"Post" geschuetzt?

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  • harald
    Registrierter Benutzer
    • 11.06.2003
    • 30

    #1

    "Post" geschuetzt?

    Die Dt. Post AG hat das Wort "Post" auf sich schuetzen lassen. Wie ist das moeglich??? Das ist doch Allgemeingut der deutschen Sprache! (Ich hoffe, dass es Klagen dagegen gibt.) Autofirmen koennen ja auch nicht das Wort "Auto" oder Baukonzerne das Wort "Haus" schuetzen lassen.

    Noch eine Frage: Wenn der Postmarkt einmal voellig liberalisiert ist, koennen dann neue Postunternehmen beim BMF den Antrag stellen, Postwertzeichen verwenden zu duerfen? Schliesslich ist das ja eine hoheitliche Sache: Bei einem voellig liberalisierten Postwesen sollte auch jeder gleichberechtigt sein.

    Gruesse
    Harald
  • Michael
    Registrierter Benutzer
    • 10.06.2003
    • 678

    #2
    Klagen hat es schon gegeben

    Es sieht so aus, als hätte sich die DPAG durchgesetzt und "Post" tatsächlich für sich als Bestandteil des Unternehmennamens geschützt. Soweit ich weiß geht der Schutz aber nicht so weit, dass der Begriff nicht mehr verwendet werden darf, sondern nur dahin gehend, dass Konkurrenten ihn im Firmennamen nicht verwenden dürfen, um der "Verwechslung" vorzubeugen.
    Das könnte ich sogar noch nachvollziehen.

    Wer weiß mehr über den Umfang des Schutzes?

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    • Wolfgang Maassen
      Registrierter Benutzer
      • 06.06.2003
      • 71

      #3
      Weiterführende Informationen

      Hier einige Texte, die ich aus aktuellen Nachrichtendiensten in meiner "Chronik 2004" zum Thema habe:

      BIEK stellt Löschungsantrag für die Marke "POST"
      Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) hat beim Deutschen Patent- und Markenamt Antrag auf Löschung der Marke "POST" gestellt. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass die Deutsche Post AG sich die Marke "POST" für alle Postdienstleistungen, Paket- und Kurierdienste schützen ließ. Der BIEK weist darauf hin, dass das Wort "POST" ein Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs ist.
      „Die Eintragung einer Marke mit der Bezeichnung "POST" für derartige Leistungen widerspricht daher der Entwicklung des Postmarktes und stellt den Versuch dar, innovative und privatwirtschaftlich entwickelte Dienstleistungen nachträglich zu monopolisieren", erklärt Dr. Ralf Wojtek, Vorsitzender des Verbandes. Das Briefmonopol dürfe nicht durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
      Die Eintragung der Marke widerspreche zudem der Zielsetzung des Postgesetzes, dessen Ziel die Förderung des Wettbewerbs im Bereich des Postwesens ist und das Postdienstleistungen unabhängig davon definiert, durch welches Unternehmen solche Dienstleistungen erbracht werden.
      Der BIEK weist darauf hin, dass Wettbewerber bis zur Entscheidung im Löschungsverfahren mit Unterlassungsaufforderungen der DPAG rechnen müssten. Der Verband rät für solche Fälle dazu, sich unter Hinweis auf das Löschungsverfahren vorher rechtlich beraten zu lassen. (Post-Tip 13.1.2004)

      Deutsche Post beharrt weiterhin auf ihre Namensrechte
      Die Deutsche Post AG bleibt weiterhin beharrlich im Kampf um den Schutz ihres Namens. Der Bonner Konzern will die Bezeichnung "Post" prinzipiell als seinen Markennamen für alle seine Postdienstleistungen gegen die Konkurrenz schützen. Dies geht unter anderem aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervor.
      Demnach soll die Klärung des langanhaltenden Streits nun den juristischen Weg nehmen. Nach Angaben eines Sprechers der Post AG sei mit Wirkung von Dezember 2003 der Name auch beim Deutschen Marken- und Patentamt (München) eingetragen und gültig. Die Konkurrenten, die im Bundesverband internationaler Express- und Kurierdienstleister (BIEK) zusammengeschlossen sind, haben bereits einen so genannten Löschungsantrag beim Patentamt eingereicht. Die Post-Konkurrenten begründen ihren Einspruch damit, dass das Wort "Post" Teil des allgemeinen Sprachgebrauches sei und zugleich die Eintragung der Marke "Post" eine Art nachträgliche Monopolisierung darstelle. (Post-Tip 27.1.2004)

