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Hallo Meistro,
der Beriff "Unteilbare Sendung" kommt eigentlich aus dem Sprachgebrauch der Zollverwaltung. Mit diesem Begriff wird bei der Einfuhr eine Ware bezeichnet, die aus einem einzigen Stück besteht und somit nicht geteilt (und damit auch wertmäßig nicht aufgeteilt) werden kann. Im philatelistischen Bereich ist mir dieser Begriff noch nicht begegnet, er ist auch weder im "Häger" noch im "Grallert" aufgeführt.
Gruß Walkmühle
Hallo meistro,
dieser Begriff wurde bei Überschreitung des Höchstgewichtes oder der Höchstmaße in seltensten Ausnahmen verwendet. Ab dem 1.10.1942 war im Deutschen Reich das Pakethöchstgewicht von 20 auf 15 Kg. gesenkt worden.
Diese Bestimmungen der Reichspost galten auch noch 1948 in den Besatzungszonen.
Dieses Paket wog 16 1/2 Kg, also hätte der Absender den Inhalt auf 2 Pakete verteilen müssen. Aber der Paketinhalt war unteilbar, also nahm der Postbeamte als Ausnahme es an, vermerkte aber diese Sonderbehandlung auf der Paketkarte. Sehr interessant ist bei solchen Sendungen die ermittelte Gebühr, denn dafür gab es nichts in der Gebührentabelle. Leider besitze ich die aus der Zeit nicht, wie kam der Beamte auf die 6,40 Mark?
Beste Grüsse Bernd
Die Aussage für die Zeit der Alliierten Besetzung kann so nicht zutreffen. Ich habe ein Rundschreiben "Praktischer Postdienst" der OPD Nürnberg vom 28. Februar 1946, in dem unter der Rubrik "Paketdienst" ein Porto von 6,40 RM für Pakete der 3. Zone (150 bis 375 km) mit einem Gewicht von 17 bis 18 kg angegeben ist. Ein Hinweis auf eine Gewichtsbeschränkung auf 15 kg im Normalfall ist weder hier noch in der Bekanntmachung der Postdirektion (nicht OPD) Nürnberg vom 10. Oktober 1945, in der die Aufnahme des "Postpaketdienstes" publiziert wurde, enthalten. Im Gegenteil, die Liste weist Tarif bis 20 kg in allen 5 Entfernungsstufen auf.
Ob dies für jede Besatzungszone gegolten hat, ist fraglich! Es ist durchaus möglich, daß die alte Vorschrift aus dem Jahr 1942 in der SBZ weiterhin Gültigkeit gehabt hat.
Entschuldigung, du hast Recht. Mangels Literatur war ich der Meinung, diese Gewichtsbeschränkung hätte in den Besatzungszonen weiter Bestand gehabt.
Aber die Beschränkungen im Paketverkehr endeten Ende des Krieges oder spätestens am 25.2.1946. Also war zur Zeit der Paketkarte das Höchstgewicht 20 Kg. und meine Lösung des Rätsels der " unteilbaren Sendung" leider falsch.
Tut mir leid meistro, es wäre zu schön gewesen
Ein Händler bietet auf seiner Seite eine Drucksache vom 8.11.1923 nach Schweden mit der Frankatur von 48 Milliarden Mark an. Diese liegt mit 3 kg. über dem Höchstgewicht von 2 kg. und trägt den Aufkleber " Inhalt unzertrennbar ". Neugierig geworden suchte ich in den Vorschriften und fand folgendes. Laut damaligen Weltpostvertrag (Art.6 §7) durften Drucksachen
" die einzeln versendet wurden und aus einem Stück bestehen" über das normale Höchstgewicht bis 3 kg. wiegen. Und daran hielt sich auch die Reichspost, mindestens im internationalen Verkehr.
Erstaunlicherweise gibt es sogar einer Tarif für " Unteilbare Sendungen"
In der DDR wurden besondere betriebliche Sendungen über den Zentralen Kurierdienst verschickt. Vom 1.9.1960 bis 31.3.1965 galt eine Päckchengebühr bis zum Gewicht von 2000gr.im Fernverkehr von 70 Pfennig. Wenn der Inhalt unteilbar war, konnte das Päckchen bis 4000gr. wiegen, kostete aber 1,40 Mark.(Gebührentabelle im Heft Absenderfreistempel des ZKD von Jörg Laborenz.)
Soweit zur " Unteilbaren Sendung " , was im Falle der Paketkarte uns leider nicht weiterbringt.
Hallo BaD,
ich hab grade etwas gestöbert und suche eine Tariftabelle für Pakete ab 1924-1945 des D.R., speziell hier aus den Kriegsjahren Privatpost. Kannst Du mir da bitte helfen?
Beste Grüße Trapper
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