Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post bröckelt ...
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Im Sinne der Gleichbehandlung wäre das zu begrüßen. Aber werden wir einen Nutzen davon haben?
Was soll die Einschränkung auf Geschäftskunden? Wie soll das gehandhabt werden?
Vielleicht bleiben die Porti sogar gleich hoch!? Umsatzsteuerpflicht bedeutet ja auch Vorsteuerabzugsberechtigung.Gruß Peter
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