Urheberrecht

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  • fricke
    Registrierter Benutzer
    • 30.10.2006
    • 1538

    #16
    Zitat von PW0001
    Das Urheberrecht kannst Du niemandem abkaufen. Der Schöpfer eines Werkes hat es einfach, ob er will oder nicht. Du kannst einem Schöpfer nur Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinem Werk abkaufen oder genehmigen lassen.

    Das Urheberrecht an Deinem Passfoto hast bspw. nicht Du sondern der Fotograf. Er kann damit machen was er will. Du aber nicht.
    Das wird ja immer lustiger.
    Das kann der Fotograf nun bestimmt nicht. Wenn ein Fotograf von mir Bilder macht, hat er vielleicht gewisse Rechte bezüglich der Vermarktung, aber ohne mein Einverständnis darf er solche Bilder nicht veröffentlichen oder verkaufen. Da gibt es ja bezüglich Prominentenfotos reichlich einschlägige Urteile , nicht nur in Deutschland.
    Wenn ich Passbilder machen lasse, bekomme ich von meinem Fotografen eine CD und kann davon Bilder ziehen soviel ich will, wann ich will und wo ich will.
    Und wenn ich einem Künstler ein Werk abkaufe ist es meins - einschließlich aller Rechte - es sei denn es gibt einen Kaufvertrag oder eine Schenkungsurkunde mit Bedingungen und Ausschlüssen.
    Oder glaubt jemand der Eigentümer eines Bildes muss den Künstler fragen ob er es ausstellen darf oder Reproduktionen herstellen.
    Auch das wäre ja sehr sonderbar.
    Zuletzt geändert von fricke; 02.12.2011, 08:29.

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    • PW0001
      Tschechoslowakei
      • 16.11.2003
      • 767

      #17
      Zitat von fricke
      ...Oder glaubt jemand der Eigentümer eines Bildes muss den Künstler fragen ob er es ausstellen darf oder Reproduktionen herstellen...
      Ja was dachtest Du denn?

      Um nochmal auf das Passbild zurück zu kommen:
      Was denkst Du denn warum Du die Datei zum Foto nicht bekommst? Wenn Du sie willst, musst Du sie dem Fotografen extra abkaufen weil er der Urheber ist. Dieses Abkaufen der Datei ist praktisch die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte vom Fotografen an Dich.
      Du hast Dich doch freiwillig zum Ablichten auf den Hocker gesetzt und mit Sicherheit dem Fotografen nicht explizit untersagt das Foto anderweitig zu verwenden.
      Viele Fotografen stellen in Ihren Schaufenstern zig Fotos aus. Meinst Du wirklich die hätten die Fotografierten dafür gefragt (fragen müssen)?
      Dass man sich dabei einer Selbstbeschränkung unterwirft und keine kompromittierenden Fotos ausstellt, ist schon aus eigenem Interesse notwendig.
      Zuletzt geändert von PW0001; 02.12.2011, 09:08.
      Gruß Peter

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      • fricke
        Registrierter Benutzer
        • 30.10.2006
        • 1538

        #18
        [QUOTE=PW0001;106955]Ja was dachtest Du denn?

        Meinst Du wirklich die hätten die Fotografierten dafür gefragt (fragen müssen)?

        Genauso ist es.

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        • uli
          Registrierter Benutzer
          • 26.12.2006
          • 398

          #19
          Zitat von fricke
          Und wenn ich einem Künstler ein Werk abkaufe ist es meins - einschließlich aller Rechte
          Nein, das ist nicht so. Das Urheberrecht gehört zu den sogenannten unveräußerlichen Rechten (siehe auch § 29 Urheberrecht). Ein gekauftes Bild darf nur mit Zustimmung der Künstlers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden ("Einräumen eines Nutzungsrechtes").

          Zitat von fricke
          Die Frage ist, ob es noch persönlicher Gebrauch ist, wenn ich hier etwas zeige, an dem vielleicht jemand Urheberrechte hat.
          Nein, eine Veröffentlichung ist definitv kein persönlicher Gebrauch.

          Und zu den Passbildern: Die Veröffentlichung eines Passfotos auf der eigenen Internetseite ohne Einverständnis des Fotografen, verletzt dessen Urheberrecht (LG Köln, Urteil vom 20.12.2006, Az. 28 O 468/06). Da es sich um Auftragsarbeit handelt, sind hier individuelle vertragliche Regelungen möglich und sinnvoll. Auch gilt das Persönlichkeitsrecht, also das Recht darüber zu bestimmen, was mit Fotos und anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht. Ein Fotograf kann auch nicht so ohne weiteres ein Passbild von dir veröffentlichen.

