Monsieur Crumm Avocat von Sachsen-Coburg-Saalfeld

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  • Cophila
    Vereinsmitglied
    • 18.02.2008
    • 895

    #1

    Monsieur Crumm Avocat von Sachsen-Coburg-Saalfeld





    Hallo, ist jemand in der Lage, die vorstehende Zeile zu entziffern?

    Danke für die Mühewaltung.
    Mit freundlichen Grüßen
  • saphilatelics
    Registrierter Benutzer
    • 29.04.2006
    • 16

    #2
    Datum?

    Ich vermute, dass es sich um ein Datum handelt. Klar erkennen kann ich nur 9bre = Novembre, davor koennte eine 27 stehen.

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    • bayern klassisch
      Registrierter Benutzer
      • 20.10.2005
      • 2027

      #3
      Hallo,

      dort steht: "praesentirt den 27sten novembris 1743". Könnte auch 1745 heißen, weil es einen kleinen Textverlust gibt.

      Liebe Grüsse von bayern klassisch
      Beatus ille, qui procul negotiis

      Kommentar

      • Cophila
        Vereinsmitglied
        • 18.02.2008
        • 895

        #4
        Danke

        darauf wäre ich nicht gekommen @b.k.

        Scherneck ist übrigens ein Dorf in der Nähe von Coburg, damals im Staat Sachsen-Coburg-Saalfeld.

        Das Siegel stammt von der Herzoglich Sächsischen Regierung in Coburg und wurde bei einem Amtsbrief (befördert vermutlich durch das Herzoglich Sächsische Postamt, gegründet 1687 von Herzog Albrecht) verwendet. Es gab 2 Postanstalten, zusätzlich jenes von Thurn & Taxis.

        Ab 1807 übernahm Thurn & Taxis das gesamte Postwesen im Herzogtum.
        Mit freundlichen Grüßen

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        • bayern klassisch
          Registrierter Benutzer
          • 20.10.2005
          • 2027

          #5
          Hallo Cophila,

          ob der Brief mit der Post befördert wurde, halte ich für unwahrscheinlich.

          Zuverlässiger als die Post waren die eigenen Boten, über die man als Regierung mit Sicherheit verfügte. Wenn Abende- und Zielort, so wie hier, nicht weit von einander entfernt lagen, schied die Post als Transporteur fast immer aus. Erst bei größeren Entfernungen war man auf ein funktionierendes Postnetz angewiesen und bediente sich desselben.

          Der Brief zeigt keine Merkmale postalischer Beförderung - keine Taxe, keine Kartierungsnummer, keinen Franko- oder Franchisenvermerk - nichts.

          Liebe Grüsse von bayern klassisch
          Beatus ille, qui procul negotiis

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          • doktorstamp
            Tobago wer sammelt sowas
            • 24.12.2005
            • 283

            #6
            Avocat ordinaire de la Maison fèrme.

            Anwalt der im Geheimrat tätig ist

            mfG

            Nigel
            Sammeln wie es einem Spaß macht

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            • Cophila
              Vereinsmitglied
              • 18.02.2008
              • 895

              #7
              Scherneck war bis 1826 Mittelpunkt von 4 Pfarreien. Danach kam eine Gebiets- und Verwaltungsreform der sächsischen Herzogtümer.

              Danke Nigel. Der Anwalt als Geheimrat war dort in "Logis". Vermutlich für einen Fall dort dienstlich tätig.

              Die Briefhülle enthält keinerlei Postvermerke, wie @ b. k. erwähnt.

              Im Katalog von Feuser findet man den ersten Stempel mit der Nr. 593-1 ab 1784 L1 V.COBURG. Ab 1802 kam der R.3.COBURG.

              Nachdem der Umschlag von 1743 oder 1745 stammt, kann er nicht bestempelt sein.

              Mit der Kaiserlichen Reichspost im Fürstentum Coburg seit 1695 Postanstalt, wurde der ohnehin nicht befördert. Denn es gab die Fürstlich (Herzoglich) Sächsische Postanstalt seit 1687. Der erste Vorsteher war der Fürstlich Sächsische Vizebaumeister Justinus Biehler. In den Bedingungen unter Ziffer 7 stand:

              "Der Postmeister nebst seiner Familie und seinen Leuten sollte wie andere fürstliche Beamte dem Herzoge unterstehen und von allen Personallasten frei sein."

              Wenn der herzogliche Postmeister also wie ein fürstlicher Beamter bezeichnet wurde, dann sollte seine Anstalt auch solche Amtsbriefe befördert haben.
              Mit freundlichen Grüßen

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              • drakenumi1
                Registrierter Benutzer
                • 28.07.2009
                • 45

                #8
                Hallo, bayern klassisch,
                Habe eben die Beiträge in diesem thread gelesen. Dabei fiel mir in der "Übersetzung" der fraglichen Zeile auf, daß Du "praes. den 27. ...." schreibst. Da diese Abkürzung häufig auf Schriftstücken erscheint, bin ich mal so vorlaut zu fragen, ob es nicht korrekter "dato" heißen sollte?

                Beste Grüße von

                drakenumi1

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                • bayern klassisch
                  Registrierter Benutzer
                  • 20.10.2005
                  • 2027

                  #9
                  Hallo drakenumi1,

                  hast Recht - hier schrieb man "dato". Es kam beides vor damals.

                  Liebe Grüsse von bayern klassisch
                  Beatus ille, qui procul negotiis

                  Kommentar

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