Habe hier beim Dublettenbestand durchstöbern folgende Marken aus der SBZ West-Sachsen mit einer ziemlich eindeutigen Abart entdeckt. 4 Marken weisen an immer der gleichen Stelle einen überbreiten Zahn (der 7. Zahn von oben) auf beiden Seiten deckungsgleich auf. Im Michel Spezial steht nichts zu überbreiten Zähnen wie es bei der MiNr.73-84 z.B. der Fall ist. Durch den überbreiten Zahn ist die Zähnung nun nicht mehr 13:12 1/2 sondern geht bis zu 13:12.
Wer kann mir helfen?
PS: Sonstige verschobene Zähnungslöcher sind durchaus die Regel, hier geht es nur um die überbreiten Zähne.
Mfg
Elite-Sammler
Wer kann mir helfen?
PS: Sonstige verschobene Zähnungslöcher sind durchaus die Regel, hier geht es nur um die überbreiten Zähne.
Mfg
Elite-Sammler
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