Zähnungsvarianten Saargebiet Vaugirard-Ausgaben, gibt es die 74 B ? 64 B?

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  • Rainer Fuchs
    Weltenbürger
    • 02.06.2004
    • 3776

    #46
    Die Diskussion ist sehr gut, insofern wundert mich dass es immer wieder ins persönliche geht. Bitte keine persönlichen Provokationen. Daher mal ein großes Ommmhh einwerfen. Danke.
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    • Markus Pichl

      #47
      Hallo,

      nachstehend eine als MiNr. 66 b geprüfte Marke.

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Name: Saar-66-angebliche-b-Ney-1200.jpg
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ID: 266784

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Name: Saar-66-angebliche-b-Ney-1200-rs.jpg
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ID: 266785

      Die vorstehenden Scans sind mit 1200 dpi erstellt. Die unterschiedlich große Darstellung der beiden Bilder begründet sich in der Forensoftware und nicht an den Bildern selbst.

      An einem mit 3200 dpi erstellten Scan, bei selbiger Farbkalibrierung, dieser Marke, habe ich Farbmessungen im HSV-Farbraum vorgenommen. Das dunkle Braun schwankt auf den Farbwinkeln im Ergebnis zwischen 40 und 80 Grad im HSV-Farbraum. Je voller der Farbauftrag der Stelle ist, an der man misst, umso dunkler der Farbeindruck und umso höher der Farbwinkel. Ein Farbwinkel von 60 Grad ist im Durchschnitt für diese Farbe annehmbar. Nachstehend ein Ergebnis mit Farbwinkel 69 Grad.

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Name: Zwischenablage01.jpg
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ID: 266786

      Das sieht dann als Web-Farbfläche dargestellt so aus:

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Name: Hex-30331E.jpg
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ID: 266787

      = Hex Color Code #30331E

      Wer den vorstehenden Link drückt, der kann nachlesen, dass es sich um dunkle Schattierung von gelbgrün handelt. Durchaus kann ein solches von dem einen oder anderen Betrachter als ein Schwarz wahrgenommen werden, ist es aber nicht.

      Richtig ist, dass die einst als b-geprüften Marken in ihrer Farbwirkung dunkler sind, als andere Marken dieser Michel-Nummer. Es handelt sich aber dennoch nicht um schwarz und auch um keine andere Druckfarbe, als sie bei anderen Marken verwendet wurde. Lediglich liegt ein anderes Mischungsverhältnis der verwendeten Farbstoffe vor, um das dunkle Braun anzumischen.

      Das Problem ist aber, wo setzt man die Grenze an, bei der man sagt, ab jetzt ist eine b-Farbe. Eine solche Grenze kann bei dieser Marke nur willkürlich gezogen werden und dies ist letztendlich unbefriedigend. Hinzu kommt, dass Druckfarben unter bestimmten Umständen nachdunkeln bzw. manipuliert werden können. Auch in derart manipuliert, dass die Manipulation selbst unter UV-Licht nicht nachweisbar ist.

      Es kommen zahlreiche verschiedene Helligkeits- und Sättigungsstufen der Druckfarben bei dieser Marke vor. Könnte man eine bestimmte Farbgebung einer zweiten Auflage zuordnen, in der Weise, dass sie in der anderen Auflage ausschließbar wird, dann könnte man diese zweite Auflage quasi als Farbe katalogisieren. Ist diese zweite Auflage aber genauso häufig in allen Erhaltungen wie die andere, so wird in der Regel auf eine differenzierende Katalogisierung verzichtet.

      Leider gibt es bis heute kein einheitliches Kriterium, für die Katalogisierung einer Farbe. Selbst innerhalb von einem Sammelgebiet kann es vorkommen, dass verschiedene Kriterien herangezogen wurden, um Farben bei verschiedenen Marken zu katalogisieren. Sammler (als auch der Michel-Katalog, ja sogar der eine oder andere Prüfer), möchten gerne Marken spezifizieren und um eine solche Katalogisierung zu bewerkstelligen, wurden sich hier und da ganz viele verschiedene Kriterien ausgedacht. Jedem ist es freigestellt, seine Marken nach welchen Kritierien auch immer zu sortieren, wenn unterschiedliche Helligkeiten oder Sättigungen bei einer Marke vorkommen. Dies bedeutet aber nicht, dass es hierzu einer Katalogisierung bedarf oder gar bewerkstelligt werden kann.

      Beste Grüße
      Markus

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      • Welwitsch
        Registrierter Benutzer
        • 22.03.2011
        • 543

        #48
        Zitat von Hugo67
        also wenn ich mir die rechte Zähnungsseite ansehe, könnte ich mir auch vorstellen, dass hier einfach eine 74A umgezähnt wurde.
        Das ist zweifellos ein sehr berechtigter Verdacht!

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        • Markus Pichl

          #49
          Zitat von Welwitsch
          Das ist zweifellos ein sehr berechtigter Verdacht!
          Hallo,

          ein Umzähnen aus 74 A möchte ich bereits aufgrund der vier breiten Eckzähne ausschließen.

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Name: 74-B_001-4.jpg
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ID: 266788

          Hier die Marke virtuell auf eine 74 A gelegt.

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Name: 74-Zähnung.jpg
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Größe: 101,2 KB
ID: 266789

          Die Zähnungsfälschung kann nur aus einer ungezähnten Marke gefertigt sein.

          Beste Grüße
          Markus
          Zuletzt geändert von Gast; 14.03.2019, 09:29.

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