Bei EBAY reingeflogen - und nun ?

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  • Briefmarkensammler
    Viererblockjunky
    • 03.09.2006
    • 716

    #1

    Bei EBAY reingeflogen - und nun ?

    So, jetzt bin ich auch mal auf die Nase gefallen.

    Habe bei EBAY ca. 50 postfrischen Bögen bei einem Anbieter ersteigert. Heute kam die Ware an. Meine anfängliche Freude wandelte sich schnell in heftigen Ärger. Nahezu jeder Bogen war mehr oder weniger mit fetten Fingerabdrücken auf dem Gummi verunstaltet, teilweise zierten diverse Knicke die Bögen, teilweise waren die Bögen angetrennt. Fazit: Der Posten ist praktisch wertlos. Ich möchte diesen komplett wieder an den Anbieter zurückgeben.
    Auktion war privat. Allgemeines Gelaber mit EU-Recht und so und natürlich auch keine Rücknahme möglich.

    Welche Möglichkeiten (auch rechtliche) habe ich, um mein Geld wieder zurückzubekommen ? Besten Dank für Eure Tipps !
  • Max und Moritz
    Registrierter Benutzer
    • 04.05.2006
    • 363

    #2
    Ohne Wertung:

    Du müßtest erstmal das von dir angenommene Angebot
    hier komplett zeigen. Mit juristischen Spitzfindigkeiten kann man ggf. später dienen.

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    • Briefmarkensammler
      Viererblockjunky
      • 03.09.2006
      • 716

      #3
      @MuM: hier das gewünsche Muster

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      • Philitus
        in nomine patris et....
        • 24.01.2007
        • 44

        #4
        wenn du postfrisch ersteigert hast (ohne dass der anbieter die mängel klar aufgezeigt hat) dann muss er dir auch postfrisch liefern,...

        eu-recht hat hiermit rein gar nichts zu tun (wenn dann bezieht sich dieses recht ja nur auf zurückgeben wegen nichtgefallen, nicht auf zurückgeben wegen mängeln)

        das würde ich dem einfach so schreiben, und dass wenn er so agiert du gegen ihn eine anzeige wegen betrugs stellen könntest.... (ob das durchgeht ist zwar fraglich....)

        fakt: er muss das liefern was du gekauft hast, und zumindest geld rückerstatten wenn die ware nicht wie beschrieben ist

        eine andere sache ist die: er könnte, wenn er die ware von dir zurückbekommt argumentieren, dass die ware beim verschicken einwandfrei war, ihm da das gegenteil zu beweisen ist nahezu unmöglich (als beispiel: weiss von buchversandfirmen, die bücher schon mal gegen eine wand geworfen haben und dem zurücksender wieder schickten mit begründung - ware beschädigt, nehmen wir so nicht mehr zurück)

        aber eine betrugsanzeige würde dich nichts kosten und wenn er da blöd argumentiert dann dann wird der richter ihm auch sagen dass er zurückzuzahlen hat (auch wenn er nicht verurteilt wird)

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        • Fehldruck
          Registrierter Benutzer
          • 30.05.2004
          • 3826

          #5
          1. Mit dem Käufer reden- möglichst ruhig und emotionslos am Telefon. Ihn wegen der Mängel um Rücknahme bitten. Lehnt er im Gespräch ab....höflich aber bestimmend auf seine Erfüllungspflicht hinweisen(postfrisch- muß geliefert werden!) und nochmal um Rücknahme bitten. Als letztes würde ich falls notwendig im Gespräch auf ebay-Meldung, Negativ-Bewertung und Übergabe an Rechtsanwalt verweisen.

          2. Ist das Gespräch nicht erfolgreich, kannst Du als BDPh Mitglied den kostenfreien BDPh Sammlerschutz anschreiben. Zudem kannst Du den ebay Käuferschutz einschalten, da der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI...rCreateDispute
          Wurde per paypal bezahlt, wäre auch dort eine Beschwerde möglich.

