FDC, ja oder nein

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  • loki
    Registrierter Benutzer
    • 13.03.2004
    • 171

    #1

    FDC, ja oder nein

    hallo forum

    mal eine grundsätzliche frage zur diskussion.

    was kann/wird/soll/darf als FDC bezeichnet werden?
    einige sind der meinung, auch karten, paketkarten und anlassbelege, mit marken, die am ersttag abgestempelt wurden, werden als FDC bezeichnet
    andere wiederum, sind der meinung, FDC heisst eindeutig first day cover = ersttagsbrief/umschlag und ist auch nur das!
    wie steht das forum dazu? ist ein stück karton, mit einer marke, am ersttag abgestempelt, wirklich ein FDC??

    gruss
    loki
    No Gates! No Bill!
  • reichswolf
    Registrierter Benutzer
    • 22.06.2006
    • 776

    #2
    Ich persönlich finde jede echte postaliche Verwendung am Ersttag ist ein weit besserer FDC als diese Schmuckumschläge mit ESST, die größtenteils niemals echt gelaufen sind. Und was meinst du mit deiner letzten Frage? Ein Stück Blanko-Karton mit Marke und Stempel? Das ist letztlich genauso wie ein Schmuck-FDC, philatelistische Mache und das ist m.M. nach nicht sehr reizvoll.
    Beste Grüße vom
    reichswolf

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    • loki
      Registrierter Benutzer
      • 13.03.2004
      • 171

      #3
      also, es geht nicht um irgendwelche bewertungen - ob sammelwürdig, abzocke oder nicht.
      es geht einzig und allein um den begriff FDC! ich führe nämlich, an anderer stelle, ein streitgespräch über diesen begriff. einige sind dort der meinung FDC umfasst alles, was eine marke trägt und am ersttag gestempelt wurde.
      ich vertrete die meinung, dass nur ein mit postwertzeichen freigemachter brief/umschlag als FDC zu bezeichnen ist.

      gruss
      loki
      No Gates! No Bill!

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      • abrixas
        Extra Bavariam nulla vita
        • 08.09.2004
        • 1839

        #4
        Reicht das nicht????

        69 Treffer zum Suchbegriff FDC! Reicht doch, oder?

        Kommentar

        • reichswolf
          Registrierter Benutzer
          • 22.06.2006
          • 776

          #5
          @loki:
          Im Michel steht:
          "Ersttagsbrief (FDC) (First Day Cover)
          Umschläge oder Karten, die am ersten Gültigkeitstag der aufgeklebten Marke(n) abgestempelt werden. [...]"

          Kommentar

          • Christian E. Geigle
            BPP-Mitglied
            • 23.02.2005
            • 221

            #6
            Aus den "Philatelistischen Begriffsbestimmungen", zu finden auf der Website des BPP ( www.bpp.de ):

            FDC: Diese Abkürzung steht für den englischen Begriff "First Day Cover" und bedeutet korrekt übersetzt Ersttagsumschlag (umgangssprachlich Ersttagsbrief). Es kann sich dabei um einen Brief (siehe dort) oder ein philatelistisches Erzeugnis (siehe dort) handeln. Der FDC ist mit Briefmarken frankiert, die am ersten Tag ihrer Gültigkeit mit einem Tages-, Sonder- oder speziell dafür geschaffenen Ersttags-(Sonder-)Stempel entwertet wurden. Man unterscheidet zwischen von der Post oder einem zur Postdienstleistung autorisierten Herausgeber und privat hergestellten FDC´s.

            Und weiter:

            Philatelistische Erzeugnisse: Philatelistische Erzeugnisse sind von amtlicher bzw. staatlich autorisierter oder privater Seite zu Sammelzwecken hergestellte Produkte mit Postwertzeichen wie z. B. postalisch nicht beförderte Ersttagsumschläge (FDC's), Ersttagsblätter, Maximumkarten, Numisbriefe, Erinnerungs- und Gedenkblätter, Jahrbücher, "presentation packs" und ähnliches.

            Damit dürfte die Frage erschöpfend beantwortet sein .

            Christian E. Geigle, der es knapper auch nicht hätte schreiben können

            Kommentar

            • Lars Böttger
              www.arge-belux.de
              • 07.08.2003
              • 8417

              #7
              @christian e. geigle:

              Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es einen Unterschied zw. "Erstagsbeleg" oder "Erstagsumschlag"? Oha... Ganz sauber erscheint mir die Definition trotzdem nicht zu sein, es gibt ja auch gelaufene FDCs, die Amerikaner sind da recht erfinderisch und deutlich aufgeschlossener als die Europäer. Dann sollte in der Definition noch drin stehen, dass es ein (post-)offizielles Ausgabedatum gibt, ansonsten wäre es keine FDC sondern ein EKU.
              www.bdph.de und www.arge-belux.de

