Wie sicher ist man als Kunde ?

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  • torteddr
    Registrierter Benutzer
    • 10.11.2012
    • 73

    #1

    Wie sicher ist man als Kunde ?

    Hallo,
    ich wollte mal Fragen was Eure Meinung zum Thema Prüfen ist.
    Es gibt ja einige Gebiete wo Prüfer mehr oder weniger mit der Keule
    gebeten werden Teilgebiete Ihres Prüfgebietes mit zu Prüfen obwohl
    dieses für Berufsprüfer unsinn ist, da der Aufwand größer (unmöglich)
    ist als der Nutzen.
    Marken mit Tinte bestempeln kann ich auch selbst, das ist keine Kunst.
    Leider bekommt man keine Sicherheit das diese Prüfung auch korrekt
    ist und ob man überhaupt als Kunde belegen kann das diese Prüfung
    auch durchgeführt wurde wenn es das Prüfzeichen nicht aussagt.
    Prüfer geben keine Antworten bzw. ,,ich bin der Großte bei diesem Gebiet,,
    sowas zählt doch nich vor Gericht.
    Da fragt man sich doch ob man sein Material prüfen (vergewaltigen) lassen soll.

    LG
    Torsten
  • Oliver Estelmann
    Super *********
    • 23.04.2013
    • 48

    #2
    "... und ob man überhaupt als Kunde belegen kann das diese Prüfung
    auch durchgeführt wurde wenn es das Prüfzeichen nicht aussagt ..."

    Kannst du das bitte etwas genauer erörtern?
    Prüfer haften für ihre Prüfungen!

    Du kennst deine Marke vor der Prüfung rückseitig und du siehst das
    Ergebnis hinterher (soweit ein Prüfzeichen angebracht wurde).
    Zwischenzeitlich hatte deine Marke niemand in der Hand.
    Die Stellung des Prüfzeichens sollte dir also hinreichend Auskunft geben.

    Wurde kein Prüfzeichen angebracht, liegt der Prüfsendung in der Regel
    ein Kurzbefund, ein Befund oder Attest bei.
    Aus diesen ist das Prüfergebnis eindeutig ersichtlich.

    Bei Fragen kannst du dich jederzeit auch an den von dir beauftragten
    Prüfer wenden. Das sollte nicht das Problem sein, denn seine Adresse
    musst du ja haben.

    Bei Altprüfungen ist die Sachlage eine völlig andere.
    Vielleicht solltest du konkrete Beispiele anhand von Bildern wiedergeben.

    Beste Grüße
    Oliver Estelmann
    ... Literatur spricht viele Bände ...

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    • fricke
      Registrierter Benutzer
      • 30.10.2006
      • 1538

      #3
      Zitat von torteddr
      Hallo,

      Es gibt ja einige Gebiete wo Prüfer mehr oder weniger mit der Keule
      gebeten werden Teilgebiete Ihres Prüfgebietes mit zu Prüfen obwohl
      dieses für Berufsprüfer unsinn ist, da der Aufwand größer (unmöglich)
      ist als der Nutzen.

      LG
      Torsten
      Verstehe ich nicht. Natürlich prüfen Prüfer alle Teilgebiete Ihres Prüfgebietes - was sonst. Was sollen sie da "mit"prüfen.
      Ein Prüfer kann seine Kosten verrechnen. Bei besonders schwierigen Fällen kann vorher eine Zusatz-Gebühr ausgehandelt werden.

      Wieso soll das für Berufsprüfer Unsinn sein? Und warum für Nebenerwerbsprüfer nicht?

      Was meinst Du mit Aufwand größer als Nutzen? (höhere Kosten als verrechnet werden kann?)
      Nach vorheriger Rücksprache kann ein Prüfer immer seine tatsächlichen Kosten abrechnen - ggfs die Prüfung ablehnen.

      Kommentar

      • torteddr
        Registrierter Benutzer
        • 10.11.2012
        • 73

        #4
        Hallo,

        @fricke

        Wenn Prüfer alles Prüfen was Ihrem Ländergebiet untersteht, warum steht da immer ,,derzeit nicht Besetzt,, ?

