Auktionshaus manchmal 7% Mwst oder 16% Warum??

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  • tessera
    Registrierter Benutzer
    • 31.12.2006
    • 16

    #1

    Auktionshaus manchmal 7% Mwst oder 16% Warum??

    Hallo,
    bei einigen Auktionshäusern war ich schon erfolgreich.
    Bei allen Auktionen war ich nicht anwesend und habe vorher
    schon meine Gebote abgegeben.
    Allerdings berechnen einige Häuser 7% MWst andere
    16% . (demnächst wahrscheinlich sogar 19%)
    Wer kann mir das erklären?

    Viele Grüße
    Michael
  • Fehldruck
    Registrierter Benutzer
    • 30.05.2004
    • 3826

    #2
    Hallo tessera,

    Mir sind nur 16 bzw. nun ja 19% UsSt aber natürlich nur auf Provision und Spesen bekannt. Mir sind noch 7% Importspesen bekannt...auf dien vollen Zuschlag. Diese Lose sind mit Stern bzw. Kreuz oder ähnlich gekennzeichnet. Es empfiehlt sich, immer auf das Kleingedruckte zu achten.

    Briefmarkenhändler, die umsatzsteuerpflichtig sind, berechnen 7%(da Sammlungsgegenstand) auf die eigene Ware und müßen immer den Endpreis incl. UsSt angeben.

    Meine Angaben beziehen sich auf deutsche Auktionen, deutsche Briefmarkenhändler und deutsche Käüfer.

    Prüfe mal Deine Abrechnung diesbezüglich. Ansonsten zeig mal mehr....

    Fehldruck
    Zuletzt geändert von Fehldruck; 08.01.2007, 18:34.

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    • Jörg
      Registrierter Benutzer
      • 11.08.2005
      • 484

      #3
      Die Sätze sind kein Zufall, sondern haben ihren Grund

      Ich kann mich erinnern, dass im Buch "Kleine Psychologie der Briefmarkenversteigerung" von Rudolf Müller (Hrsg. W. Maassen) dazu eine Erklärung steht.

      Es hat damit zu tun, ob der Auktionator nur als Kommissionär tätig ist (dann hat er zwischendurch nie das Eigentum an der Ware - vergleichbar mit ebay, das eben nur die Dienstleistung "Versteigerung" anbietet) oder als Zwischenhändler (dann gehört ihm kurzzeitig die Ware, die er vom Einlieferer angekauft hat, bis er sie per Auktion an den Käufer weiterverkauft). Aber wer zahlt jetzt welchen Satz - ich krieg's auswendig nicht mehr zusammen.

      Und irgendwie war es auch so, dass der höhere Satz nur auf Provision, Spesen usw. anfällt, während der niedrigere Satz auch auf den Zuschlagspreis gerechnet wird. Warum kann ich mir die Details mit steigender Anzahl Lebensjahre so viel schlechter merken

      Quintessenz nach meiner dunklen Erinnerung: egal nach welchem Modell, es gilt die Faustregel:
      Schlag auf den Zuschlag 20 bis 25 % auf, dann hast Du das, was zahlen musst. (je nach Provisionssatz des Auktionators)

      Hoffentlich bringen meine dunklen Erinnerungen ein bisschen Licht in die Sache ...
      Jörg

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      • Helmut2006
        Registrierter Benutzer
        • 13.11.2006
        • 125

        #4
        Umsatzsteuer - ermäßigter Steuersatz

        Nach meine Ansicht sieht das (zur fortgeschrittenen Stunde ) wie folgt aus:

        1. Der Zuschlagsbetrag
        Verkäufer = Händler = 7,0 %
        Verkäufer = Privatperson = 0

        Zunächst stellt sich die Frage, wann und ob der Verkauf "steuerbar", dass heißt umsatzsteupflichtig ist oder nicht. Ist der Verkäufer Privatperson fällt auf den Zuschlag keine Umsatzsteuer an (vgl. auch Kauf eines Pkw). Bei Lenz in Singen sind solche Lose zum Beispiel markiert.

        Ist der Verkäufer Händler (auch der Auktionator), so fällt der ermäßigte Steuersatz von 7% an. Dies ergibt sich aus der Anlage 2 unter Nr. 54 zum UStG (Sammlungsstücke - Biefmarken)

        2. Provision = 19 %

        Nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen die Nebenkosten (Provision -
        siehe auch Maklerrechnungen)
        Hierauf müssten nunmehr 19 Prozent Umsatzsteuer hinzugerechnet werden.

        3. Viele machen das falsch

        Außer Lenz in Singen und Koegel in Berlin) machen das nach meinen Unterlagen viele falsch. Viele differenzieren nicht und nehmen auf alles 7%, egal ob Verkäufer Privatperson ist bzw., dass nach 7 und 19 zu unterscheiden ist.

        Sinnvoll ist immer, die jeweiligen Versteigerungsbedingungen zu lesen.

