Der Beleg könnte durchaus echt sein (Notierung von 7 g Gewicht links oben), müsste aber rückseitig mindestens einen Ankunftsstempel (= Duchgangsstempel) haben, weil in New York als "Umschlagflughafen" die Post aus dem Ausland entsprechend abgestempelt wurde. Leider ist der Beleg nicht portogerecht, weil das Porto 250 Pf. betragen hat - Einzelfrankaturen der Mi.-Nr. 255 sind extrem selten und nur in die Entfernungszone 4 als Einschreiben einer höheren Gewichtsstufe möglich. Ich besitze ein Luftpotseinschreiben nach Chile mit einer solchen EF (Ecke unten rechts mit Druckvermerk - Attest Mayer)
Fälschung oder nicht?
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Hier der Link zu @wi.kr's Beleg:
Beste Grüße vom
reichswolfKommentar
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Danke „wi.kr“!!!
Es ist ein Jammer, wenn derart Sachen oft FALSCH sind! (So aus einem Bericht des Prüfers in einer ArGe-Zeitschrift).
Mit den Stempeln kenne ich mich leider überhaupt nicht aus!
Denn nämlich diesen Beleg möchte ich kaufen, aber ich weiß nicht, ob das echt sein könnte, weil dann jeder Euro zum Fenster raus wäre!
Der Verkäufer ist aber fair genug, dass wenn sich in rel. kurzer Zeit … das als Fälschung erweisen sollte, er das zurücknimmt und mir das Geld zurückschickt.
Aber der Prüfer tut das nicht innerhalb kurzer Zeit prüfen.
Ich habe im Sommer meine Briefmarken beim Prüfer abgegeben und werde sie nächstes Jahr von der Prüfung zurückbekommen, da die Prüfer haben sehr, sehr viele Aufträge… Es geht eben nicht schneller…
Schade, dass eben das kein R-Brief ist. Ist auch, wie du schreibst, völlig überfrankiert mit seinen 7g. – Nur da frage ich mich, was da drinnen war, da das Kuvert alleine wiegt schon wohl 3-4 Gramm.
Theoretisch alles möglich, aber wenn ich mal nach USA schreiben sollte, dann wiegt mein Brief sicher mehr (zumal bis 20g sowieso gleiches Porto wäre – aber bei diesem Überporto!).
>>Ach ja, ich habe vergessen: meinen Beleg kann man unter "mein schönster Beleg" auch sehen - leider habe ich keine Ahnung, wie man das hier verlinken könnte.<<
D a n k e !
Das funktioniert so: Klicke mit der rechten Maustaste auf das, was du verlinken möchtest. In dem erschienenem Fenster wähle mit der linken Maustaste: „Verknüpfung kopieren“.
Dann wird die Verknüpfung zu der Seite kopiert, oder zu deinem Beitrag, wenn du den auf der rechten Seite die Seitennummer „#x“ als Verknöpfung kopierst.
Dann kannst du wo anders in deinem Text da wieder mit der rechten Taste drücken und wählen: „Einfügen“.
Normalerweise so müsste es gehen. Probiere mal aus!Kommentar
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Für dein Belegt ist nach dieser beschriebener Methode also dieser Link: http://www.bdph.de/forum/showpost.ph...38&postcount=5
Hast du es auch so?
Noch eine andere Methode: Drücke mit der rechten Maustaste auf leere Stelle in dem Posting, den du verlinken möchtest und wähle „Eigenschaften“. Dann kannst du den Link von da kopieren …
Übrigens mein Dank auch an „Reichswolf“!
Der Beleg ist wirklich gut!Zuletzt geändert von Jurek; 20.11.2006, 01:32.Kommentar
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Leider ist der Beleg nicht portogerecht, weil das Porto 250 Pf. betragen hat - Einzelfrankaturen
Klar, der Beleg ist überfrankiert! Aber wie kommt man auf 250 Pf? Nach meiner Portotabelle Liegt mir das Porto so vor:
DDR Ausland:
Briefe bis 20 gr: 35 Pfg ab 1.10. 56: 25 Pfg
Länderzone 2 Nordamerika: je 5 gr.: 30 Pfg
Also: 35 Pfg+ 2* 30 Pfg= 0.95 Pfg
Oder habe ich was übersehen?Kommentar
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zum Porto: Ich bin von dem ab 15.9.1947 geltenden Porto ausgegangen, habe mich aber zugegebenermaßen vertan, weil ich nicht auf die (vom Bund abweichende) SBZ/DDR-Portotabelle geachtete habe. Richtiges Porto wären bei 7 g genau 190 Pf. gewesen (USA = Länderzone 2). Die Marke dürfte eine Mi.-Nr. 255 sein. Auf dem Scan kann man allerdings das Datum, kaum lesen.Kommentar
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F R A G E :
Wie funktioniert das eigentlich mit diesem Angebot?
