Postfrisch oder Ungebraucht - Attestexegese

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  • Lars Böttger
    www.arge-belux.de
    • 07.08.2003
    • 8417

    #1

    Postfrisch oder Ungebraucht - Attestexegese

    Das folgende Angebot hat ein Basel-Attest. Dort steht explizit nichts von "postfrisch" drin. Bei eBay ist der Satz als "postfrisch" angeboten. Da hier der Käufer Gefahr läuft, Geld zu verbrennen, würde ich
    um fachkundige Meinungen bitten.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars
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    www.bdph.de und www.arge-belux.de
  • drmoeller_neuss
    Registrierter Benutzer
    • 19.01.2008
    • 999

    #2
    "Ungestempelt mit Orginalgummi" könnte natürlich eine Umschreibung für entfalzt sein. Sind aber entfalzte Marken noch "einwandfrei"?

    Angesichts der doch grösseren Investition würde ich explizit den Verkäufer ansprechen, und mir den postfrischen Zustand zusichern lassen. Sollte der Verkäufer dazu nicht bereit sein, entweder Finger weg, oder maximal den (Handels-)Wert für Falzmarken bieten.

    Kommentar

    • Kontrollratjunkie
      Deutschland 1933 - 1949
      • 02.01.2007
      • 1267

      #3
      Zitat von drmoeller_neuss
      "Ungestempelt mit Orginalgummi" könnte natürlich eine Umschreibung für entfalzt sein. Sind aber entfalzte Marken noch "einwandfrei"?

      Angesichts der doch grösseren Investition würde ich explizit den Verkäufer ansprechen, und mir den postfrischen Zustand zusichern lassen. Sollte der Verkäufer dazu nicht bereit sein, entweder Finger weg, oder maximal den (Handels-)Wert für Falzmarken bieten.
      Nach meiner Erfahrung kann man die Zettel aus Basel komplett vergessen.
      Entscheidend ist, was im Angebot zugesichert wird. Soll es ein postfrischer Satz sein und es wird
      ein verfälschter Satz geliefert, kann man auf Erfüllung klagen.
      Den Ärger würde ich mir aber nicht einhandeln.

      Also Echtheitsgarantie verlangen und eine sofortige Attestierung beim Prüfbüro Schlegel veranlassen.
      Danach Rückgabe oder sich freuen......

      Gruß
      KJ

      Kommentar

      • Lars Böttger
        www.arge-belux.de
        • 07.08.2003
        • 8417

        #4
        Klarheit

        Herr Eichele hat mir bestätigt, dass die Marken nicht postfrisch sind. Ich werde eBay einschalten und um Beendigung der Angebote bitten.

        Als Käufer muss man extrem aufpassen: Nur weil ein Attest dabei ist, heisst es nicht, dass man sein Hirn abschalten darf und alles glauben kann, was der Anbieter schreibt. Atteste muss man auch lesen und verstehen.

        Beste Sammlergrüsse!

        Lars
        www.bdph.de und www.arge-belux.de

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        • brfmhby
          Armenien, Batum
          • 16.09.2005
          • 1516

          #5
          Wie darf man dann "ist echt und EINWANDFREI" verstehen? Hat Herr Eichele da eine eigene Definition geschaffen? Ich finde das äußerst unseriös!
          "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

          Kommentar

          • Michael Lenke
            Administrator
            • 28.01.2006
            • 6915

            #6
            Es wäre mal interessant, wieso ein Basel-Attest so elegant Mängel verschleiert und umschreibt. In einem anderen Umfeld würde man so etwas als Winkeladvokaten bezeichnen.

            Auszug aus Wikipedia:
            Heute ist Winkeladvokat eine abwertende Bezeichnung für einen Anwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt, der dies jedoch zu überspielen versucht und auch auf unlautere Methoden nicht verzichtet.
            Man ersetze die Begriffe passend. Ist den Herren wegen der Prüfgebühren jedes Mittel recht?

            Aleks
            Wehr fähler findet, daf si behaltn.
            Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
            Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

            Kommentar

            • Harald Krieg
              Ostafrikasammler
              • 27.06.2003
              • 4789

              #7
              Zitat von brfmhby
              Wie darf man dann "ist echt und EINWANDFREI" verstehen? Hat Herr Eichele da eine eigene Definition geschaffen? Ich finde das äußerst unseriös!
              Die Marken sind einwandfrei, der Gummi ist extra beschrieben.

              Das Wörtchen "sonst" vor einwandfrei würde das noch etwas deutlicher machen, aber dann könnte man ja schon fast "entfalzt" schreiben.

              Kommentar

              • Harald Krieg
                Ostafrikasammler
                • 27.06.2003
                • 4789

                #8
                Zitat von Aleks
                Ist den Herren wegen der Prüfgebühren jedes Mittel recht?

                Aleks
                Nein! Es geht nicht um die Prüfgebühren! Die Marken sollen bestmögliche Erlöse bringen.

