Macht sich dieser Anbieter strafbar?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Schmadder
    Registrierter Benutzer
    • 19.01.2004
    • 115

    #1

    Macht sich dieser Anbieter strafbar?

    Ob ebay oder nicht scheint mir bei dem Angebot unten wohl einmal nebensächlich.
    Es wird ein Stück aus der Makulatur angeboten. Ist das nicht verboten?

    Außerdem wundere ich mich über die Gebote. Bei dem zweifelhaftem Charakter hätte ich große Hemmungen überhaupt zu bieten. Oder ist das tasächlich als Rarität einzustufen? Schließlich findet man diesen Wertstempel sonst nicht in einer Deutschland-Sammlung.
    Angehängte Dateien
  • SvenKadettC
    Deutsches Reich - Sammler
    • 25.10.2003
    • 352

    #2
    Kürzlich war auch ein originaler Stempel der Post im Angebot - wohl auch geklaut. Und so eine Amrke darf ja eigentlich nicht in den Verkehr kommen, aber wenn der Käufer da nicht gearbeitet hat dann kann er ja auch sagen er hätte die Marke auf dem Flohmarkt entdeckt.
    Also glaube ich nicht das er sich starfbar macht.
    Ich für meinen Teil biete aber generell nicht auf Auktionen wo man die Mitbieter nicht sieht - da kann zu einfach manipuliert werden.
    Gebe gerne Auskunft über Feldpostnummern des Deutschen Reiches.
    Suche übrigens auch alles über den Opel Kadett C zur Erweiterung meiner Homepage (www.kadettc.de)!

    Kommentar

    • Dietmar
      Registrierter Benutzer
      • 12.01.2004
      • 45

      #3
      Der Versuchung hier zu bieten kann man entgehen, indem man nur das sammelt, was die Post wirklich verausgabt hat. Ausserdem ist das gute Stück abgesehen von Nachgummierung u.ä. von ziemlich mieser Qualität.
      In solch einem Zustand kommt nichts in meine Sammlung und wenn es noch so selten ist (aber das muß natürlich jeder für sich selbst entscheiden). Aber strafbar machen glaube ich nicht, man müsste dann ja dem Verkäufer den Einbruch in die Bundesdruckerei nachweisen. Andererseits ist z.B. gestohlene Makulatur natürlich Diebesgut an dem man laut Gesetz kein Eigentum erwerben kann, eigentlich müsste die Polizei dann..........................ups.

      Kommentar

      • Wolfgang Maassen
        Registrierter Benutzer
        • 06.06.2003
        • 71

        #4
        Eine kleine Information am Rande, denn ich habe über diese "unverausgabte Schönheiten" schon einmal in der "philatelie" geschrieben. Es existiert ein Exemplar, das aus den Akten eines evengelischen Oberkirchenrates "verschwunden" ist. Ich müsste nachschauen, aber ich habe noch dessen Adresse). Es war das sog. "Muster-Exemplar", dass die evgl. Kirche seinerzeit nach Druck erhielt (es war ohne den "Musterstempel", den ja nur die Marken erhielten, die später an Journalisten etc. gingen). Es war, wie er mir mitteilte, auf einem diesbezüglichen Aktenschreiben der Kirche (in dem u.a. die Gründe für die Ablehnung dieser Marke standen) AUFGEKLEBT.

        So, und nun kann und darf man spekulieren: handelt es sich um dieses Stück, das damals "flinke Beine" bekam? Die Reperatur könnte darauf hinweisen, aber auch anders zu erklären sein. Die evtl. Kirche macht durchaus Rechtsansprüche geltend, wenn sie davon wüsste, wo dieses Stück verblieben ist.

        Makulatur? Man bezeichnet gerne solche Stücke als Makulatur, aber mir sind bis heute keine einzelnen Makulaturstücke bekannt geworden, die als wirklich "echte" Makulatur anzusehen sind. Makulatur wäre auch kaum repariert bzw. beschädigt. Warum wohl auch?

        Freundliche Grüße

        Wolfgang Maassen
        Schriftleiter "philatelie"

        Kommentar

        • Impaler
          Bund,Berlin,Weihn.-Insel
          • 12.05.2004
          • 19

          #5
          Zunächst wäre ja überhaupt zu klären, wem die Briefmarke letztendlich überhaupt gehört bzw. gehört hat. Warum sollte die Kirche Anspruch auf eine nicht verausgabte Briefmarke haben? - Wenn wäre es meiner Ansicht die alte Deutsche Bundespost gewesen. Ist die Marke aus der besagten Akte gestohlen wurden, so ist dieser Diebstahl ohnehin längst verjährt, diesbezüglich keinerlei rechtliche Handhabe.

          Desweiteren ist nicht gesagt, wie ein Gericht entscheiden wird. Durchaus denkbar, dass ein Urteil zu Gunsten des Sammlers ergeht, dieser lediglich die 20 Pfennige umgerechnet in Euro an die Post oder Kirche zu bezahlen hat. Was soll die Kirche auch mit der Briefmarke?

          Ich persönlich vermute hinter dem Ebay - Angebot jedoch eher schlicht und einfach eine Fälschung. Wobei es durchaus möglich ist, dass der Verkäufer davon selber nichts weiss.

          Gruss Impaler

          Kommentar

          • Kjell
            ;-)
            • 10.06.2003
            • 388

            #6
            Original geschrieben von Impaler
            Zunächst wäre ja überhaupt zu klären, wem die Briefmarke letztendlich überhaupt gehört bzw. gehört hat. Warum sollte die Kirche Anspruch auf eine nicht verausgabte Briefmarke haben?
            Weil Sie ihr von der DBP überlassen wurde (Schenkung) z. B.?

            Original geschrieben von Impaler
            Durchaus denkbar, dass ein Urteil zu Gunsten des Sammlers ergeht, dieser lediglich die 20 Pfennige umgerechnet in Euro an die Post oder Kirche zu bezahlen hat. Was soll die Kirche auch mit der Briefmarke?
            [/B]
            Sorry, aber das ist kompletter Blödsinn! Der Schaden ist in Höhe des Handelswertes, nicht des Frankaturwertes entstanden.

            Kjell

            Kommentar

            • Dietmar
              Registrierter Benutzer
              • 12.01.2004
              • 45

              #7
              Original geschrieben von Impaler
              Ist die Marke aus der besagten Akte gestohlen wurden, so ist dieser Diebstahl ohnehin längst verjährt, diesbezüglich keinerlei rechtliche Handhabe.



              Ja, strafrechtlich, aber niemals zivilrechtlich. Man kann auch nach -zig Jahren kein Eigentum an gestohlenen Dingen erwerben!

              Kommentar

              • Bodo A.v.Kutzleben

                #8
                Nochmal eBay

                Gerade lese ich die neue Philatelie (Juni 2004). Dort ist eine Fortsetzung auf Seite 6, 8 und 10 über eBay. Trotzdem gilt gerade bei eBay: Augen auf beim Markenkauf.

                Bodo

                PS: Habe dazu ein schönes Bild gefunden. Habe gerade gemerkt, das Bild wirkt im Computer noch viel besser als im Druck.
                Angehängte Dateien
                Zuletzt geändert von Gast; 28.05.2004, 09:25.

                Kommentar

                • california
                  Isle of Man, UK, DR
                  • 10.03.2004
                  • 289

                  #9
                  Hallo Bodo!

                  Das Bild ist echt klasse! Diese Augen!
                  I hold in my hands what my life has forsaken
                  I keep in my heart what's already been taken

                  Kommentar

                  Lädt...