Hallo zusammen,
die abgebildete Karte ist mit einem Stempel Neuenstadt (Württ.), 22.6.48 versehen. Die Empfängeranschrift Tübingen liegt ebenfalls in Württemberg.
Frankiert wurde die Karte mit Marken der II. Kontrollratsausgabe der Gemeinschaftsausgaben der Alliierten Besatzung (Mi.-Nr. 951 und 947) als Zehnfachfrankatur. Die Frankatur ist mit 12 Pfennig portogerecht.
Absender und Empfänger befinden sich in der Franz. Zone. Die verwendeten Marken durften eigentlich nur in der amerikanisch-britischen Bizone und nicht in der Franz. Zone zur Zehnfachfrankatur und vor der Währungsreform ebenso nicht benutzt werden, da die Franz. Zone eigene Marken verausgabt hatte.
Zehnfachfrankaturen in RM-Währung waren in der Franz. Zone offiziell nicht vorgesehen, wurden aber lt. Michel-Briefe-Katalog bis 23.6.1948 gelegentlich geduldet.
Nun zu meiner Frage:
Ist die Beförderung der Karte denkbar, oder sind sogar gleichartige nachweislich beförderte Belege bekannt, oder handelte es sich bei den in der Franz. Zone geduldeten Zehnfachfrankaturen ausschließlich um Belege mit Marken der Franz. Zone in RM-Währung, oder ist die Karte „gemacht“?
Gruß
die abgebildete Karte ist mit einem Stempel Neuenstadt (Württ.), 22.6.48 versehen. Die Empfängeranschrift Tübingen liegt ebenfalls in Württemberg.
Frankiert wurde die Karte mit Marken der II. Kontrollratsausgabe der Gemeinschaftsausgaben der Alliierten Besatzung (Mi.-Nr. 951 und 947) als Zehnfachfrankatur. Die Frankatur ist mit 12 Pfennig portogerecht.
Absender und Empfänger befinden sich in der Franz. Zone. Die verwendeten Marken durften eigentlich nur in der amerikanisch-britischen Bizone und nicht in der Franz. Zone zur Zehnfachfrankatur und vor der Währungsreform ebenso nicht benutzt werden, da die Franz. Zone eigene Marken verausgabt hatte.
Zehnfachfrankaturen in RM-Währung waren in der Franz. Zone offiziell nicht vorgesehen, wurden aber lt. Michel-Briefe-Katalog bis 23.6.1948 gelegentlich geduldet.
Nun zu meiner Frage:
Ist die Beförderung der Karte denkbar, oder sind sogar gleichartige nachweislich beförderte Belege bekannt, oder handelte es sich bei den in der Franz. Zone geduldeten Zehnfachfrankaturen ausschließlich um Belege mit Marken der Franz. Zone in RM-Währung, oder ist die Karte „gemacht“?
Gruß
Kommentar