Hallo,
weis wer genaueres von der Gültigkeit von Ganzsachenausschnitten auf Belegen. Es gibt zwar von 1873 eine Generalverfügung die dies zulässt, jedoch liegen mir bereits von 1893 Belege vor wo GAAs als unzulässig markiert sind und mit Porto belegt wurden, genau so habe ich GAA sogar bis in die Inflazeit, die unbeanstandet befördert wurden.
Weis jemand mehr dazu?
weis wer genaueres von der Gültigkeit von Ganzsachenausschnitten auf Belegen. Es gibt zwar von 1873 eine Generalverfügung die dies zulässt, jedoch liegen mir bereits von 1893 Belege vor wo GAAs als unzulässig markiert sind und mit Porto belegt wurden, genau so habe ich GAA sogar bis in die Inflazeit, die unbeanstandet befördert wurden.
Weis jemand mehr dazu?
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