
              ich bin gespannt wie der prozess weiter geht.
              hat jemand links o. ä. wo der prozessverlauf dokumentiert ist /wird ?

              Kommentar

              • Jens
                Registrierter Benutzer
                • 30.11.2003
                • 543

                #8
                Zitat von phil-maddin
                ich bin gespannt wie der prozess weiter geht.
                hat jemand links o. ä. wo der prozessverlauf dokumentiert ist /wird ?
                In der Tat, interessant ist der Ausgang wegen seiner Grundsätzlichen Bedeutung.

                Wenn Du ein Aktenzeichen ausgäbst kannst Du das passende Gericht heraussuchen und auf deren Site das AZ eingeben. Funktioniert zum Beispiel auch über den Link http://www.justiz.rlp.de - wobei das Kürzel das jeweilige Bundesland vertritt. So kommst Du an das Urteil. Die Begründung für dei Entscheidungen der Instanzen wäre von den Ansätzen her interessant.

                Gruß

                Kommentar

                • Fehldruck
                  Registrierter Benutzer
                  • 30.05.2004
                  • 3826

                  #9
                  Das erste Urteil gab es beim Bonner Landgericht Az: 10 O 93 / 04

                  Ich habe es auf der NRW Justiz Seite eingegeben.... aber es wird nichts aufgelistet.?

                  Fehldruck

                  Kommentar

                  • Jens
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.11.2003
                    • 543

                    #10
                    Zitat von Fehldruck
                    Das erste Urteil gab es beim Bonner Landgericht Az: 10 O 93 / 04

                    Ich habe es auf der NRW Justiz Seite eingegeben.... aber es wird nichts aufgelistet.?

                    Fehldruck
                    Uuups

                    Kommentar

                    • Bill
                      Registrierter Benutzer
                      • 14.07.2003
                      • 1135

                      #11
                      Das war's denn wohl in Sachen Briefmarkenumtausch

                      Pressemitteilung des BGH:


                      Gruß: Bill

                      Quelle: ARD-Videotext
                      Angehängte Dateien
                      Zuletzt geändert von Bill; 12.10.2005, 17:02.

                      Kommentar

                      • sodrei
                        Altd. BADEN + Deutschland
                        • 10.07.2003
                        • 380

                        #12
                        DM-Briefmarken

                        @bill - Danke für die Info

                        Kommentar

                        • wi.kr
                          Registrierter Benutzer
                          • 20.08.2004
                          • 501

                          #13
                          ... und die komplette Entscheidung im Wortlaut gibt's hier:

                          (dort muss noch das Aktenzeichen eingegeben werden)

                          Kommentar

                          • philaservice

                            #14
                            ... die komplette Entscheídung ist online noch nicht verfügbar !!
                            Hier der Originaltext auf der Seite des BGH

                            Diese Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor. Sobald sie gedruckt vorliegen wird, werden Sie sie an dieser Stelle finden. Zwischenzeitlich gibt es – bis auf diePressemitteilung auf unserer Homepage – keine weiteren verfügbaren Informationen zu dieser Entscheidung. Wann die Entscheidung genau fertig gestellt sein wird, lässt sich leider von hier nicht sagen. Von Rückfragen an den Entscheidungsversand bitte ich abzusehen. Ich danke für Ihr Verständnis.
                            Rainer Schliebs
                            RegDir

                            Kommentar

                            • Bill
                              Registrierter Benutzer
                              • 14.07.2003
                              • 1135

                              #15
                              Aus der Pressemitteilung des BGH kann man jedoch schon den Tenor des Urteils herauslesen. Bei der vorliegenden Entscheidung wurde eine Gesetzeslücke festgestellt und lediglich geprüft, ob der nachträgliche Ankauf von "ungültigen" Briefmarken im großen Stil mit der Umtauschfrist der DPAG in Einklang stand.

                              Ob die Außerkurssetzung der Marken überhaupt rechtens ist, wurde zu keiner Zeit geprüft.

                              Was nutzt die schönste Rechtsschutzversicherung eines Sammlers im BDPh, wenn der Vorstand die Außerkurssetzung in einer offiziellen Erklärung sogar noch begrüßt.

                              Wo zwei (BDPh und APHV) sich nicht einig sind, freut sich halt der dritte.

                              Gruß: Bill

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