        So, nun aber zum Thema.
        Ich bin seit über 30 Jahren Philatelist, und kenne die Prüfordnung wie sie Oliver erklärt.
        Es gibt aber Sachverhalte die dort nicht stehen und Ausnahmen bilden, die wohl jeder Prüfer selbst machen
        kann wie er will. Es gibt sogar Prüfsachen die nich ma der BPP angiebt das der Prüfer dies prüft.

        Beispiel:
        POL Lochungen wurden von dem verstorbenen Prüfer Vieth geprüft, eine Ausnahme laut BPP.
        Wie werden Lochungen denn nun geprüft, bei Herrn Vieth war bekannt das er nur diese geprüft hat.
        Ströh hat das auch, aber das ging aus Prüfungen nicht hervor, selbst in Attesten steht das die Marke
        die Lochung enthielt aber nicht das diese geprüft wurde. Lose Marken hatten das selbe Prüfzeichen
        wie Marken ohne Lochungen.
        Nun folgendes bei SBZ/DDR , Signatur durch Doppelsignatur, das ist doch aber auch nix was auf Prüfung
        der Lochung hindeutet, wir kennen das eher dadurch wenn eine Marke erneut zum Prüfen gesendet wird.

        Nun noch mal zu Thema lohnt sich was.
        Bleiben wir bei DDR, KGU, um das zu Prüfen bedarf es hunderte gar tausende Euro, rein kommen im Jahr wenige
        Prüfsendungen die dieses Kapital nie Einspielen.

        Gruss
        Torsten

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        • Fehldruck
          Registrierter Benutzer
          • 30.05.2004
          • 3826

          #5
          Hallo torteddr,

          so richtig verstehe ich Dein Problem immer noch nicht.

          KGU und POL Lochungen werden z.B. durch Herrn Paul geprüft. POL Marken erhalten eine Doppelsignatur...gemäß Sonderregelungen BPP A16 für DDR und SBZ.

          POL Marken auf Beleg bekommen einen Befund oder ein Attest. Für mich ist dies eine klare Regelung und sowohl bei der Doppelsignatur als auch beim Befund/Attest gehe ich davon aus, dass der Prüfer für seine Signaturen/Aussagen haftet und dass die Lochung im Befund/Attest erwähnt werden muss. Bei weiteren Unklarheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit z.B. BPP Paul.

          Ich denke, dass es auch künftig KgU Prüfungen geben wird. z.B. Herr Paul arbeitet gerade seinen Nachfolger Prof. Dr. Karsten Ruscher ein.
          Übrigens finde ich die Angabe von 70-75000Stempelgeräten für die DDR sehr interessant und dass immerhin 54qm Fläche für Archiv, Arbeitsplatz, Bibliothek usw. für einen DDR Berufsprüfer erforderlich sind:


          Fehldruck

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          • torteddr
            Registrierter Benutzer
            • 10.11.2012
            • 73

            #6
            Hallo Fehldruck,
            ich selbst kenne die Arbeit bei Herrn Paul, habe vor Jahren mal reinschnuppern dürfen, jedoch habe ich mich von der DDR Philatelie getrennt.
            Du beschreibst es richtig, Lochung bekommt eine Doppelsignatur, warum nich 3 oder 4 ? Marken bieten doch Platz.
            Eine Doppelsignatur heisst für mich die Marke wurde nóch einmal zum Prüfen gegeben, zB Prüfung der ersten Signatur.
            Was sagt das dann aber nun über die Lochungsprüfung aus ?

            Gruss
            Torsten

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            • Jurek
              DDR Spezial, bis MiNr.745
              • 28.09.2005
              • 2834

              #7
              Warum hat sich @torteddr von DDR Sammelgebiet getrennt? Hatte das was mit BPP Paul zutun?