          3. Unter Umständen wirkt auch eine Negativ-Bewertung, wenn man daraufhin dem Verkäufer bei Rücknahme der Ware, die Rücknahme der Bewertung anbietet. Aber dann wirklich erst nach Gelderstattung die Bewertungsrücknahmemail über ebay an den Verkäufer senden.

          4. Zum Schluß bleibt noch der Rechtsanwalt...mit Betrugsanzeige, Klage auf Erfüllung usw. (wenn dies nicht vielleicht auch über den BDPh-Sammlerschutz möglich ist) Hier sollte man aber vorher Kosten zu Nutzen abwägen.

          Du solltest den Zustand der erhaltenen Bögen auf Fotos festhalten und Dir den Zustand von einem Zeugen bestätigen lassen.

          Ich drücke Dir und dem Verkäufer die Daumen, damit ihr eine ordentliche Lösung findet.


          Fehldruck
          Zuletzt geändert von Fehldruck; 09.03.2007, 22:43.

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          • dorok_rsv
            15er Rollenende Nr15-10-5
            • 17.09.2004
            • 199

            #6
            Tipp

            Recht Hin oder Her, vergiss es, kläre es doch erst mal freundlich wie sich das gehört, also ich hatte sowas auch schon mal.
            Schicke eine EMail und flunker erst mal etwa wie folgt

            Lieber Anbieter, wie Sie als Sammler wissen müssten sind Marken mit Fingerabdrücken und angetrennte Bogen nicht wie im Los beschrieben und für meine Sammlung leider wertlos. Ich habe das Los daher bereits zurückgeschickt. Bitte teilen Sie mir mit, bis wann Sie mir das Geld zurücküberweisen werden. Danke und ein schönes Wochenende.

            Egal ob die Sachen weggeschickt sind, du bekommst durch eine Rückantwort raus, a) ob es ein Sammler ist, b) ob es da überhaupt Probleme gibt usw.

            ... und ich schwöre, das klappt immer
            MD

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            • *MGS*
              DDR und Preussen
              • 30.10.2003
              • 328

              #7
              Also das mit der Betrugsanzeige kannst du dir schenken, so ein Fall landet nie im Leben vor Gericht, daß ist wahrscheinlich der Polizei schon zuviel Arbeit.

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              • Philitus
                in nomine patris et....
                • 24.01.2007
                • 44

                #8
                das kommt hauptsächlich drauf an um welche schadenshöhe es sich dreht.

                sind es 20 euro, dann wird es 100%ig in die "ablage rund gelegt"
                sind es aber mehrere hundert euro und ist auch gut dargestellt, dass sich der verkäufer bereichern wollte auf kosten des käufers wird es auch vor gericht gehen oder der verkäufer zumindest informiert... und das hilft meist auch schon, dass dieser es einsieht....

                ein fall (nicht briefmarken, aber könnte man hiermit vergleichen) ging mal um 300 euro und ging vor gericht, wo der beschuldigte dann vom richter auch zur zahlung aufgefordert wurde (obwohl betrugsanzeige nicht durchging weil nicht nachgewiesen werden konnte dass es mit 100%iger absicht passierte), und das geld war danach dann auch da

                das ist aber auch alles nur die absolute notlösung, normal sollte man, wenn beide seiten fair sind und mit einem anderen menschen kommunizieren können, eine gescheite lösung ohne all das hinbekommen...

                alles ist immer erst dann gut, wenn alle beteiligten personen zufrieden sind (egal um was es sich handelt)

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                • Mozart
                  Registrierter Benutzer
                  • 19.02.2007
                  • 1085

                  #9
                  Selbst schuld???

                  zu deinem betreff: "bei ebay reingefallen"..............! warum bei ebay? hat dir ebay die marken angeboten oder der verkäufer?

                  sind die marken nicht wie beschrieben postfrisch??? ich lese nichts von luxus, pracht, etc.
                  Bitte erspart mir rückantworten, postfrisch bedeutet auch ohne fingerabdrücke, wie von der post ausgegeben. man sieht nur selten postbeamte mit handchuhe und pinzette!

                  ist es etwa so, daß du voreilig "im Schnäppchenrausch" geboten hast? oder hast du dich vor deinem gebot näher über den zustand der marken informiert?

