Verbot des Angebots von Fälschungen bei eBay

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  • Fehldruck
    Registrierter Benutzer
    • 30.05.2004
    • 3826

    #16
    @deckelmouk sollte es eine neue Regelung geben, sollte es mindestens 2-3 Monate vorher überall (Foren,ebay) angekündigt werden und es muß sehr klar formuliert werden, was dann nicht mehr eingestellt werden darf. Die Formulierung sollte vorab hier im Forum mal zur Diskussion gestellt werden.
    Für gewerbliche Anbieter reichen 5 Verstösse innerhalb 60 Tage gegen die AGB, um den Powerseller-Status zu verlieren. Damit verbunden sind Nachlässe auf die Provision, die mehrere Hundert Euro im Monat sein können.

    Zudem verhängt ebay bei mehreren AGB-Verstössen Handelsbeschränkungen, z.B. einen Tag Einstellverbot bis zur totalen Sperrung. Das betrifft private und gewerbliche Anbieter und wäre sehr ärgerlich, wenn man den Verstoß noch nicht mal erkennen kann.

    Anbieter von Marken aus dem 3.Reich und Männermagazinen, die mit den interessanten Artikeln, haben mit solchen ungenauen Regelungen und wohl den Regelauslegungen neuer Mitarbeiter zur Zeit besondere Probleme.



    Fehldruck
    Zuletzt geändert von Fehldruck; 11.06.2009, 10:38.

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    • Michael Lenke
      Administrator
      • 28.01.2006
      • 6922

      #17
      Ein Fälschungsverbot bei ebay-Deutschland würde m.E. garnichts bringen, da die einschlägigen Anbieter sofort auf andere Länderplattformen ausweichen oder schon ausgewichen sind. Einige differenzieren dabei sehr genau: echt = ebay.de, falsch = ebay.com.

      Aleks
      Wehr fähler findet, daf si behaltn.
      Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
      Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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      • 1867
        Registrierter Benutzer
        • 19.03.2004
        • 2054

        #18
        Bevor ich mein Pünktchen setze:

        Verkaufsverbot Fälschungen bei eBay = keinesfalls, ich studiere gerne F.
        Verkaufsverbot für alle Fälschungen = keinesfalls, ich studiere gerne F.
        Verkaufsverbot für moderne Farbkopien und Aufdrucke = Problem Nr.1
        Fälschungen: Ja bitte! = Problem Nr.2
        Moderne Fälschungen: Nein - klassische Fälschungen: Ja = Problem Nr.3
        Ich kaufe nicht bei eBay = ich schon
        Frage interessiert mich nicht = die Frage stellt sich nicht für mich

        Problem mit der Fragestellung Nr.1
        Kopien braucht eigentlich kein Mensch, sind bei den Aufdrucken auch Kopien
        gemeint?
        Problem mit der Fragestellung Nr.2
        Das hört sich so an wie: bitte stellt Fälschungen her, ich kaufe sie gerne!
        Gern erweitere ich mein Wissen um die Materie anhand falschen Materials.
        Fotokopien helfen mir da wenig. Das ist klar. Deshalb komme ich zu
        Problem Nr.3
        Dieser Punkt würde meine größte Zustimmung finden. Aber es gibt eben auch
        moderne Fälschungen bzw. Nachahmungen von altem Material. Das zu
        kennen geht nur über deren Erwerb in einem "erträglichem" Maße.
        Für eine "real" Auktion keine Handelsposition, bin ich zufrieden, dass ich sowas
        bei Ebay frei Haus bekommen kann.

        WÜNSCHENSWERT WÄRE EINE EINDEUTIGE BESCHREIBUNG DES ANGEBOTENEN
        MATERIALS, WELCHE KEINE ZWEIFEL AUFKOMMEN LASSEN KANN, UM WAS ES
        SICH BEI ANGEBOTENER WARE HANDELT.