          Gruß
          Uli
          Zuletzt geändert von uli; 02.12.2011, 14:00. Grund: Absatz zu Passbildern geändert, weil missverständlich

          Suche Berlin, Bund, und Ideen für neue Sammelgebiete
          Sind in eurer Sammlung Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf? Tausche gegen gleiche Marke mit mindestens gleichwertigem Stempelabschlag plus "Dankeschön" oder fehlende Marken!

          Es gibt immer Marken, die man tauschen kann!

          Kommentar

          • Alexander Schonath
            Registrierter Benutzer
            • 14.12.2004
            • 865

            #20
            Ein Paßbild ist, wie der Name schon sagt, für amtliche Dokumente, Bewerbungsunterlagen u. ä. bestimmt. Wird ein Paßbild ins Internet gestellt, so kann der Fotograf eine Nutzungsgebühr verlangen.

            Im übrigen beginnt das Urheberrecht schon beim Erstellen des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

            @ elmue: Ich würde die Karten nicht ins Internet stellen.
            Mal hier klicken: Heilbronner Philatelisten-Verein e.V.

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            • Jurek
              DDR Spezial, bis MiNr.745
              • 28.09.2005
              • 2834

              #21
              @elmue

              da bin in nicht in allem deiner Meinung, weil dann erhebt sich die Frage, warum bei TV-Interviews oder sonstig, manche einzelne Gesichter sind unkenntlich gemacht, während übrige nicht? Und das können unterschiedliche Gesichter sein, nicht nur von direkt Betroffenen oder Beteiligten…
              Wenn ich nicht will, dass ein Fotograf mein Passbild (so Peter) freizügig als sein Eigentum o.d.g. verwenden kann, dann hat niemand das Recht dazu! Da habe ich sehr wohl die Entscheidung dazu, sonst kann ich auch klagen.
              Ich muss nur meinen Unwillen kundtun…

              Gruß!

              Kommentar

              • Jurek
                DDR Spezial, bis MiNr.745
                • 28.09.2005
                • 2834

                #22
                Beispiel: Auch die teuerste neuzeitliche Bund-Briefmarke.
                Wenn der Erbe sagt NEIN, dann muss die ganze Millionenauflage eingestampft werden…

                Kommentar

                • Lars Böttger
                  www.arge-belux.de
                  • 07.08.2003
                  • 8417

                  #23
                  @jurek:

                  Die Post hätte bei der Hepburn-Marke vorher die Veröffentlichungsrechte einholen müssen. Das ist bei den Loriot-Marken nach m.W. geschehen.

                  Beste Sammlergrüsse!

                  Lars
                  www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                  • fricke
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.10.2006
                    • 1538

                    #24
                    Über die Loriot-Erben möchte ich mich lieber nicht äußern - da kämen dann sicher gleich mehrere Beleidigungsklagen. Loriot würde sich wahrscheinlich im Grab rumdrehen wenn er das erbärmliche Trauerspiel mitbekommen würde.
                    Bei seiner Lebenseinstellung hätte er vielleicht auch nur milde gelächelt oder einen geistreichen sketch darüber produziert.

                    Erbärmlich auch die deutsche Rechtsprechung, die mal so und mal so urteilt. Ich habe manchmal den Eindruck, dass jeder Provinzrichter zu einer anderen Beurteilung kommt- aber durch viele Instanzen kann man ja wunderbar viel Geld verklagen und damit auch unterbeschäftigte Anwälte versorgen. Vor Jahren gab es mal ein Gerichtsurteil, dass Briefmarken amtliche Werke sind, die ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen - jetzt das Gegenteil.
                    Zwei Juristen - 3 Meinungen? Ein Trauerspiel.
                    Bei Loriot war ja auch noch die Unterschrift abgebildet (in Wikipedia) Solche Verbrechen müssen natürlich geahndet werden - oder nur vergoldet?
                    Als Otto Normalverbraucher wundert man sich ohnehin gegen was man alles klagen kann.

                    Bei den Hepburn-Marken gab es wohl einige Missverständnisse - für mich trotzdem unverständlich und verantwortungslos.
                    Zuletzt geändert von fricke; 03.12.2011, 10:04. Grund: Ergänzung

                    Kommentar

                    • Fehldruck
                      Registrierter Benutzer
                      • 30.05.2004
                      • 3826

                      #25
                      @deckelmouk- Ja- aber meiner Meinung nach hat die Post wenn überhaupt nur die Veröffentlichungsrechte auf gedruckten Briefmarken und nicht z.B. im Internet.
                      Hier noch einmal die Einstweilige Verfügung -siehe unter Gründe:"Eine Zustimmung des Künstlers oder seiner Erben für eine Veröffentlichung dieser Motive im Internet durch die Antragstellerin liegt nicht vor." Weiterhin wird in der Einstweiligen Verfügung festgestellt, dass Briefmarken keine amtlichen Werke sind.