Signatur ohne BPP-Prüfernamen =(die man selber auch anbringen könnte?) und ohne schraffierten Kreis (wenn es von BPP-Schönherr käme, der manchmal seinen Namen „vergisst“) für Gefälligkeitsabstemplung?
Also theoretisch: könnte 'ich selber' die prüfen und so abstempeln und behaupten: „die sind signiert, sehe Scann“? …Kommentar
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@Jurek: Mach ruhig mal - aber lass es @Ferrari nicht wissen ...
Nach meiner Ansicht bedeutet "signiert" lediglich, dass ein Stempel auf der Rückseite ist. Und das ist ja der Fall, unabhängig davon, wer ihn angebracht hat und welchen Sachverstand oder welches Interesse der Stempelnde besessen hat.
Also: ohne Name+BPP ist für mich da nur "etwas" auf der Rückseite, dass ich bei einer gestempelten Marke je nachdem in Kauf nehmen würde, dem ich aber absolut keine wertsteigernde Eigenschaft zurechne.
MfG
JörgKommentar
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Nein, ich habe es nicht vor in dieser Art zu machen, auch wenn ich es mit Bleistift (auf Merken ohne Gummi) leicht oben (im Bereich des Falzes) schon ähnlich schreibe…
Ich denke (weiß nicht genau), dass wirklich nur mit der Tusche (oder was auch immer) in Stellung der BPP-Signatur, so dauerhaft nur die Verbandsprüfer berechtigt sein sollten diese Marken so zu „verunstalten“.
Ich habe z.B. DDR-MiNr.273b (die nicht ohne ist), die doppelt signiert (oder wie man das auch nennen will…) ist, bis die Farbe sogar auf die Vorderseite durchsticht!
Und stell dir mal vor (wie du schreibst), da ist ein „Hanswurst-Möchtegern“, der was falsch stempelt, noch dazu bei einer teuren Marke(zumal wie diese DDR-MiNr.334 nun mal ist!).
Aber in dem von mir angegebenem Fall wird das sicher der Hr. Schönherr sein…Kommentar
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Ihr solltet mal im Forum stöbern. Da gab es einen Beitrag (ich bin zu faul zum suchen), wo dargestellt wurde, dass bei weniger teueren Stücken nicht signiert wird, aber der Typ der Marke gestempelt wird, um die Verwechslung mit besseren Stücken auszuschließen.
Weiterhin sollte man zur Kenntnis nehmen, dass auch andere Länder funktionierende Prüferorganisationen haben, die für ihre Länder meist kompetenter sind als BPP-Prüfer, die manchmal nicht mal die Landessprache verstehen. Auch den Ruhesitz vieler Prüfer, den AIEP, kann man wohl kaum als Laienorganisation bezeichnen.
Allein berechtigt ist in diesem Metier niemand, nur weil er irgend einem Verein angehört. Von der Qualifikation muss ich schon selbst überzeugt sein ... und das gehört auch zum Wissen eines Sammelgebietes.
MikeWehr fähler findet, daf si behaltn.
Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)Kommentar
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Es ist nicht verboten, Marken zu bedrucken, bemalen oder zerschneiden. Auch seine Meinung über eine Marke oder Ganzsache zu Papier zu bringen, ist nicht verboten.
Ich könnte auch über den falschen T&T-Brief auf Bild 5+7 nach Marseille + Reims ..
.. Atteste schreiben und mit meiner Unterschrift und einem dicken Fantasiestempel bezeugen.
Leider wäre es nicht das Papier wert, auf dem es steht.
BPP-Sem (T&T) würde es jedenfalls nicht machen.Kommentar
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Hier der Link, den @Aleks meinte:
Beste Grüße vom
reichswolfKommentar
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Nichts als Aerger
Zitat von brfmhbynun hat sich der inhalt des threads dem titel angepasst, damit stimmt andersrum auch der titel wieder perfekt
Und dann? Dann kommen ganz andere Fälle zur Sprache, welche mich dazu zwingen, unfreiwillig meinen Horizont zu erweitern.
Deshalb bin ich jetzt ganz böse!
Obwohl ...
FilamaxoKommentar
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