                Kommentar

                • Kontrollratjunkie
                  Deutschland 1933 - 1949
                  • 02.01.2007
                  • 1267

                  #9
                  Zitat von saeckingen
                  Nein! Es geht nicht um die Prüfgebühren! Die Marken sollen bestmögliche Erlöse bringen.
                  Ein Satz mit einem Zettel aus Basel hat einen geringeren Wert als ein solcher
                  ohne jegliches beschreibendes Papier. Zumindest für den Interesseten, der des Lesens
                  UND Verstehens mächtig ist. Denn die blumigen Begrifflichkeiten aus Basel deuten meistens
                  auf nicht einwandfreies Material hin.
                  Ansonsten würde man die Marken doch zum zuständigen Kollegen des BPP schicken, oder ?

                  Diese Erkenntnis wird sich in der Sammlerschaft über kurz oder lang durchsetzen, dessen bin ich mir sicher.
                  Und spätestens dann kann man den schweizer Laden schliessen.

                  Gruß
                  KJ

                  Kommentar

                  • Harald Krieg
                    Ostafrikasammler
                    • 27.06.2003
                    • 4789

                    #10
                    Zitat von Kontrollratjunkie
                    Ein Satz mit einem Zettel aus Basel hat einen geringeren Wert als ein solcher
                    ohne jegliches beschreibendes Papier. Zumindest für den Interesseten, der des Lesens
                    UND Verstehens mächtig ist. Denn die blumigen Begrifflichkeiten aus Basel deuten meistens
                    auf nicht einwandfreies Material hin.
                    Ansonsten würde man die Marken doch zum zuständigen Kollegen des BPP schicken, oder ?

                    Diese Erkenntnis wird sich in der Sammlerschaft über kurz oder lang durchsetzen, dessen bin ich mir sicher.
                    Und spätestens dann kann man den schweizer Laden schliessen.

                    Gruß
                    KJ
                    Es gibt genug Leute, die das nicht verstehen und den Garantien gewisser eidgenössischer Auktionshäuser vertrauen. Wer dahinter steht, sieht man ja zumindest an den früheren Attesten, wo alle drei Namen der BPB mit angegeben sind. Es gibt nur ganz wenige Quellen, durch die Material mit BPB Attesten erstmalig auf den Markt kommt.

                    Kommentar

                    • drmoeller_neuss
                      Registrierter Benutzer
                      • 19.01.2008
                      • 999

                      #11
                      Zitat von deckelmouk
                      Herr Eichele hat mir bestätigt, dass die Marken nicht postfrisch sind. Ich werde eBay einschalten und um Beendigung der Angebote bitten.

                      Als Käufer muss man extrem aufpassen: Nur weil ein Attest dabei ist, heisst es nicht, dass man sein Hirn abschalten darf und alles glauben kann, was der Anbieter schreibt. Atteste muss man auch lesen und verstehen.

                      Beste Sammlergrüsse!

                      Lars
                      Was heisst denn "nicht postfrisch"? Herr Eichele hat doch den Begriff selbst nicht gebraucht, vielmehr hat der Anbieter das Attest so interpretiert und postfrisch als Eigenschaft zugesichert.

                      Die Artikelbeschreibung ist in diesem Punkt in sich widersprüchlich (wenn das Photo mit dem Attest Bestandteil der Angebotsbeschreibung ist), insofern stellt sich sogar die Frage, ob hier mangels Einigungswille überhaupt ein Kaufvertrag zustande kommen kann. Auf Erfüllung kann man als Käufer dann natürlich nicht klagen. Zahlen muss man aber auch nicht.

                      Ich interpretiere das Attest folgendermassen:

                      Ungestempelt: es wurden keine Stempel chemisch entfernt (z.B. die Marke war gefälligkeitsgestempelt)

                      Orginalgummi: es befindet sich kein Nachgummi auf der Marke. Herr Eichele äussert sich nicht über den Zustand der Orginalgummierung !

                      echt: Marke und Aufdruck (!) sind echt, wie von der Postverwaltung verausgabt und nicht verfälscht

                      einwandfrei: das ist der Knackpunkt ! Einwandfrei ist für mich eine sammelwürdige Marke in handelsüblicher Qualität. Die legt der Michel fest, z.B. sind bei der Bund Marienkirche leichte Gummibüge und kurze Zähne "handelsüblich". Einwandfrei trifft auch auf eine Marke mit Falz zu, weil diese Sammelform damals üblich war (und auch vom Michel bewertet wird).

                      Wenn dieser Verkäufer nicht zu den einschlägig bekannten Hallodries auf Ebay gehört, die mit verklausulierten und zweideutigen Artikelbeschreibungen auf Dummenfang aus sind, würde ich erst den Verkäufer anschreiben und ihn auf den Widerspruch hinweisen. Löschen lassen kann man immer noch, wenn keine Reaktion erfolgt.