        MfG
        Helmut

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        • Dietemann
          Alles von Eschwege
          • 10.08.2005
          • 436

          #5
          "Sinnvoll ist immer die jeweiligen Versteigerungsbedingungen zu lesen"

          Das kann ich nur bestätigen, was sonst noch alles an Nebenkosten dazu kommt und wie und von was die Mehrwertsteuer berechnet wird ist schon abenteuerlich. Da hilft es nur, sich ein maximales Limit zu setzen und die Kosten davon abzuziehen, dann hat man den Betrag, den man bieten kann (und der kann je nach Auktionshaus ganz unterschiedlich sein)

          Kommentar

          • wi.kr
            Registrierter Benutzer
            • 20.08.2004
            • 501

            #6
            In der Tat geht es wie Kraut und Rüpben durcheinander. Man kann alle denkbaren Variationen finden, wobei es gelegentlich auch noch bei ausländischen Einlieferungen Einfuhrumsatzsteuer geben kann. Interessant ist dabei, dass die Versteigerungsbedingungen typischerweise für die MWSt gerade nicht differenzieren zwischen eigenen und Kommissionslosen. Das spricht eigentlich dafür, dass das nicht das entscheidende Kriterium ist. Nach meinem Kenntnisstand ist auf die Ware immer nur der Satz von 7 % fällig (auch nach der Anhebung der MWSt). Bei der Provision bin ich mir aber nicht sicher - wo sind die Steuerexperten?
            Es gibt auch einen Auktionator (Dr. Fischer, Bonn), der als Aufgeld pauschal 20 % incl. allem außer Versandspesen berechnet.

            Kommentar

            • Helmut2006
              Registrierter Benutzer
              • 13.11.2006
              • 125

              #7
              Umsatzsteuer

              Zur Ergänzung:

              Entscheident ist, ob Verkäufer Privatperson oder Händler ist.

              In den Versteigerungsbedingungen nach denen immer 7% USt angesetzt werden (zb Pumpenmeier) steht, dass der Verkauf im eigenen Namen des Auktionators erfolgt. Der Auktionator ist gewerblich tätig und damit
              Umsatzsteuerpflichtig.

              Bei Lenz in Singen steht Verkauf in Fremden Namen. Dann kommt
              es darauf an ob der Einlieferer privat oder gewerblich ist. Gewerbliche Lose sind hier mit x gekennzeichent. Genauso bei ausländische Einlieferern wegen der Einfuhrumsatzsteuer. Bei diesen Losen kommen 7% Umsatzsteuer dazu.
              Auf Lose von Privateinlieferen keine Umsatzsteuer von 7%.

              Bei Koegel in Berlin ist auch keine Umsatzsteuer von 7 % auf den Zuschlag
              drauf, da vermutlich Sammler einliefern und Versteigerung nach den Bedingungen im fremden Namen erfolgt.

              Bei Verkauf im fremden Namen muss auf die Provision/Spesen noch 19% Umsatzsteuer.

              Alles weitere ergibt sich aus den entsprechenden BMF-Schreiben bzw.
              klärt auch gerne der Betiebsprüfer.

              Gruß
              He
              Zuletzt geändert von Helmut2006; 11.01.2007, 16:51.

              Kommentar

              • Dudley Dursley
                Philatelie-Novize
                • 20.05.2005
                • 142

                #8
                Hi,

                bei Wikipedia unter "Auktion" steht ein längerer Abschnitt zur Besteuerung; er endet mit folgendem Absatz:



                Kurzum: in der steuerlichen Regelung besteht in Deutschland kein einheitlicher Konsens, was vermutlich auch daran liegen mag, dass die steuerliche Überprüfbarkeit je nach Art und Umfang einer Versteigerung kaum noch nachvollziehbar ist und in der Praxis nahezu undurchführbar wird, bzw. zu kompliziert und zu aufwendig ist. Zurzeit wird darüber diskutiert, ob man für international agierende Auktionshäuser die Differenzbesteuerung einführen soll. Wie dann allerdings eine Umsatzsteuerprüfung vonstatten gehen soll und was dann letztlich mit welchem Aufwand geprüft wird, ist mehr als nur fraglich. Man darf daher auch in Deutschland von einem gewissen steuerlichen Chaos sprechen, auch wenn dies viele Finanzbeamte nicht wahr haben wollen. Frag man sie dann aber konkret und gezielt nach bestimmten Fallbeispielen, geben die meisten über kurz oder lang auf und suchen nach einer tragbaren Lösung für eine individuelle steuerliche Abrechnungsform oder verweisen auf das Bundesfinanzministerium. Daher kommen auch die vielen verschiedenen Abrechnungssysteme bei deutschen Auktionshäusern.



                Viele Grüße

                Dudley Dursley

                Kommentar

                • Alexander Schonath
                  Registrierter Benutzer
                  • 14.12.2004
                  • 865

                  #9
                  Es kommt darauf an, welchen Status der Auktionator hat:

                  a) Auktionator als Agent

                  Der Versteigerer ist nicht Eigentümer der Ware.
                  Die Versteigerung erfolgt „im fremden Namen und für fremde Rechnung”.

                  Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Aufgeld sowie die Nebenkosten.
                  Darauf werden 19% Mehrwertsteuer (seit 01.01.2007) berechnet.

                  b) Auktionator als Kommissionär

                  Der Versteigerer ist Eigentümer der Ware.
                  Die Versteigerung erfolgt „in eigenem Namen”.

                  Bemessungsgrundlage ist der Warenwert. Auf diesen wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% berechnet. Auf Aufgeld und auf Nebenkosten werden aber auch nur 7% berechnet, da die Nebenkosten „das Schicksal der Hauptleistung teilt”.
                  Mal hier klicken: Heilbronner Philatelisten-Verein e.V.

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