      Streit um Namensrechte: Erneute Schlappe für Deutsche Post
      Gegen den Widerstand der Deutschen Post AG hat die holländische EP Europost AG & Co. KG die Eintragung ihrer Marken "EP EasyMail", "EP Sample", "EP EasyLetter", "EP Press", "EP Letter" und "EP Magazine" erfolgreich verteidigt. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat die allesamt sechs Widersprüche der Deutschen Post aus der Marke "DP" gegen die Markenanmeldungen des Tochterunternehmens der niederländischen Royal TPG Post zurückgewiesen (Az. 303 09 238.6/39). Damit hat EP Europost einen weiteren wichtigen Erfolg in einer der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen mit der Deutschen Post AG erstritten.
      Das Patentamt begründete seinen Beschluss damit, dass eine Verwechslungsgefahr der Marken EP in Kombination mit den Produktnamen der durch EP Europost angebotenen Dienstleistungen und „DP" (für Deutsche Post) nicht bestehe.
      Die Deutsche Post hatte im Dezember 2003 auch in zweiter Instanz in einem weiteren Verfahren eine Niederlage einstecken müssen. Wie schon in erster Instanz hat das Deutsche Patent- und Markenamt den von der Deutschen Post AG eingelegten Widerspruch gegen die Registrierung der Marke "TPG Post Deutschland" durch die EP Europost zurückgewiesen. Insgesamt hat die Deutsche Post somit innerhalb eines halben Jahres acht für sie negative Entscheidungen hinnehmen müssen. (Post-Tip 27.1.2004)

      Soweit die Meldungen. Worauf nun die Meldung in der Aktuell-Rubrik des BDPh basiert, ist mir noch etwas unklar. Soweit mir bekannt, läuft die ganze Sache noch in diversen Widerspruchsverfahren. Oder hat jemand andere Quellen, die das Durcheinander erhellen?

      Wolfgang Maassen

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      • Local555
        Registrierter Benutzer
        • 07.11.2003
        • 9

        #4
        Hallo,

        die Meldung ist einfach schlecht recherchiert und so nicht korrekt. Es mag durchaus sein, dass hier der Wunsch einiger Vater des Gedankens war, nur die "langjährigen gerichtlichen Verfahren" Verfahren stehen noch aus. Im Dezember 2003 wurde erst einmal das Wort "Post" als Marke eingetragen, was übrigens tatsächlich über drei Jahre dauerte. Der entsprechende Antrag wurde bereits im Februar 2000 gestellt, wenn ich mich nicht irre.

        Local555

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        • GTMK2
          Registrierter Benutzer
          • 19.02.2004
          • 9

          #5
          Hatte innerhalb der letzten beiden Woche eine Pressemitteilung der DPAG diesbezüglich in meinen Mails. Ich habe Sie mittlerweile zwar gelöscht aber in Ihr wurde aber mitgeteilt das der Begriff "Post" jetzt geschützt sei.

          Ich werde versuchen nochmals an die Mail heranzukommen.

          Allee Hopp .... wir steh´n Kopp

          Kommentar

          • Wolfgang Maassen
            Registrierter Benutzer
            • 06.06.2003
            • 71

            #6
            @gtmk2

            Da bin ich ja 'mal gespannt, denn im offiziellen Pressedienst der DP AG bis November habe ich gerade eben einmal nachgeschaut und finde nichts. Insofern wusste ich auch nicht, woher die BDPh-Aktuell-Meldung auf dieser Webseite herkommt.

            Wolfgang Maassen

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            • SvenKadettC
              Deutsches Reich - Sammler
              • 25.10.2003
              • 352

              #7
              Die Telekom hat sich sogar Ihre Farbe schützen lassen, und Aral soviel ich weiß auch das blau....
              Gebe gerne Auskunft über Feldpostnummern des Deutschen Reiches.
              Suche übrigens auch alles über den Opel Kadett C zur Erweiterung meiner Homepage (www.kadettc.de)!

              Kommentar

              • apholzer
                Italien-Sammler
                • 11.06.2003
                • 210

                #8
                Die Schweizerische Post hat in der Schweiz die Farbe gelb für Postdienstleistungen schützen lassen. Daher darf die Deutsche Post (Schweiz) AG in der Schweiz ihre Pakete nicht mehr mit gelben Lieferwagen ausliefern. Sie musste sie alle auf weiss umspritzen...
                Education is not a preparation for life; education is life itself.

                (John Dewey)

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                • ralph
                  D 45/49, Eire, RhB, Dernb
                  • 12.02.2004
                  • 697

                  #9
                  Wo soll das noch enden?

                  Ich werde mir demnächst alle Vokale schützen lassen. Wer dann ein a, e, i, o oder u mündlich oder schriftlich benutzen will, muss zahlen. Teilnehmer des Forums erhalten Sonderkonditionen.