              Und wenn man die Arbeit von Paul kennt sollte man auch darüber was wissen und verstehen
              Eine Doppelsignatur heisst für mich die Marke wurde nóch einmal zum Prüfen gegeben, zB Prüfung der ersten Signatur.
              Eine derzeit laufende Parallelbetrachtung und dazu das Bild auf eBay zeigen, dass das so nicht (generell) richtig ist.
              Man könnte auch leicht nach dem Prüfen aus „DEUTSCHES“ auch „DFUTSCHES“ machen und das „I“ in der Signatur ist auch nicht schwer zu fälschen…
              Es hat schon Sinn, warum eine Doppelsignatur des Prüferstempels (unter einmal) erfolgt.

              Gruß
              Angehängte Dateien

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              • Fehldruck
                Registrierter Benutzer
                • 30.05.2004
                • 3826

                #8
                Hallo torteddr,

                Du bist wahrscheinlich wie ich kein Freund der Signatur als Zeichen einer Prüfung...und Deine Bemerkung "warum nich 3 oder 4? Marken bieten doch Platz." ist wahrscheinlich mindestens stark ironisch gemeint.

                Ist eine Altprüfung auf einer POL-Marke, dann müsste der BPP meiner Meinung nach trotzdem eine Doppelsignatur anbringen. Der Prüfvertrag gilt nur zwischen Prüfkunden und Prüfer. Für spätere Besitzer ist dies alles unerheblich....die Marke kann nur wieder neu geprüft werden und kann ich dies selbst nicht ausreichend, dann wird falls gewollt noch mal ein Prüfer beauftragt. Und da ist dann bereist nach zwei Prüfungen die Rückseite einer Marke vollsigniert und dies macht tatsächlich die Unsinnigkeit von Signaturen deutlich. Zumal wir heute ausgereifte und preiswerte Technik zur beschädigungsfreien Prüfung haben.

                Das Thema Signierung wurde übrigens im Forum schon oft hoch und runter diskutiert.

                Mich würde mal interessieren, wie die Entwicklung- Häufigkeit der Signatur zu Attest/Befund- verläuft.
                Wird nun mehr befundet und attestiert? Vielleicht können Prüfer eine Aussage dazu treffen?

                Fehldruck

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                • torteddr
                  Registrierter Benutzer
                  • 10.11.2012
                  • 73

                  #9
                  Hallo,

                  @ Fehldruck
                  Die Frage des Nachprüfens stellt sich bei POL Lochungen durch den selben Prüfer nicht mehr, da beide
                  Prüfer nicht meht tätig sind, das ist ja das Problem.
                  Wenn ich einen Namen Vieth BPP habe ist sonnenklar das die Lochung geprüft ist, bei anderen
                  Prüfern ist das anders. Man kann dort nicht feststellen ob die Lochung mitgeprüft wurde oder nur die
                  Marke und Stempel.

                  @ Jurek
                  Wollen wir über meinen Namen nun Diskutieren ?
                  Deine Aussage das ich was gegen DDR oder Herrn Paul habe ist sehr gewagt. Die Antwort ist NEIN,
                  Herr Paul ist in seinem Job sehr verantwortungsvoll.
                  Man muss im Leben auch mal Entscheidungen treffen und das habe ich damals, ich habe mich halt
                  speziell für ein Gebiet entschieden, das hat nix mit mit einem Prüfer zu tun.
                  Meinen Namen und Mailadresse muss ich doch deswegen nicht wechseln, oder ?

                  Es wäre doch heutzutage nicht schlimm die Nummer der Lochungstype zu setzen und alles wäre
                  in bester Ordnung. Bei Wasserzeichen, Papierarten, Farben und Co macht man sowas doch auch.

