@deckelmouk: Ich habe aber Marken mit Signierung: Aufdruck falsch, Stempel falsch, Prüfzeichen falsch, also drei Falschkennzeichnungen (Schlegel). Dabei handelte es sich u.a. um ein gefälschtes Signum "Dr. Dub".
Prüfstempel Dt. Kolonien und Auslands-PA
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@wi.kr:
Das widerspricht ja nicht dem oben gesagten. Ein Prüfer kann ja durchaus ein Prüfzeichen als Fälschung erkennen. Aber die Massen an Prüfzeichen macht es m.E. ungmöglich, das immer mit Bestimmtheit sagen zu können.
@fehldruck:
Nachprüfgarantie besteht nur ggü. dem ursprünglichen Auftraggeber. Wenn Du also vorher gekaufte Marken erneut vorlegst, diese dann umsonst überprüft werden, dann fällt das wohl unter Service. Im Prinzip wäre ein neuer Prüfautrag fällig - aber man muss sich seine Kunden ja nicht vergraulen.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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In diesem Thread wurde das Thema "Nachprüfungen" bzw. "Prüfung von Prüfstempeln" schon einmal kompetent beantwortet. Aus dem Hintergrund kam dankenswerter Weise der Tipp!
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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@deckelmouk: damit bin ich einverstanden. Ich hatte nur bedenken zu sagen, Prüfzeichen werden grundsätzlich nicht (=nie) nachgeprüft. Eine konkreten Prüfauftrag in seinem Prüfgebiet wird sich ein Prüfer nicht ohneweiteres entziehen können.Kommentar
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Es kann ja sein, dass ich es etwas blauäugig sehe, habe mich aber mit diesem Thema noch nicht eingehend befasst. Nun eine Überlegung: Wenn Poststempel geprüft werden können, warum sollen dann Prüfstempel nicht prüfbar sein?
Ich habe, als ich noch ein sehr junger Sammler war, leider ist es schon eine Zeit her, gehört, dass in BPP Stempeln zwei "Geheimzeichen" vorhanden sein sollen. Das eine kennt der Prüfer das andere kennt der BPP.
Wir lernen aus Erfahrung, daß die Menschen nichts aus Erfahrung lernen.
(George Bernard Shaw Irischer Dramatiker, 1856-1950)
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