SAARGEBIET - EUPEN **Nachporto**

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  • portoCard
    Registrierter Benutzer
    • 18.07.2010
    • 86

    #1

    SAARGEBIET - EUPEN **Nachporto**

    Hallo Forum,

    kann mir jemand weiterhelfen, galt Eupen als Inland und wie errechnete sich die Nachgebühr.
    Schon vielen Dank im voraus.

    Ich vermute, dass der Absender den Brief als Drucksache frankiert hat, dies jedoch versehentlich nicht angegeben hat und den Brief auch verschlossen aufgegeben hat.
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    Zuletzt geändert von portoCard; 30.12.2010, 17:52.
  • Lars Böttger
    www.arge-belux.de
    • 07.08.2003
    • 8417

    #2
    @portocard:

    In meinem Michel-Portohandbuch steht ein Inlandstarif von 20 Pfg. für Normalbriefe bis 20 Gramm ab dem 30.1.1920. Da ist es kein Wunder, wenn Nachporto verlangt wurde.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars
    www.bdph.de und www.arge-belux.de

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    • portoCard
      Registrierter Benutzer
      • 18.07.2010
      • 86

      #3
      Zitat von deckelmouk
      @portocard:

      In meinem Michel-Portohandbuch steht ein Inlandstarif von 20 Pfg. für Normalbriefe bis 20 Gramm ab dem 30.1.1920. Da ist es kein Wunder, wenn Nachporto verlangt wurde.

      Beste Sammlergrüsse!

      Lars
      Hallo Lars,

      das ist mir wohl bekannt. Ab dem 06.05.1920 beträgt das Inlandsporto für einen gewöhnlichen Brief bis 20gr. 40Pf, für eine Inlandsdrucksache nur 10Pf.
      Gilt Eupen als Inland??

      Wenn ja, wäre im Inlandstarif der Brief mit 30Pf unterfrankiert.
      Hatte die Belgische Währung ein Kursverhältnis von 1:1???

      Bester Gruss

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      • Lars Böttger
        www.arge-belux.de
        • 07.08.2003
        • 8417

        #4
        @portocard:

        Du hast recht, ich habe mir das Datum nicht genau angesehen. Für die anderen Abstimmungsgebiete galten zu dem Zeitpunkt noch die Inlandsgebühren des Deutschen Reiches. Der belgische Franc war m.E. damals etwa doppelt so viel wert wie die Reichsmark, aber das ist auch nur eine über drei Ecken getroffene Herleitung. Jetzt wäre die Frage, wie gerechnet wurde:

        Briefporto: 40 Pfg., Fehlbetrag 30 Pfg., als Portobrief mit 80 Pfg. angesetzt, die 10 Pfg. Frankatur abgezogen = 70 Pfg., durch 2 geteilt = 35 Centimes -> auf 40 Centimes aufgerundet. Alles getreu dem Motto, was nicht passt, wird passend gemacht...

        Beste Sammlergrüsse!

        Lars
        Zuletzt geändert von Lars Böttger; 31.12.2010, 09:17.
        www.bdph.de und www.arge-belux.de

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        • gerhard.heinrich
          Registrierter Benutzer
          • 30.09.2006
          • 402

          #5
          Eupen

          Deckelmouk hat leider nicht völlig recht mit seinen Ausführungen.
          Eupen, Malmédy und Moresnet bildeten lt. den Bestimmungen des Versailler Vertrages kein Abstimmungsgebiet, sondern gelangten "automatisch" zu Belgien. Erst später erfolgte dort eine Abstimmung, über deren Durchführung es unterschiedliche Meinungen gab.
          Die im Versailler Vertrag festgelegten Abstimmungsgebiete galten bis zur Verkündung der Abstimmungsergebnisse weiter postalisch als Reichspostgebiet. Damit waren Sendungen dorthin mit den Inlandssätzen freizumachen.
          Die von Deckelmouk zitierte Reichsmark wurde erst durch das Gesetz von 1924 eingeführt. 1920 hieß die Währung im Deutschen Reich gemäß den Gesetzen von 1871 und 1873 nur Mark.
          Nach einer Veröffentlichung der Reichsbank hatte der belgische Franken am 30. Juni 1920 einen Wert von 1,12 Mark.