                  Gruss
                  Torsten

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                  • Walkmühle
                    Registrierter Benutzer
                    • 28.06.2007
                    • 58

                    #10
                    Liebe Freunde, diese Probleme kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Ein Blick in die BPP-Prüfordnung könnte hilfreich sein, denn dort steht unter Ziff. 4.2 "Die Prüfung erstreckt sich auf die Echtheit des Prüfgegenstandes in allen Teilen... Eine Lochung dürfte doch wohl zweifelsfrei ein "Teil des Prüfgegenstandes" sein. Die Sonderregelungen für das Prüfgebiet DDR hat FEHLDRUCK ja bereits angesprochen, muss ich also nicht wiederholen. Doppelsignaturen aus anderen Gründen hat es [B]früher[B] tasächlich gegeben, auch hier hilft ein Blick in "ältere" Versionen der Prüfordnung! Vor Einführung der Kurzbefunde sind Marken mit "Besonderheiten" in der Tat mit dem zweimaligen Abschlag des Prüfzeichens signiert worden, sofern die Marke (aufgrund des Wertes?) nicht befund- oder attestwürdig war. Mit Einführung der Kurzbefunde ist diese Bestimmung aber überflüssig geworden und wurde gestrichen. Das ein BPP-Prüfer eine Marke, die ihm zur Überprüfung seines Prüfzeichens "erneut" signiert, ist mir "neu", hier erhält der Prüfkunde lediglich die Nachricht "Prüfzeichen echt" oder falls die Marke und das Prüfzeichen falsch sind, ist die Signatur "Falsch - Prüfzeichen falsch". Leichte Ironie: Möglicherweise sollte in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden, dass es POL-Lochungen möglicherweise auch bei anderen Gebieten als der DDR gibt. Polizeibehörden haben seit 1926 ihre Markenbestände mit "POL-Lochungen" versehen und meines Wissens hat es die DDR 1926 noch nicht gegeben! Oder sollte ich mich da täuschen? Falls nicht, gehören derartige POL-Lochungen sichrlich nicht zum "Prüfgebiet DDR". Herr Vieth war Prüfer für "POL-Lochungen", d.h. er hatte alle POL-Lochungen ab 1926 geprüft. Ich kann nur sagen, ein Blick in den Michel hilft oft bei der Beantwortung einer "schwierigen" Frage.
                    Gruß
                    Michael Wieneke

                    Kommentar

                    • torteddr
                      Registrierter Benutzer
                      • 10.11.2012
                      • 73

                      #11
                      Hallo Herr Wieneke,

                      ich könnte ja auch mal schauen ob ich über eine klugscheisserische Ader verfüge, aber ich lasse es lieber.
                      Über Zeiten und und und brauchen Sie mich nicht Aufklären da ich nur dieses Gebiet sammel und auch über die Prüfunterlagen des
                      vor etlichen Jahren verstorbenen Herrn Vieth verfüge.
                      Das es die DDR 1926 noch nicht gab haben Sie richtig festgestellt, warum hat diese aber nichts mit POL Prüfung zu tun, wenn dort
                      in Halle nach der Gründung weiter gelocht wurde. Die BRD gab es 1926 auch nicht und es wurde bis 1964 gelocht.

                      Wie verhält es sich denn mit der Ziffer 4.2 wenn der Prüfer dieses Gebiet der POL Lochungen nach BPP nicht prüft es aber signiert.

                      Gruss
                      Torsten

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                      • Walkmühle
                        Registrierter Benutzer
                        • 28.06.2007
                        • 58

                        #12
                        Hallo torteddr,
                        ich kann die Probleme immer noch nicht nachvollziehen. Die Herren König, Paul und Schönherr prüfen laut Prüferliste "Deutsche Demokratische Republik 1949-1990", dort steht nicht "ohne POL-Lochungen", folglich gehören die "POL-Lochungen" zum Prüfgebiet und damit auch zum Prüfumfang im Sinne der Ziff. 4.2. Ich gebe zu, dass der Eintrag bei "Provinz Sachsen", d.h. der Vermerk "mit POL-Lochungen" für Verwirrung sorgen könnte. Dieser Hinweis ist eigentlich überflüssig, falls die Prüfer dieses Gebietes die POL-Lochungen nicht prüfen, hätte der Eintrag in der Tat vernünftigerweise "ohne POL-Lochungen" lauten müssen.
                        Gruß
                        Michael Wieneke

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