Nichtpostalisch = Nichtamtlich?

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  • Altsax
    Registrierter Benutzer
    • 22.02.2008
    • 1497

    #1

    Nichtpostalisch = Nichtamtlich?

    Hallo zusammen,

    Im Michel (Jahrgang1996) sind die folgenden Marken und Belege unter "Nichtamtliche Ausgaben/Privaterzeugnisse" aufgeführt.

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Name: Kurierpost Lauterbach - Landenhausen.jpg
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ID: 284690

    Angeblich dürfen sie "nach neuerer Rechtsprechung"(???) nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden.

    Eine vom Lauterbacher Museum herausgegebene Dokumentation zur Entstehungs- und Verwendungsgeschichte dieser Marken liegt vor. Demnach wurde vom zuständigen Landrat mit Genehmigung der Militärbehörde ein Kraftwagendienst zur Beförderung von Personen, Gütern und Korrespondenz eingerichtet. Er endete am 1.10.1945 mit Wiedereinführung der regulären Post.

    Die verstorbene Eigentümerin des Umschlages hatte ihn einst vom Empfänger selbst geschenkt bekommen. An seiner Beförderung bestehen keinerlei Zweifel.

    Nach meiner Überzeugung ist der Beleg sammelwürdiger als so manche katalogisierte Lokalausgabe.

    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Beste Grüße
    Altsax
  • Hugo67
    Registrierter Benutzer
    • 22.12.2011
    • 1077

    #2
    Zitat von Altsax
    Hallo zusammen,

    Im Michel (Jahrgang1996) sind die folgenden Marken und Belege unter "Nichtamtliche Ausgaben/Privaterzeugnisse" aufgeführt.



    Angeblich dürfen sie "nach neuerer Rechtsprechung"(???) nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden.

    Eine vom Lauterbacher Museum herausgegebene Dokumentation zur Entstehungs- und Verwendungsgeschichte dieser Marken liegt vor. Demnach wurde vom zuständigen Landrat mit Genehmigung der Militärbehörde ein Kraftwagendienst zur Beförderung von Personen, Gütern und Korrespondenz eingerichtet. Er endete am 1.10.1945 mit Wiedereinführung der regulären Post.

    Die verstorbene Eigentümerin des Umschlages hatte ihn einst vom Empfänger selbst geschenkt bekommen. An seiner Beförderung bestehen keinerlei Zweifel.

    Nach meiner Überzeugung ist der Beleg sammelwürdiger als so manche katalogisierte Lokalausgabe.

    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Beste Grüße
    Altsax
    Woher stammt das Zitat mit der angeblichen Rechtsprechung ? Da böte es sich aus meiner Sicht an, nach dem Aktenzeichen dieser Rechtsprechung zu fragen. Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt.
    Da die Michel-Redaktion heute selber keine nennenswerten philatelistischen Kenntnisse mehr hat, vermute ich, dass sie sich auch in diesem Fall auf die Meinung eines Prüfers verlässt.
    Solange der Michel solche Marken wie die Vineta (für die keinerlei postalische Notwendigkeit bestand) oder Saar A 17 ( die ausschließlich auf persönlichen "Wunsch" eines französischen Besatzungsoffiziers gemacht wurde und demnach nie am Schalter oder frankaturgültig war) katalogisiert, finde ich, dass solche echt beförderten Lokalposterzeugnisse um ein Vielfaches sammelwürdiger sind. Natürlich nur meine ganz persönliche Meinung.

    Kommentar

    • Altsax
      Registrierter Benutzer
      • 22.02.2008
      • 1497

      #3
      Zitat von Hugo67
      Woher stammt das Zitat mit der angeblichen Rechtsprechung ? Da böte es sich aus meiner Sicht an, nach dem Aktenzeichen dieser Rechtsprechung zu fragen.
      Das Zitat stammt aus dem genannten Michel Deutschland Spezial von 1996. Eine neuere Ausgabe der Nachkriegszeit liegt mir nicht vor.
      Daß sich jemals "die Rechtsprechung" mit der Bezeichnung für Lokalausgaben beschäftigt haben sollte, dürfte allerdings im Reich der Phantasie zu verorten sein.