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          • portoCard
            Registrierter Benutzer
            • 18.07.2010
            • 86

            #6
            Zitat von gerhard.heinrich
            Deckelmouk hat leider nicht völlig recht mit seinen Ausführungen.
            Eupen, Malmédy und Moresnet bildeten lt. den Bestimmungen des Versailler Vertrages kein Abstimmungsgebiet, sondern gelangten "automatisch" zu Belgien. Erst später erfolgte dort eine Abstimmung, über deren Durchführung es unterschiedliche Meinungen gab.
            Die im Versailler Vertrag festgelegten Abstimmungsgebiete galten bis zur Verkündung der Abstimmungsergebnisse weiter postalisch als Reichspostgebiet. Damit waren Sendungen dorthin mit den Inlandssätzen freizumachen.
            Die von Deckelmouk zitierte Reichsmark wurde erst durch das Gesetz von 1924 eingeführt. 1920 hieß die Währung im Deutschen Reich gemäß den Gesetzen von 1871 und 1873 nur Mark.
            Nach einer Veröffentlichung der Reichsbank hatte der belgische Franken am 30. Juni 1920 einen Wert von 1,12 Mark.
            Dementsprechend würde der Auslandstarif mit 80Pf gelten, also 70Pf unterfrankiert. da sind dann die 0,40 BFrcs als Nachgebühr wieder etwas "dürftig", ggfs. wurde aber doch als Berechnungsgrundlage noch der Tarif der vorangegangenen Tarifperiode herangezogen??

            Kommentar

            • Lars Böttger
              www.arge-belux.de
              • 07.08.2003
              • 8417

              #7
              @gerhard.heinrich:

              "Nicht völlig recht" - eher voll daneben - vielen Dank für Deine Ausführungen!

              @portocard:

              Rein vom Gefühl her - könnte das ein Sammlerbeleg sein? Er sieht etwas "zu glatt" aus. So sauber wurde normalerweise nicht gestempelt.

              Beste Sammlergrüsse!

              Lars
              www.bdph.de und www.arge-belux.de

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              • dab
                Infla Ganzsachen
                • 07.03.2008
                • 79

                #8
                Saarland!

                Erst einmal schönes neues Jahr.
                Nun meine Idee zum Beleg:
                Es ist kein Poststück des deutschen Reiches, sondern des Saarlandes.
                Das deutsche Reich (und auch Eupen Malmedy) galten als postalisches Ausland.
                Daher müssen die Tarife des Saarlandes betrachtet werden.
                Liebe Grüße
                dab

                Kommentar

                • portoCard
                  Registrierter Benutzer
                  • 18.07.2010
                  • 86

                  #9
                  Zitat von dab
                  Erst einmal schönes neues Jahr.
                  Nun meine Idee zum Beleg:
                  Es ist kein Poststück des deutschen Reiches, sondern des Saarlandes.
                  Das deutsche Reich (und auch Eupen Malmedy) galten als postalisches Ausland.
                  Daher müssen die Tarife des Saarlandes betrachtet werden.
                  Liebe Grüße
                  dab
                  Hallo dab,

                  die von den "Vorschreibern" zitierten Tarife waren die für das Saargebiet geltenden Tarife!!

                  Allen ein gutes und gesundes Jahr 2011

                  Kommentar

                  • dab
                    Infla Ganzsachen
                    • 07.03.2008
                    • 79

                    #10
                    Halo PortoCard,
                    da mein letzter Beitrag wirklich keine Hilfe war, vielleicht dieser.
                    In den Postnachrichtenblättern konnte ich eine Verfügung bezüglich Eupen finden.
                    Postnachrichenblatt 58/1920 (31.7.1920), Verfügung 511
                    Zitat: "Es liegt Veranlassung vor darauf besonders hinzuweisen, daß Briefsendungen nach Orten des Kreises Eupen und Malmedy nach den Auslandsgebührensätzen frei zu machen sind." Zitat Ende
                    Ich denke Deine Sendung vom 7.5.1920 hätte auch so behandelt werden sollen. Eine Auslandsdrucksache nach Belgien kostete 20Pf. Die verklebten Gebührenmarken, würden passen.
                    Ein (Auslands-?) Brief, wäre mit viel höherem Nachporto belegt worden.
                    Das Absenderpostamt vermerkte ja auch keine Unterfrankatur.
                    Meiner Meinung handelt es sich um eine unterfrankierte Auslandsdrucksache.
                    Die Posthoheit lag ja offensichtlich de facto bei Belgien.
                    Toller Beleg
                    dab
                    Zuletzt geändert von dab; 02.01.2011, 11:12. Grund: Schreibfehler

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