BPP-Attest für eine gestempelte Saar-Madonna: möglicherweise zeitgerecht

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  • Hugo67
    Registrierter Benutzer
    • 22.12.2011
    • 1077

    #1

    BPP-Attest für eine gestempelte Saar-Madonna: möglicherweise zeitgerecht

    Dieses Attest von Herrn Geigle, seines Zeichens immerhin amtierender BPP-Präsident, ist einserseits ehrlich, denn er hält die Echtheit des Stempelabschlags für möglich, aber eben nicht für sicher.
    Mein Verständnis war andererseits aber bislang, dass solche Prüfstücke kein Attest erhalten, sondern einen Zettel "Stempel nicht sicher prüfbar", aber so lerne ich immer wieder hinzu.
  • brfmhby
    Armenien, Batum
    • 16.09.2005
    • 1516

    #2
    Er sagt ganz klar: der Stempel ist echt. Was nicht sicher ist: ob die Entwertung zeitgerecht erfolgte oder im Nachhinein (rückdatiert). Offensichtlich ist beides möglich.
    "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

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    • Hugo67
      Registrierter Benutzer
      • 22.12.2011
      • 1077

      #3
      Zitat von brfmhby
      Er sagt ganz klar: der Stempel ist echt. Was nicht sicher ist: ob die Entwertung zeitgerecht erfolgte oder im Nachhinein (rückdatiert). Offensichtlich ist beides möglich.
      "Echt" im philatelistischen Sinne bedeutet nicht nur "vom echten Gerät", sondern "echt und zeitgerecht".
      Mein Punkt, ist, wie gesagt, seit wann in einem solchen Fall ein Attest gefertigt wird.

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      • Harald Krieg
        Ostafrikasammler
        • 27.06.2003
        • 4789

        #4
        Ich würde empfehlen einfach mal höflich beim BPP anzufragen!

        Grüße
        Harald
        Zuletzt geändert von Harald Krieg; 24.01.2023, 06:56.

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        • fricke
          Registrierter Benutzer
          • 30.10.2006
          • 1538

          #5
          Zitat von Hugo67
          "Echt" im philatelistischen Sinne bedeutet nicht nur "vom echten Gerät", sondern "echt und zeitgerecht".
          Mein Punkt, ist, wie gesagt, seit wann in einem solchen Fall ein Attest gefertigt wird.
          Ich bin auch sehr erstaunt, einen rückdatierten echten Stempel sehe ich nicht als "echte Abstempelung" an - und das ist ja möglich, ich denke hier sogar wahrscheinlich.
          Keiner würde doch eine solche Marke ablösen, wenn ein zeitgerechter Stempel zu sehen wäre.
          Man muss es ja nicht kaufen - und schon überhaupt nicht für den hierfür abenteuerlichen Preis.

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          • Altsax
            Registrierter Benutzer
            • 22.02.2008
            • 1497

            #6
            Das Problem könnte hier das Altattest darstellen. Existierte es nicht, wäre ein "zeitgerechte Entwertung nicht prüfbar" möglich. Angesichts des vorhandenen Attestes müßte für ein "nicht zeitgerecht" der Beweis angetreten werden. Der ist möglicherweise nicht zu erbringen. Die Formulierung im Attest von Herrn Geigle trägt diesem Dilemma Rechnung. Ein Interessent, der es mit Verstand interpretiert, wird die Finger von der Marke lassen.

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            • Hugo67
              Registrierter Benutzer
              • 22.12.2011
              • 1077

              #7
              Zitat von Altsax
              Das Problem könnte hier das Altattest darstellen. Existierte es nicht, wäre ein "zeitgerechte Entwertung nicht prüfbar" möglich. Angesichts des vorhandenen Attestes müßte für ein "nicht zeitgerecht" der Beweis angetreten werden. Der ist möglicherweise nicht zu erbringen. Die Formulierung im Attest von Herrn Geigle trägt diesem Dilemma Rechnung. Ein Interessent, der es mit Verstand interpretiert, wird die Finger von der Marke lassen.
              Interessanter Gesichtspunkt. Aber für das Beifügen eines Zettels "ich kann die Echtheit des Stempels nicht mit Sicherheit bestätigen" dürfte die Existenz eines Altattests weder ein Hinderungsgrund sein noch die Notwendigkeit des Erstellens eines neuen Attests zwingend begründen.

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              • drmoeller_neuss
                Registrierter Benutzer
                • 19.01.2008
                • 999

                #8
                Wir sollten nicht päpstlicher sein als der Papst.

                Sollen zukünftig nur noch unter Aufsicht eines Notars gestempelte Briefmarken als "echt gestempelt" geprüft werden?

                Herr Geigle schreibt ausführlich über die Marke. Der Stempelabdruck stammt von einem echten Gerät und ist mit zeittypischer Stempelfarbe. Mehr kann ein Prüfer nicht feststellen, wenn die Unterlage mit den übrigen Stempelteilen nicht mehr vorhanden ist.
                Alles andere ist Spekulation. In dubio pro reo - Im Zweifel für die Marke.

                Selbst ein Vollstempel wäre noch kein Indiz auf eine "echte" Entwertung. Der Stempel kann schliesslich rückdatiert worden sein (ist auf der Post häufiger vorgekommen, als mancher Sammler das glauben möchte).

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                • Altsax
                  Registrierter Benutzer
                  • 22.02.2008
                  • 1497

                  #9
                  Zitat von drmoeller_neuss
                  Herr Geigle schreibt ausführlich über die Marke. Der Stempelabdruck stammt von einem echten Gerät und ist mit zeittypischer Stempelfarbe. Mehr kann ein Prüfer nicht feststellen, wenn die Unterlage mit den übrigen Stempelteilen nicht mehr vorhanden ist.
                  Wenn das Wertverhältnis ungebraucht/gebraucht rd. 1:10 beträgt, sollte man als Sammler von einer Prüfung ein Höchstmaß an Wahrscheinlichkeit für eine echte und zeitgerechte Entwertung erwarten. Herr Geigle hat klar ausgedrückt, daß er den Punkt "zeitgerechte Entwertung" nicht beurteilen kann. Man kann darüber streiten, ob eine solche Erklärung auf ein Attestformular oder ein Begleitschreiben gehört, nicht aber darüber, daß zwischen "echt und zeitgerecht entwertet" und "mit originalem Stempelgerät möglicherweise zeitgerecht entwertet" ein signifikanter Unterschied besteht.

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