                      Der Rechtsanwalt der Loriot Erbin meint nun laut Spiegel-online:
                      """Philatelisten müssen trotzdem nicht zittern: "Wir werden jetzt nicht den kleinen Briefmarkenhändler mit Klagen überziehen", sagte Bräutigam. "Ach was?!" hätte jetzt vielleicht wieder Loriot entgegnet."""

                      Werden zukünftige Erben und Anwälte auch so handeln? Wie handeln nun Erben anderer "Briefmarkenkünstler" und deren Erben? Das Urheberrecht in Deutschland ist glaube ich bis zu 70Jahre nach dem Ableben des Künstlers gültig. Was kann konkret passieren?

                      Gemäß meiner persönlichen Erfahrung und meiner Meinung nach kann gemäß Urheberrecht sofort abgemahnt werden. In der Abmahnung wird ein (sehr hoher) Streitwert festgesetzt und es wird zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Auch wenn die Unterlassungserklärung(möglichst eigene erstellen!) unterschrieben wird und die Bilder sofort verschwinden, werden meist die Aufwendungen des Rechtsanwalts des Künstlers zu bezahlen sein. Dies können wenige Hundert bis über 1000Euro sein. Meiner Meinung nach gibt es nicht zwangsläufig einen kostenfreien Warnschuss. Im Internet finden sich Berichte, in denen Künstler Ihre Rechtedurchsetzung quasi pauschal an Rechtsanwälte abtreten und so meiner Meinung nach quasi eine Abmahnindustrie entsteht.

                      Was müsste passieren, damit wir Endnutzer vor solchen Abmahnungen bei Verkauf auf ebay, bei Darstellungen auf unseren Webseiten, beim Ausstellen unserer Exponate geschützt wären?

                      Wenn es wirklich stimmt, dass Briefmarken der Deutschen Post nicht mehr amtlich sind, dann müsste die Deutsche Post(oder Ministerium für Finanzen?) sich die Rechte auch für Internetveröffentlichungen und allen anderen Veröffentlichungsformen und dies auch für alle zukünftigen Besitzer der Briefmarken von den Künstlern abtreten lassen. Dies müsste öffentlich mitgeteilt werden.
                      Zudem hoffe ich darauf, dass das Urheberrecht endlich den heutigen Erfordernissen,Medien angepasst wird.

                      Ich bin kein Rechtsanwalt und vielleicht sehe ich die ganze Problematik zu ängstlich, theoretisch. Ich würde mich freuen, wenn ein Rechtsanwalt sich hier oder in der Fachpresse der Problematik annimmt und mal alle Zusammenhänge fachlich darlegt.

                      Fehldruck
                      Zuletzt geändert von Fehldruck; 03.12.2011, 11:10.

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                      • Fehldruck
                        Registrierter Benutzer
                        • 30.05.2004
                        • 3826

                        #26
                        Ergänzung:
                        Habe gerade diese Seite gefunden. Der Autor hat Rechtswissenschaften studiert und meint im Text:
                        "Im Prinzip könnte jeder, der diese Briefmarken ebenfalls veröffentlicht hat, urheberrechtlich belangt werden."

                        Interessant sind auch die Kommentare incl. seine Antworten unter dem Text!

                        Wie nun bekannt wurde, sind die Erben des Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Veröffentlichung von Briefmarken mit Loriot-Motiven bei Wikipedia vorgegangen.  Entscheidend bei der Beantwortung der Frage, ob das Verfahren Erfolg hat oder nicht, war die Diskussion darüber, ob den Briemarken überhaupt ein Urheberrechtsschutz zukommt oder sie als amtliche und ... Weiterlesen …


                        Fehldruck
                        Zuletzt geändert von Fehldruck; 03.12.2011, 11:16.

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                        • Alexander Schonath
                          Registrierter Benutzer
                          • 14.12.2004
                          • 865

                          #27
                          Zitat von fricke
                          Erbärmlich auch die deutsche Rechtsprechung, die mal so und mal so urteilt. (...)

                          Vor Jahren gab es mal ein Gerichtsurteil, dass Briefmarken amtliche Werke sind, die ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen - jetzt das Gegenteil.
                          Das eine Urteil stammt aus dem Jahr 1987 als die Post noch ein Staatsunternehmen (Bundespostministerium) war, das andere Urteil ist ein neueres und hat berücksichtigt, daß die Post zwischenzeitlich ein Privatunternehmen ist.
                          Mal hier klicken: Heilbronner Philatelisten-Verein e.V.

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                          • PW0001
                            Tschechoslowakei
                            • 16.11.2003
                            • 767

                            #28
                            Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung so Bestand haben könnte.

                            Denn der Herausgeber der Briefmarken ist immer noch das Bundesfinanzministerium.
                            Dass die vom BMF herausgegebenen Briefmarken nicht mehr amtlich sein sollen weil die Post als Distributor privatisiert ist erschließt sich mir nicht.