      Es scheint so zu sein, daß diese Ausgaben einst Aufnahme in den Katalog gefunden hatten und nun daraus verbannt werden sollen bzw. inzwischen wohl sind.
      Das geschah offensichtlich pauschal für alle nicht postalischen Erzeugnisse. Sie deswegen ebenso pauschal als "nichtamtlich" resp. "privat"
      zu bezeichnen und als "werden nicht geprüft" zu deklarieren, zeugt davon, daß bei der Michel-Redaktion auf Einzelrecherchen resp.
      entsprechende Nachweise der Sachbearbeiter verzichtet wird.

      "Amtlich" handelt jede Behörde in Bezug auf Entscheidungen, die in ihrem Kompetenzbereich liegen. Zuständig für die in diesem Falle relevante Beförderung
      von Personen, Briefen und Gütern war die Militärregierung, von der der Landrat die Genehmigung für die Eigenorganisation der Beförderung erhalten hatte.

      Somit waren die dazu genutzten Marken "amtlich". Wenn das örtliche Museum diesen Sachverhalt dokumentiert, dürfte an dieser Einschätzung bis zum
      Beweis des Gegenteils nicht zu rütteln sein. Es wäre zu wünschen, daß für alle katalogisierten "offiziellen" Lokalausgaben gleichwertige Recherchen durchgeführt worden wären und amtliche Dokumente vorlägen.

      Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, auf welch dünner Grundlage bisweilen Katalogisierungen resp. Nichtkatalogisierungen erfolgen. Deshalb habe ich es gezeigt.

      Kommentar

      • Opti53
        Registrierter Benutzer
        • 15.08.2020
        • 73

        #4
        Hallo,

        in meinem Deutschland Spezial Band 2 von 2017 heißt es auf S.77: Nachfolgend katalogisierte "Ausgaben" stammen nicht aus postamtlicher Quelle. Sachlich zu Unrecht gelangten sie ab 1947 zur Katalogisierung und wurde als Lokalausgaben gehandelt und auch teilweise geprüft. Nichtamtliche Ausgaben / Privaterzeugnisse dürfen nach geltendem deutschen Handelsrecht nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden.

        Es ist freilich nicht so, dass diese "Nichtamtlichen Ausgaben" aus dem Katalog verbannt worden sind. Es gibt nach wie vor Preisnotierungen. Es steht auch nirgends, dass man diese Marken nicht sammeln darf.

        Viele Grüße

        Thomas

        Kommentar

        • Hugo67
          Registrierter Benutzer
          • 22.12.2011
          • 1077

          #5
          Zitat von Opti53
          Hallo,

          in meinem Deutschland Spezial Band 2 von 2017 heißt es auf S.77: Nachfolgend katalogisierte "Ausgaben" stammen nicht aus postamtlicher Quelle. Sachlich zu Unrecht gelangten sie ab 1947 zur Katalogisierung und wurde als Lokalausgaben gehandelt und auch teilweise geprüft. Nichtamtliche Ausgaben / Privaterzeugnisse dürfen nach geltendem deutschen Handelsrecht nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden.

          Es ist freilich nicht so, dass diese "Nichtamtlichen Ausgaben" aus dem Katalog verbannt worden sind. Es gibt nach wie vor Preisnotierungen. Es steht auch nirgends, dass man diese Marken nicht sammeln darf.

          Viele Grüße

          Thomas
          Zum "Handelsrecht": Auch hier würde mich unverändert interessieren, in welchem Urteil/einschlägigen Gesetzeskommentar dies nachzulesen ist, dass man diese nicht als Lokalausgaben bezeichnen darf. Das ist doch kein geschützter Begriff.
          Zum Sammeln: Im Michel steht auch, dass keine dieser Ausgaben geprüft werden. Warum eigentlich nicht ? Wie soll sich der interessierte Sammler vor Fälschungen dieser z. T. mit hohen Wertangaben katalogisierten Objekte schützen ?

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