Deutsche Post, Wertbrief, Mogelpackung?

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  • Rainer Fuchs
    Weltenbürger
    • 02.06.2004
    • 3776

    #1

    Deutsche Post, Wertbrief, Mogelpackung?

    Derzeit streite ich mich mit der Deutschen Post bzgl. dem Verlust bzw. dem Geldwerten Ersatz eines Wertbriefes der nach Frankreich verloren ging. Versichert war der Brief mit Euro 200 und die Post verlangt nun Beweise / Belege / Formelle Rechnungen mit Steuer ID etc. um den Wert des Inhalts belegen zu können, dazu werden jede Menge Paragraphen genannt sowie auf die AGB der Post verwiesen welche selbstverständlich in jeder Filiale, vor Briefaufgabe, nachzulesen sind.

    Frage in die Runde: Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen oder ist meiner Fall ein Einzelfall und ich bin nur an einen sturen Paragraphenreiter geraten.

    Hat jemand Tipps wie ich zu meinem Recht komme? Warum sende ich was als Wertbrief wenn ich hinterher Probleme habe den Verlust ersetzt zu bekommen? Dann kann ich den Brief ja gleich als Normalbrief versenden und muss mir nicht unterschwellig vorwerfen lassen "Da könnte ja jeder kommen und sagen dass das was zu dem Wert drin war"...
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  • fricke
    Registrierter Benutzer
    • 30.10.2006
    • 1538

    #2
    Wenn ich privat etwas verkaufe oder gar verschenke habe ich in der Regel gar keine Rechnung oder Steuernummer. Da muss die Angabe des Absenders genügen. Wozu mache ich denn eine Wertangabe?
    Der §§§ Reiter bei der Post liegt da sicher schief.

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    • el-zet
      Registrierter Benutzer
      • 03.11.2007
      • 339

      #3
      Die Post haftet für den entstandenen Schaden, maximal bis zur angegebenen Obergrenze. Daher ein Nachweis, ohne Schaden keine Entschädigung.

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      • Rainer Fuchs
        Weltenbürger
        • 02.06.2004
        • 3776

        #4
        Das heißt also, wenn ich eine oder mehrere Briefmarken aus meinen umfangreichen Dubletten zur Ansicht versende und dafür keine Rechnung oder sonstiges habe (wer hat das schon?), wird mir beim Verlust nichts ersetzt? Wozu dann der Wertbrief? Tut mir leid, mir erschließt sich dann der Sinn des Wertbriefes nicht.
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        • Dolivo
          Registrierter Benutzer
          • 01.02.2008
          • 80

          #5
          Ich meine, dass es reicht, eine Aufstellung der Marken mit Wertangabe zu liefern. Die Buchhalter der Post brauchen nur einen Beleg für die Auszahlung. Aber nicht die 200 € übersteigen.
          dolivo

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          • Rainer Fuchs
            Weltenbürger
            • 02.06.2004
            • 3776

            #6
            wenn es soooo einfach wäre. Ich habe schon eine Pro-Forma Rechnung mit Einzelaufstellung etc. erstellt..., man stellt sich stur.

            Ich zeige hier mal die letzten beiden Briefe der Post zu dem Thema...

            Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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            Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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            Zuletzt geändert von Rainer Fuchs; 28.10.2014, 09:27.
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            • drmoeller_neuss
              Registrierter Benutzer
              • 19.01.2008
              • 999

              #7
              Ich gehe davon aus, dass Du keinen "verbotenen" Artikel verschickt hast. Dann könnte sich die Deutsche Post sogar auf ein BGH Urteil stützen, und Schadensersatz ablehnen. (BGH, Urteil vom 15.2.2007, Az: I ZR 186/03). Die Post ist nicht verpflichtet, alles zu transportieren.

              Meines Wissens sind "Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z.B. Sammlerwertgegenstände wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)" im internationalen Versand erlaubt (bzw. waren es einmal - bitte prüfen).

              Der zitierte Paragraf des HGBs (§ 429) besagt lediglich aus, dass bei Vorliegen einer Handelsrechnung kein Feilschen über den tatsächlichen Marktpreis mehr möglich ist:

              "(3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist."
              §429 HGB besagt nicht, dass eine Rechnung vorliegen muss. Dann muss der Marktpreis eben auf anderem Wege ermittelt werden, wobei Deine Vorstellungen und die der Deutschen Post AG durchaus abweichen können.

              Ich schlage vor, eine aussagekräftige Beschreibung des Inhaltes (falls vorhanden, am besten mit Photos) und des von Dir geschätzten Marktpreises zu erstellen. Es kann nichts schaden, Deine Schätzung zu untermauern, vielleicht mit Auktionsergebnissen oder abgelaufenen ebay-Auktionen. Ansonsten ist das nicht Deine Sorge, wenn Du den Inhalt sorgfältig beschrieben hast. Schaue Dich in Deiner Postfiliale um: hängen die AGBs irgendwo sichtbar aus? Sind Dir die AGBs ausgehändigt worden?

              Das würde ich an die Deutsche Post AG senden, mit einem Hinweis und einer freundlichen Frist zur Zahlung des Schadensersatz, nach deren Ablauf Du den Vorgang einem Anwalt übergibt. Ich kann mir gut vorstellen, dass es die Deutsche Post nicht darauf ankommen lässt, sondern Dir "aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den Schaden ersetzt. Bei neun von zehn Kunden klappt die Abwimmelungsstrategie, und bei Dir müssen sie eben zahlen. Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen machen es auch nicht anders.
              Zuletzt geändert von drmoeller_neuss; 28.10.2014, 11:11.

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              • Claus Wentz

                #8
                Meine Erfahrung war wie folgt: Es war ein Wertbrief innerhalb Deutschlands verschwunden - Versicherungswert 500 €. Nachforschungen führten zu nichts. Antrag auf Erstattung gestellt. Frage der Post: Was war drin? Anwort: Die und die Briefmarken mit dem und dem Katalogwert. Frage der Post: Wie hoch ist der Handelswert?
                Ich habe dann die entsprechenden Preise von drei Handeslhäusern eingeholt und der Post zugeschickt. Sie hat mir den gemittelten Preis erstattet.

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                • Rainer Fuchs
                  Weltenbürger
                  • 02.06.2004
                  • 3776

                  #9
                  Gerade meldet sich die Deutsche Post, Abteilung SNL Schadenmanagement Neuss, Theodor-Heuss-Platz 13, 41460 Neuss, meinem wiederholten Einspruch wurde nun positiv entschieden und die Schadenssumme plus Porto auf mein Konto überweisen. Ergo, dranbleiben!
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                  • Harald Krieg
                    Ostafrikasammler
                    • 27.06.2003
                    • 4789

                    #10
                    Ist das Schadensmanagement zentral in Neuss? Dann könnte ich ja zukünftig ganz einfach persönlich mein Anliegen unterstützen.

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                    • Rainer Fuchs
                      Weltenbürger
                      • 02.06.2004
                      • 3776

                      #11
                      Kann ich nicht sagen..., ich hatte zuletzt mit denen kommuniziert, vorher war ich mit Leuten in Bonn zusammen..., erst als ich Druck machte und es eskalieren ließ meldete sich jemand aus Neuss...
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                      • Claus Wentz

                        #12
                        In meinem Fall hatte ich es mit Hamburg zu tun...

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