@deckelmouk sollte es eine neue Regelung geben, sollte es mindestens 2-3 Monate vorher überall (Foren,ebay) angekündigt werden und es muß sehr klar formuliert werden, was dann nicht mehr eingestellt werden darf. Die Formulierung sollte vorab hier im Forum mal zur Diskussion gestellt werden.
Für gewerbliche Anbieter reichen 5 Verstösse innerhalb 60 Tage gegen die AGB, um den Powerseller-Status zu verlieren. Damit verbunden sind Nachlässe auf die Provision, die mehrere Hundert Euro im Monat sein können.
Zudem verhängt ebay bei mehreren AGB-Verstössen Handelsbeschränkungen, z.B. einen Tag Einstellverbot bis zur totalen Sperrung. Das betrifft private und gewerbliche Anbieter und wäre sehr ärgerlich, wenn man den Verstoß noch nicht mal erkennen kann.
Anbieter von Marken aus dem 3.Reich und Männermagazinen, die mit den interessanten Artikeln, haben mit solchen ungenauen Regelungen und wohl den Regelauslegungen neuer Mitarbeiter zur Zeit besondere Probleme.
Fehldruck
Für gewerbliche Anbieter reichen 5 Verstösse innerhalb 60 Tage gegen die AGB, um den Powerseller-Status zu verlieren. Damit verbunden sind Nachlässe auf die Provision, die mehrere Hundert Euro im Monat sein können.
Zudem verhängt ebay bei mehreren AGB-Verstössen Handelsbeschränkungen, z.B. einen Tag Einstellverbot bis zur totalen Sperrung. Das betrifft private und gewerbliche Anbieter und wäre sehr ärgerlich, wenn man den Verstoß noch nicht mal erkennen kann.
Anbieter von Marken aus dem 3.Reich und Männermagazinen, die mit den interessanten Artikeln, haben mit solchen ungenauen Regelungen und wohl den Regelauslegungen neuer Mitarbeiter zur Zeit besondere Probleme.
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