                      Letzlich steht der Verkäufer für seine Beschreibung gerade. Wenn er postfrisch anbietet, hat er postfrisch zu liefern. Zivilrechtlich ist es egal, ob er sich dabei auf seine eigene Erfahrung, auf ein BPP-Attest, auf ein obskures Schweizer Attest oder auf die Kristallkugel einer Wahrsagerin stützt.
                      Und postfrisch heisst im Sinne des Wortes "wie auf der Post verausgabt". Die Post hat keine Marken mit gefälschtem Aufdruck verkauft. Solche Stücke können niemals postfrisch sein (sie können aber immer noch Orginalgummi haben !)

                      Wenn ich unbedingt auf diesen Artikel bieten möchte, würde ich den Bieter erstens um einen besseren Scan und die Festlegung auf "postfrisch" bitten.

                      Ich würde ich mich auch über eindeutige Gutachten von philatelischen Prüfern freuen. Aber so ist es nun mal im Kapitalismus, dass man seine eigene Ware beschönigt. Wie Lars schreibt, muss man zwischen den Zeilen lesen können.
                      Jeder von uns weiss, wie im Reisekatalog "junge, lebhafte Gegend" zu interpretieren ist. Da geht die Disco-Musik bis morgens früh. Bei einer "verkehrsgünstigen Lage" kann man wählen, ob man beim Frühstück lieber auf die Autobahn oder die am Hotel vorbeilaufende Eisenbahnstrecke schaut.

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                      • Michael Lenke
                        Administrator
                        • 28.01.2006
                        • 6915

                        #12
                        Die Diskussion um die Briefmarkenprüfstelle Basel wird nie enden, solange eine Interessenverknüpfung vorliegt. Fatal ist, dass es noch andere Häuser gibt, die BPSB-Atteste ohne Nachprüfung akzeptieren.

                        Irgendwie erinnert das an ein Kfz-Gutachten, das alle Mängel sauber aufzählt, den Motor aber nicht explizit erwähnt. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, der Motor ist in Ordnung oder das Auto hat keinen Motor. Welche Variante muss ich bei der BPSB erwarten?

                        Aleks
                        Wehr fähler findet, daf si behaltn.
                        Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
                        Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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                        • Alexander Schonath
                          Registrierter Benutzer
                          • 14.12.2004
                          • 865

                          #13
                          Und das von Herrn Geigle gemeinte Auktionshaus gewährt eine 10jährige Garantie für fälschungsgefährdete Marken. Und das ist wieder ein „Marketingtrick”, um Kunden einzulullen: „wenn jemand eine so lange Garantie gewährt, dann müssen die Marken doch echt sein.”
                          Mal hier klicken: Heilbronner Philatelisten-Verein e.V.

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                          • brfmhby
                            Armenien, Batum
                            • 16.09.2005
                            • 1516

                            #14
                            Zitat von drmoeller_neuss

                            ...
                            einwandfrei: das ist der Knackpunkt ! Einwandfrei ist für mich eine sammelwürdige Marke in handelsüblicher Qualität. Die legt der Michel fest, z.B. sind bei der Bund Marienkirche leichte Gummibüge und kurze Zähne "handelsüblich". Einwandfrei trifft auch auf eine Marke mit Falz zu, weil diese Sammelform damals üblich war (und auch vom Michel bewertet wird).

                            ...
                            da gehe ich nicht mit. sammelwürdig ist eine rein subjektive einschätzung. je nach ansicht können auch marken ohne gummi oder mit knick, riß etc. sammelwürdig sein. man kann auch eine katalogbewertung durch abschläge errechnen.

                            einwandfrei heisst: perfekt ohne jeglichen einwand. eine marke mit falz, oder eine entfaltzte marke ist nicht einwandfrei (im vergleich zu einer postfrischen marke!). sagte jemand zu mir die marke ist perfekt, habe ich sofort einen einwand: nein ist sie nicht, sie ist entfalzt.

                            wenn ich auch marken mit mängeln als einwandfrei bezeichen, habe ich ein wort ohne jeglichen sinn geschaffen.
                            "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

                            Kommentar

                            • Harald Krieg
                              Ostafrikasammler
                              • 27.06.2003
                              • 4789

                              #15
                              Zitat von Alexander Schonath
                              Und das von Herrn Geigle gemeinte Auktionshaus gewährt eine 10jährige Garantie für fälschungsgefährdete Marken. Und das ist wieder ein „Marketingtrick”, um Kunden einzulullen: „wenn jemand eine so lange Garantie gewährt, dann müssen die Marken doch echt sein.”
                              Echt sind die Marken doch auch und die Qualität wird nicht garantiert.

                              8.2 Falls für Einzellose ein Attest der Briefmarken Prüfstelle Basel (BP)
                              vorliegt, haftet das Auktionhaus Peter Rapp AG für die Echtheit der Marke,
                              die Echtheit des Stempels sowie für die Echtheit der Frankatur während
                              der Dauer von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuschlages.
                              Quelle: http://www.rapp-auktionen.ch/fileadm...ge_deutsch.pdf

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