              Kommentar

              • loki
                Registrierter Benutzer
                • 13.03.2004
                • 171

                #8


                ja, ich bin auch des googelns mächtig (abrixas)

                und ich hab auch die begriffsbestimmungen/definitionen gelesen.

                um es noch einmal deutlich zu machen - vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt.
                in dem von mir angeführten streitgespräch, ging es um eben diese definition des begriffes FDC. meine definition stimmt (fast) mit denen vom bpp und vom michel überein. soweit so gut - nur wird von der anderen seite die meinung vertreten, dass auch z.b die packetkarten und die blätter, wie sie im dritten reich gefertigt wurden, als fdc zu bezeichnen sind. untermauert werden sollte diese aussagen durch auktionen und prüfatteste, in denen diese sachen als fdc bezeichnet wurden.
                ich wollte eigentlich nur die meinungen dazu haben - werden tatsächlich auch andere belege, als eben ersttagsbriefe/umschläge, als fdc bezeichnet? nicht mehr und nicht weniger.

                gruss
                loki
                No Gates! No Bill!

                Kommentar

                • reichswolf
                  Registrierter Benutzer
                  • 22.06.2006
                  • 776

                  #9
                  Also meine Meinung ist klar: eine portogerechte Paketkarte vom Ersttag ist mir 1000 mal lieber als jeder Schmuck-FDC. Ich halte die Paketkarte auch für einen vollwertigen FDC, denn das C in FDC ist doch nur ein Platzhalter für alle möglichen postalichen Sendungsarten bzw. philatelistischen Erzeugnisse.

                  Kommentar

                  • Christian E. Geigle
                    BPP-Mitglied
                    • 23.02.2005
                    • 221

                    #10
                    Zitat von deckelmouk
                    @christian e. geigle:

                    Dann sollte in der Definition noch drin stehen, dass es ein (post-)offizielles Ausgabedatum gibt, ansonsten wäre es keine FDC sondern ein EKU.
                    Guckst Du hier:

                    "Der FDC ist mit Briefmarken frankiert, die am ersten Tag ihrer Gültigkeit mit einem Tages-, Sonder- oder speziell dafür geschaffenen Ersttags-(Sonder-)Stempel entwertet wurden."

                    Christian E. Geigle, der damit einen Haken hinter D.´s Vorschlag macht

                    Kommentar

                    • Dirk Bake
                      Deutschland-gest.-Sammler
                      • 04.07.2003
                      • 1686

                      #11
                      Vorschlag: Alles, was auf eine (potentielle) postalische Verwendung hindeutet, gilt mit als FDC, alles andere nicht. Die erwähnten Paketkarten und Postkarten wären demgemäß als FDC anzusehen, blanko-Papier oder -Karton mit am ersten Gültigkeitstag entwerteten Postwertzeichen hingegen nicht.
                      Haupt-Sammelgebiete: Deutschland lose gestempelt (von Altdeutschland bis Bund, nur nicht DDR). Spezialisierungen: Rollenmarken, Unterscheidung nach Fluoreszenz, Zusammendrucke. Weiteres Sammelgebiet: lose Einschreibzettel 1963 bis 1993 (auch Berlin). Kontakt bitte nicht via pn, sondern per Mail ( dirk . bake (bei) posteo . de ) .

                      Kommentar

                      • Lars Böttger
                        www.arge-belux.de
                        • 07.08.2003
                        • 8417

                        #12
                        Zitat von Christian E. Geigle
                        "Der FDC ist mit Briefmarken frankiert, die am ersten Tag ihrer Gültigkeit mit einem Tages-, Sonder- oder speziell dafür geschaffenen Ersttags-(Sonder-)Stempel entwertet wurden."
                        Habisch misch wohl unklar ausgedrückt: Der erste Tag der Gültigkeit muss von der Post als solcher definiert werden, sonst jibbt et keen FressDieCehn.

                        Beste Sammlergrüsse!

                        Lars
                        www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                        • PW0001
                          Tschechoslowakei
                          • 16.11.2003
                          • 767

                          #13
                          Der Definition, die im Beitrag von Christian E. Geigle wiedergegeben wird, ist fast nichts hinzuzufügen. Bei der Definition des FDC gibt es m.E. keine Toleranzen.

                          Alles andere sind Stücke oder Belege mit Ersttagsstempel aber keine FDC.

                          Dass es dabei persönliche Auffassungen zum Sinn oder Unsinn und der Bewertung von definitiven FDC gibt ist eine ganz andere Sache.
                          Gruß Peter

                          Kommentar

                          • 1867
                            Registrierter Benutzer
                            • 19.03.2004
                            • 2054

                            #14




                            siehe mal hier, ein Erstags und ein Letztagsstempel, und ich kann weitermache
                            2 ganz seltene !!!
                            Zuletzt geändert von 1867; 18.09.2006, 06:38.
                            ... Literatur spricht viele Bände ...

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