„Mache“ oder nicht „Mache“, das ist meine Frage

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  • alemannia
    Registrierter Benutzer
    • 27.11.2005
    • 190

    #1

    „Mache“ oder nicht „Mache“, das ist meine Frage

    Hallo zusammen,


    die abgebildete Karte ist mit einem Stempel Neuenstadt (Württ.), 22.6.48 versehen. Die Empfängeranschrift Tübingen liegt ebenfalls in Württemberg.

    Frankiert wurde die Karte mit Marken der II. Kontrollratsausgabe der Gemeinschaftsausgaben der Alliierten Besatzung (Mi.-Nr. 951 und 947) als Zehnfachfrankatur. Die Frankatur ist mit 12 Pfennig portogerecht.

    Absender und Empfänger befinden sich in der Franz. Zone. Die verwendeten Marken durften eigentlich nur in der amerikanisch-britischen Bizone und nicht in der Franz. Zone zur Zehnfachfrankatur und vor der Währungsreform ebenso nicht benutzt werden, da die Franz. Zone eigene Marken verausgabt hatte.

    Zehnfachfrankaturen in RM-Währung waren in der Franz. Zone offiziell nicht vorgesehen, wurden aber lt. Michel-Briefe-Katalog bis 23.6.1948 gelegentlich geduldet.

    Nun zu meiner Frage:

    Ist die Beförderung der Karte denkbar, oder sind sogar gleichartige nachweislich beförderte Belege bekannt, oder handelte es sich bei den in der Franz. Zone geduldeten Zehnfachfrankaturen ausschließlich um Belege mit Marken der Franz. Zone in RM-Währung, oder ist die Karte „gemacht“?


    Gruß
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    Gruß

    Guntram

    Gäste sind stets auf meiner HP, der Posthörnchenseite: http://posthoernchenaufdrucke.de.to/ willkommen.
  • Alexander Schonath
    Registrierter Benutzer
    • 14.12.2004
    • 865

    #2
    Neuenstadt war damals in Württemberg und war amerikanisch besetzt.
    Tübingen war damals in Württemberg-Hohenzollern und war französisch besetzt.
    Mal hier klicken: Heilbronner Philatelisten-Verein e.V.

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    • wuerttemberger
      Württemberg
      • 10.02.2005
      • 606

      #3
      Wie schon gesagt war Württemberg in 2 verschiedene Besatzungszonen geteilt.
      Hier gibt es eine Karte, die einen guten Überblick gibt.

      Gruß

      wuerttemberger

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      • alemannia
        Registrierter Benutzer
        • 27.11.2005
        • 190

        #4
        Hallo,

        Dank an @Alexander Schonath und @wuerttemberger für die schnelle und fachkundige Auskunft.
        Das war mir bisher im Detail so nicht bekannt. Man denkt einfach in den aktuellen politischen Grenzen, deshalb wäre vielleicht diese Karte, die das heutige Bundesland Baden-Württemberg darstellt hilfreicher:



        Baden und Württemberg-Hohenzollern gehörten zur französischen Zone und Württemberg-Baden einschl. Neuenstadt zur Bizone (amerikanisch).

        Abschließend nochmals eine Frage:

        Ist es überhaupt denkbar oder sogar nachweislich bekannt, dass Marken der Bizone in der französischen Zone gelegentlich geduldet wurden?


        Gruß

        Guntram(alemannia)
        Gruß

        Guntram

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        Kommentar

        • fricke
          Registrierter Benutzer
          • 30.10.2006
          • 1538

          #5
          Bizone-Marken

          Ab 3.10.49 waren sie sogar offiziell gültig - und umgekehrt. Bundestag sogar ab 19.9.
          Vorher geduldet wurden sie selten.

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