                  Kommentar

                  • Lars Böttger
                    www.arge-belux.de
                    • 07.08.2003
                    • 8417

                    #10
                    Hallo Briefmarkensammler,

                    da Fingerabdrücke und Knicke stark wertmindernd sind, hätte der Anbieter das in den Text aufnehmen müssen. Da es kein "EU-Recht" gibt bzw. kein Garantiefall eingetreten ist, muss der Anbieter auch die Sachen zurücknehmen.

                    Bei 50 Bögen ist das kein Bagatellfall mehr. Da ist auch die Schadenshöhe nicht unbedeutend, wenn man den gezeigten Endpreis als Massstab nimmt. Also mach es so, wie @fehldruck es beschrieben hat.

                    Viel Erfolg und beste Sammlergrüsse!

                    Lars
                    www.bdph.de und www.arge-belux.de

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                    • Fehldruck
                      Registrierter Benutzer
                      • 30.05.2004
                      • 3826

                      #11
                      ....und dabei scheint so schön die Sonne draußen

                      ...und wenn man bei Wien in die Sonne schaut, kann man bei Wien gegen eine Laterne laufen und Wien hat trotzdem nur bedingt Schuld. Durch Wien ist man nicht an die Laterne gelaufen, aber gäbe es Wien nicht....wäre auch ein Lauf gegen die Laterne bei Wien nicht möglich.


                      Wenn man postfrische Bögen bekommen soll und dann geknickte, eingerissene und mit fetten Fingerflecken versehene Bögen bekommt- finde ich Kritik daran nicht als Schnäppchenrausch.

                      Wenn man dies aber bei Wien so sieht, ist Wien nicht schuld.

                      Fehldruck
                      Zuletzt geändert von Fehldruck; 10.03.2007, 15:06.

                      Kommentar

                      • Briefmarkensammler
                        Viererblockjunky
                        • 03.09.2006
                        • 716

                        #12
                        Hallo,

                        erstmal vielen Dank für Eure Tipps ! Das hilft mir schon mal weiter. Wie erwartet hat der Verkäufer nicht auf meine Mail (über EBAY System) geantwortet. Morgen geht ein freundliches Schreiben an die Dame (ja es ist eine Dame ) raus. Dann sehe ich weiter. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, bin ich im Falle der gerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen zumindest kostentechnisch abgesichert. Der Gegenstandswert ist übrigens 375 EUR. Das ist absolut sicher nicht sehr viel, dennoch verspüre ich keine Lust die Verkäuferin damit durchkommen zu lassen.

                        Da mir postfrisch angeboten wurde, sehe ich die Gegenseite hier auch im Obligo postfrisch zu liefern. Ich bin bei Bögen sicher nicht kleinlich, wenn ich aber 20 Abdrücke auf 25 Marken finde, ärgere ich mich darüber schon, zumal das Zeug dann defacto wertlos ist.

                        BTW: ich bin kein BDPH Mitglied. Wäre ich gerne, habe in München auf der Messe aber keine BDPH Stand gefunden. Vielleicht kann mir einer von Euch den Mitgliedsantrag zu faxen (Adresse über PN).

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                        • Briefmarkensammler
                          Viererblockjunky
                          • 03.09.2006
                          • 716

                          #13
                          zum Thema EBAY:
                          ich kaufe regelmäßig bei EBAY und bin generell sehr zufrieden. EBAY kann sicher nichts dafür, dass ein Verkäufer einen Käufer in irgendeiner Weise reinlegt möchte. Das kann überall passieren.
                          Nur mal so zur Klarstellung

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                          • Fehldruck
                            Registrierter Benutzer
                            • 30.05.2004
                            • 3826

                            #14
                            @Briefmarkensammler

                            hier der link für die Direktmitgliedschaft.



                            Ich würde Dir aber einen Orts-Verein empfehlen.

                            Fehldruck

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                            • Mozart
                              Registrierter Benutzer
                              • 19.02.2007
                              • 1085

                              #15
                              stark wertmindert ja, aber trotzdem postfrisch, oder nicht?

                              Kommentar

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