                  Grüße
                  Ralph
                  Viele Grüße aus Berlin, Ralph

                  Kommentar

                  • Claus Wentz

                    #10
                    Post

                    Hierzu eine kleine, aber wahre Geschichte, die sich vor rd. 40 Jahren zugetragen hat:

                    Ein kleiner Entsorgungsbetrieb im ländlichen Raum, der u. a. auch Kleinkläranlagen und Fäkaliengruben entleerte (auspumpte), bekam von der Post eine neue Telephonnummer zugeteilt; diese bestand aus vier Ziffern. Die neue Rufnummer wurde selbstverständlich auch auf die Fahrzeuge gemalt.

                    Zufälligerweise handelte es sich um die gleichen Ziffern bzw. die gleiche Zahl, die ein altes und weltweit bekanntes Unternehmen aus dem Bereich der Duftwässer seit mehr als hundert Jahren als Firmenlogo führte. Diese Firma verlangte vom Unternehmer, daß er die Rufnummer von seinen Fahrzeugen entfernen sollte. Dieser widerum weigerte sich natürlich, denn die Nummer war ihm ja ohne seine Einflußnahme zugeteilt worden (und paßte ja auch phantastisch zu seinem Entleerungsgut). Nun begann ein jahrelanger Rechtsstreit unter allen Beteiligten, der auch durch die gesamte Presse ging. Auch das Fernsehen berichtete mehrfach über diese Posse. Die Einzelheiten erspare ich mir, sie würden den Rahmen sprengen.

                    Nach endgültigem Urteil des BGH mußte die Post dem Unternehmer eine neue Rufnummer zuteilen und alle Kosten tragen, die damit zusammenhingen - Neulackierung der Fahrzeuge, neue Schilder am Firmengelände, neue Briefbögen, neuer AFS etc.

                    Quintessenz: Alles (fast) schon einmal dagewesen.

                    @ Ralph
                    Vielen Dank für die Aussicht stehenden Sonderkonditionen!

                    Mit den besten Grüßen
                    Claus Wentz

                    Kommentar

                    • Kjell
                      ;-)
                      • 10.06.2003
                      • 388

                      #11
                      ch pff f rlphs vkle

                      ch pfff f rlphs sndrkndtnn. ch vrwnd nfch kn vkl mhr!

                      Vklsprr llr lndr vrngt ch!

                      C
                      Kjll

                      Kommentar

                      • Hesse
                        Registrierter Benutzer
                        • 13.10.2003
                        • 149

                        #12
                        POST

                        Für was wird das Unternehmen mit dem Namen P?ST eigentlich noch gebraucht?

                        Kommentar

                        • ralph
                          D 45/49, Eire, RhB, Dernb
                          • 12.02.2004
                          • 697

                          #13
                          So einfach dann doch nicht

                          Hallo Kjell,

                          dann sollte ich mir auch noch die Konsonaten schützen lassen.....
                          Viele Grüße aus Berlin, Ralph

                          Kommentar

                          • ralph
                            D 45/49, Eire, RhB, Dernb
                            • 12.02.2004
                            • 697

                            #14
                            Wichtig für alle Sammler

                            Offensichtlich hat der BDPh es wieder einmal verschlafen, uns Sammler rechtzeitig über eine neue Regelung zu informieren.

                            Wie weiter oben in dieser Diskussion bereits dargelegt, ist POST ein geschützter Begriff der Deutschen Post AG. Diese wird Ihre Rechte nun auch konsequent durchsetzen. Seit gestern (01.04.2004) sind die Mitarbeiter der Erlebnis-Teams Briefmarken angewiesen, auf Ausstellungen darauf zu achten, dass ungebrauchte Marken mit Originalgummi nur noch dann als "POST-frisch" bezeichnet werden, wenn diese von der Post AG oder ihren Rechtsvorgängern ausgegeben wurden. Marken der PIN AG sind beispielsweise dementsprechend als "PIN-frisch" zu kennzeichnen. Bei Verstößen wird seitens der Mitarbeiter der Erlebnis-Teams Briefmarken das seit Jahrzehnten bewährte Verfahren des Durchkreuzens mit Kugelschreiber angewendet, wobei der Worteil POST unleserlich zu machen ist.

                            In einer weiteren Stufe (ab 01.04.2005) werden dann flächendeckend Hausdurchsuchungen bei den Sammlern durchgeführt. Dieser Schritt kann erst im nächsten Jahr eingeführt werden, da wegen rechtlicher Bedenken zunächst eine Re-Behördisierung der Post AG erforderlich ist.

                            Ich wollte hierüber informieren, denn WISSEN SCHÜTZT VOR SCHADEN.

                            Grüße
                            Ralph
                            Viele Grüße aus Berlin, Ralph

                            Kommentar

                            • Kjell
                              ;-)
                              • 10.06.2003
                              • 388

                              #15
                              Gähn!

                              Auch wenn dieser Aprilscherz um Längen besser als das gequälte Witzlein des BDPh , so ist es doch schon der dritte auf dieser Web-Site und am 2.4. leider zu spät...



                              Kjell

                              Kommentar

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