Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Scherneck ist übrigens ein Dorf in der Nähe von Coburg, damals im Staat Sachsen-Coburg-Saalfeld.
Das Siegel stammt von der Herzoglich Sächsischen Regierung in Coburg und wurde bei einem Amtsbrief (befördert vermutlich durch das Herzoglich Sächsische Postamt, gegründet 1687 von Herzog Albrecht) verwendet. Es gab 2 Postanstalten, zusätzlich jenes von Thurn & Taxis.
Ab 1807 übernahm Thurn & Taxis das gesamte Postwesen im Herzogtum.
ob der Brief mit der Post befördert wurde, halte ich für unwahrscheinlich.
Zuverlässiger als die Post waren die eigenen Boten, über die man als Regierung mit Sicherheit verfügte. Wenn Abende- und Zielort, so wie hier, nicht weit von einander entfernt lagen, schied die Post als Transporteur fast immer aus. Erst bei größeren Entfernungen war man auf ein funktionierendes Postnetz angewiesen und bediente sich desselben.
Der Brief zeigt keine Merkmale postalischer Beförderung - keine Taxe, keine Kartierungsnummer, keinen Franko- oder Franchisenvermerk - nichts.
Scherneck war bis 1826 Mittelpunkt von 4 Pfarreien. Danach kam eine Gebiets- und Verwaltungsreform der sächsischen Herzogtümer.
Danke Nigel. Der Anwalt als Geheimrat war dort in "Logis". Vermutlich für einen Fall dort dienstlich tätig.
Die Briefhülle enthält keinerlei Postvermerke, wie @ b. k. erwähnt.
Im Katalog von Feuser findet man den ersten Stempel mit der Nr. 593-1 ab 1784 L1 V.COBURG. Ab 1802 kam der R.3.COBURG.
Nachdem der Umschlag von 1743 oder 1745 stammt, kann er nicht bestempelt sein.
Mit der Kaiserlichen Reichspost im Fürstentum Coburg seit 1695 Postanstalt, wurde der ohnehin nicht befördert. Denn es gab die Fürstlich (Herzoglich) Sächsische Postanstalt seit 1687. Der erste Vorsteher war der Fürstlich Sächsische Vizebaumeister Justinus Biehler. In den Bedingungen unter Ziffer 7 stand:
"Der Postmeister nebst seiner Familie und seinen Leuten sollte wie andere fürstliche Beamte dem Herzoge unterstehen und von allen Personallasten frei sein."
Wenn der herzogliche Postmeister also wie ein fürstlicher Beamter bezeichnet wurde, dann sollte seine Anstalt auch solche Amtsbriefe befördert haben.
Hallo, bayern klassisch,
Habe eben die Beiträge in diesem thread gelesen. Dabei fiel mir in der "Übersetzung" der fraglichen Zeile auf, daß Du "praes. den 27. ...." schreibst. Da diese Abkürzung häufig auf Schriftstücken erscheint, bin ich mal so vorlaut zu fragen, ob es nicht korrekter "dato" heißen sollte?
Kommentar