                            Selbst wenn, dann ist aber vom Bildrechtinhaber das Recht zur Verwendung des Bildes auf einer Briefmarke gegeben bzw. verkauft worden.
                            Die Briefmarke selbst ist m.E. ein neues Werk woran dann die Post das Urheberrecht hat. Einer Veröffentlichung dieser Briefmarke könnte dann nur Interessen der Post entgegen stehen aber nicht mehr die des auf der Briefmarke rechtmäßig abgebildeten.

                            Schließlich ist die Briefmarke eine Ware.

                            So jedenfalls meine Auffassung.
                            Gruß Peter

                            Kommentar

                            • Fehldruck
                              Registrierter Benutzer
                              • 30.05.2004
                              • 3826

                              #29
                              Dein Wort in Richters Ohr...

                              Im Moment ist es so, dass Wikipedia keine weiteren Rechtsmittel einlegt.
                              Die Bilder sind in der Einstweiligen Verfügung (von Wikipedia) gelöscht.

                              Wikipedia hat die Bilder im Jahrgang gelöscht (weiter unten in der Tabelle- die ersten vier):



                              Auch hier im Beitrag über Loriot wurden von Wikipedia die Bilder gelöscht:
                              siehe weiter unten- erst stand dort nach der Bilderlöschung: "2011: Wohlfahrtsmarken mit 4 seiner bekanntesten Cartoons (Abbildung in Wikipedia durch Einspruch der Erben verboten)" nun steht nur noch "2011: Wohlfahrtsmarken mit vier bekannten Cartoons"


                              Interessant auch, dass kein Artikel im Netz zur Löschung die Bilder der Loriot Marken zeigt. Focus Online hat die Bilder gepixelt:
                              Beim Urheberrecht kennt Loriot-Erbin Susanne von Bülow keinen Spaß: Mit einem Gerichtsbeschluss hat sie Wikipedia dazu gezwungen, Bilder von Briefmarken mit Loriot-Zeichnungen zu löschen.


                              Einen Zusammenhang möchte ich hier noch kurz erläutern.

                              Natürlich gab es in Deutschland bereits einige Verfügungen und rechtliche Bestrebungen, dass Wikipedia bestimmte Inhalte nicht zeigt. Oft wurde dabei der deutsche Ableger rechtlich angegriffen. Hier hat Wikipedia dann darauf verwiesen, dass die Inhalte auf Servern der USA Wikipedia liegen und Wikipedia Deutschland keine Möglichkeit zur Löschung hat. Und die Bemühungen der Kläger liefen ins Leere.

                              Loriots Erben haben aber direkt die USA Wikipedia verklagt und das deutsche Gericht erklärte sich zuständig und hatte somit kein Problem mit der Verfügung.
                              In den USA haben Briefmarken Urheberrechtsschutz.

                              Vielleicht haben diese Zusammenhänge einen Einfluss auf das Handeln (bzw. Nichthandeln)von Wikipedia.

                              Für uns in Deutschland halte ich den Zusammenhang für unerheblich. Ein deutsches Gericht hat die Einstweilige Verfügung erlassen, hat die Nichtamtlichkeit der Briefmarken festgestellt und festgestellt, dass kein Recht zur Veröffentlichung der Briefmarken im Internet vorliegt.
                              Somit leite ich ab, dass es jeden Deutschen, der so gegen Urheberrechte verstösst, treffen kann.

                              Fehldruck
                              Zuletzt geändert von Fehldruck; 03.12.2011, 13:26.

                              Kommentar

                              • fricke
                                Registrierter Benutzer
                                • 30.10.2006
                                • 1538

                                #30
                                Zitat von PW0001
                                Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung so Bestand haben könnte.

                                Denn der Herausgeber der Briefmarken ist immer noch das Bundesfinanzministerium.
                                Dass die vom BMF herausgegebenen Briefmarken nicht mehr amtlich sein sollen weil die Post als Distributor privatisiert ist erschließt sich mir nicht.

                                Selbst wenn, dann ist aber vom Bildrechtinhaber das Recht zur Verwendung des Bildes auf einer Briefmarke gegeben bzw. verkauft worden.
                                Die Briefmarke selbst ist m.E. ein neues Werk woran dann die Post das Urheberrecht hat. Einer Veröffentlichung dieser Briefmarke könnte dann nur Interessen der Post entgegen stehen aber nicht mehr die des auf der Briefmarke rechtmäßig abgebildeten.

                                Schließlich ist die Briefmarke eine Ware.

                                So jedenfalls meine Auffassung.
                                Genauso isses, die Klage ging wohl auch nur wegen der Unterschrift. Wars Korinthenkackerei oder Geldgier?
                                Ich mag und verehre Loriot trotzdem, die Erben verachte ich.

                                Kommentar

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