Hallo liebe Forumer,
ich habe eine Frage!
In wie weit sollen Verpackungen bzw. Umverpackungen in Katalogen bewertet werden.
Hier zwei Bespiele:
In der letzten Zeit sind einige PWZ und Markenheftchen in Klarsichtfolien einzeln eingeschweißt worden und zusätzlich mit einem Einlegezettel versehen worden.
Jetzt wird vom BBP in seiner letzten Mitteilung das "Rosengruß" Markenheftchen in Klarsichtverpackung mit der Nummer MH 51ab versehen.
Das Markenheftchen wurde ursprünglich mit einem EAN-Code (Strichcode zur Erfassung per Scanner) auf der letzten Deckelseite versehen. Da die DPAG dem Heftchen einen neuen EAN-Code zugewiesen hat wurden die Restbestände in Klarsichtfolien eingeschweißt. Zusätzliche wurde ein Zettel mi dem neuen EAN-Code eingelegt.
Mittlerweile wurde eine Nachauflage dieses Heftchens produziert (mit neuem EAN-Code auf dem Heftchen aufgedruckt) und z.Z. über die Postfilialen verkauft (lt. BBP MH 51b).
Bei den selbstklebenden Rollenmarken der Serie Sehenswürdigkeien zu 55c sind Rollen mit aufwärts lesender Nummernfolge auf der Trägerfolie aufgetaucht - ursprünglich waren diese abwärts lesend.
Bei beiden Fällen sind die Marken selbst nicht von den Ursprungsmarken unterscheidbar aber für mich handelt es sich doch um "zwei Paar Schuhe".
Beim Markenheftchen läßt sich im dem Moment in dem ich die Umverpackung entferne nicht mehr unterscheiden ob es sich um ein MH 51 a oder MH 51 ab lt. BBP handelt.
Hier ist meine Meinung: Eine Katalogisierung ist fehl am Platze - eine Fußnote bzw. Hinweis auf verschiedene Verpackunge sollte jedoch erfolgen.
Anders verhält es sich meiner Meinung nach bei den Rollenmarken auf selbstklebender Folie. Bei den "normalen" Rollenmarken wird auch zwischen aufgespritzter sowie aufgedruckter Nummer unterschieden.
Bei den "Normalen" sind die Nummern und die Marke "Eins". Bei den selbstklebenden Marken befindet sich ja die Nummer auf der Trägerfolie.
Hier wäre es zwar möglich die Marke von diese zu entfernen und verkehrt herauf wieder auf die Trägerfolie aufzubringen. Dies ist aber durch die Kleberzusammensetzung nicht möglich - egal wie ich es anstelle (Druck, Tempertur) die Marke löst sich nach ein paar Sekunden wieder von der Trägerfolie.
Manipulationen hier nur durch das Aufbringen eines anderen Klebers.
Hier sind dann sozusagen wieder Marke und Trägerfolie "Eins" und hier sollte eine Katalogisierung in den Spezialkatalogen erfolgen.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen das Sammeln und Erfassen von Verpackungsmaterialen (tue dies auch selber), da sich später noch für Rückschlüsse auf ggf. auftretende Teilauflagen ziehen lassen. Ist es aber im Interesse des Sammlers verschieden Verpackungsarten als eigenständige "Nummer" in einen Katalog aufzunehmen?
Jetzt bin ich auf Eure Meinungen gespannt.
ich habe eine Frage!
In wie weit sollen Verpackungen bzw. Umverpackungen in Katalogen bewertet werden.
Hier zwei Bespiele:
In der letzten Zeit sind einige PWZ und Markenheftchen in Klarsichtfolien einzeln eingeschweißt worden und zusätzlich mit einem Einlegezettel versehen worden.
Jetzt wird vom BBP in seiner letzten Mitteilung das "Rosengruß" Markenheftchen in Klarsichtverpackung mit der Nummer MH 51ab versehen.
Das Markenheftchen wurde ursprünglich mit einem EAN-Code (Strichcode zur Erfassung per Scanner) auf der letzten Deckelseite versehen. Da die DPAG dem Heftchen einen neuen EAN-Code zugewiesen hat wurden die Restbestände in Klarsichtfolien eingeschweißt. Zusätzliche wurde ein Zettel mi dem neuen EAN-Code eingelegt.
Mittlerweile wurde eine Nachauflage dieses Heftchens produziert (mit neuem EAN-Code auf dem Heftchen aufgedruckt) und z.Z. über die Postfilialen verkauft (lt. BBP MH 51b).
Bei den selbstklebenden Rollenmarken der Serie Sehenswürdigkeien zu 55c sind Rollen mit aufwärts lesender Nummernfolge auf der Trägerfolie aufgetaucht - ursprünglich waren diese abwärts lesend.
Bei beiden Fällen sind die Marken selbst nicht von den Ursprungsmarken unterscheidbar aber für mich handelt es sich doch um "zwei Paar Schuhe".
Beim Markenheftchen läßt sich im dem Moment in dem ich die Umverpackung entferne nicht mehr unterscheiden ob es sich um ein MH 51 a oder MH 51 ab lt. BBP handelt.
Hier ist meine Meinung: Eine Katalogisierung ist fehl am Platze - eine Fußnote bzw. Hinweis auf verschiedene Verpackunge sollte jedoch erfolgen.
Anders verhält es sich meiner Meinung nach bei den Rollenmarken auf selbstklebender Folie. Bei den "normalen" Rollenmarken wird auch zwischen aufgespritzter sowie aufgedruckter Nummer unterschieden.
Bei den "Normalen" sind die Nummern und die Marke "Eins". Bei den selbstklebenden Marken befindet sich ja die Nummer auf der Trägerfolie.
Hier wäre es zwar möglich die Marke von diese zu entfernen und verkehrt herauf wieder auf die Trägerfolie aufzubringen. Dies ist aber durch die Kleberzusammensetzung nicht möglich - egal wie ich es anstelle (Druck, Tempertur) die Marke löst sich nach ein paar Sekunden wieder von der Trägerfolie.
Manipulationen hier nur durch das Aufbringen eines anderen Klebers.
Hier sind dann sozusagen wieder Marke und Trägerfolie "Eins" und hier sollte eine Katalogisierung in den Spezialkatalogen erfolgen.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen das Sammeln und Erfassen von Verpackungsmaterialen (tue dies auch selber), da sich später noch für Rückschlüsse auf ggf. auftretende Teilauflagen ziehen lassen. Ist es aber im Interesse des Sammlers verschieden Verpackungsarten als eigenständige "Nummer" in einen Katalog aufzunehmen?


Jetzt bin ich auf Eure Meinungen gespannt.
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