        Da sollte der Ansatz liegen, nicht bei Verboten, Ausschlüssen und Abmahnungen.
        Wer sich seines Materials nicht sicher ist, kann es bei Ebay nicht verkaufen.
        Der muß es prüfen lassen. Peng aus fertig. So bewegt man sich im ständigen
        Leben, so ist das normal. "Dummenfang" ist immer möglich, wird es immer sein.
        Das ist keinesfalls als schön zu erachten, sicher, aber deswegen einem
        generellen Ausschluß von Fälschungen bei Ebay zustimmen ... würde ich nur
        sehr ungern tun.

        Ausgenommen hiervon ist natürlich der normale extra für Sammler hergestellte
        Wahnsinn, der kommerziell, massenhaft aufgelegt und ebenso vertrieben wird.
        Das finde ich natürlich sträflich und sowas gehört eindeutig - Tonne.
        Womit ich wieder Problem Nr.1 bepunkten müsste ... alles nicht so einfach .......
        ... Literatur spricht viele Bände ...

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        • Lacplesis
          Russland bis 1923
          • 17.11.2006
          • 495

          #19
          Stimmt, ebay.nl ist mir als besonders negativ in Erinnerung...

          @Lars

          Ja, schon klar, aber wo willst Du aufhören? Am Schluß bleiben dann nur noch die Gebiete, für die es BPP Prüfer gibt und das sind, wie ich bereits sagte, meiner Ansicht nach weniger, als die für die es keine Prüfer gibt.

          Kommentar

          • Michael Lenke
            Administrator
            • 28.01.2006
            • 6922

            #20
            WÜNSCHENSWERT WÄRE EINE EINDEUTIGE BESCHREIBUNG DES ANGEBOTENEN MATERIALS, WELCHE KEINE ZWEIFEL AUFKOMMEN LASSEN KANN, UM WAS ES SICH BEI ANGEBOTENER WARE HANDELT.
            Es gibt Anbieter, die es durch verklausulierte Beschreibungen schaffen, selbst Reproduktionen, die so eingestellt sind, an Dumme zu verkaufen, die meinen ein Schnäppchen zu machen. Ein Verbot suggestiver "Falsch"-Beschreibungen wäre eine Maßnahme, aber werde soll das entscheiden, bzw. überwachen.

            Bleibt noch der Anbieterkreis, der mit seinem Müll die Schlitzohren versorgt, die ganz schnell vergessen, als was der Müll angeboten wurde und damit hausieren gehen. Erst bei Mohle als falsch einkaufen und dann als ungeprüft verkaufen.

            Aleks
            Wehr fähler findet, daf si behaltn.
            Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
            Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

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            • helgophil
              Registrierter Benutzer
              • 29.06.2006
              • 542

              #21
              Der Schaden ist enorm.

              Der Schaden der bei EBAY im Bereich AD durch Verkauf von Fälschungen angerichtet wird ist enorm, nicht nur materiell.

              Der materielle Schaden dürfte auf's Jahr (nur AD !!) gerechnet bei ca. 100.000 EURO liegen. Die Verkäufer dieser Fälschungen sind allgemein bekannt, es passiert jedoch nichts.

              Eine andere üble Masche neben dem Verkauf von Fälschungen ist der Verkauf von angeblich guten Farben mit Hinweis auf irgendwelche Kritzelei auf der Rückseite der Marke, die dann als Signatur 'verkauft' wird. Auch da passiert nie etwas.

              Mein Vorschlag: Der BDPh sollte offiziell die Zusammenarbeit mit EBAY beenden und sich auch ganz eindeutig von EBAY distanzieren.

              Vielleicht würde dann der eine oder andere Sammler nicht mehr so leichtgläubig auf jeden Betrug hereinfallen.

              Zuletzt geändert von helgophil; 11.06.2009, 11:28.

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              • lehrling
                AD,DR-1924
                • 23.07.2007
                • 115

                #22
                Hallo Lars,
                ich fange mal mit einem Beispiel an: Bei mir hängt ein Bild von vanGogh an der Wand...natürlich kein Original - aber in Öl, und mE hat sich der Kopist bei der Farbmischung und Pinselführung viel Mühe gegeben...es gibt solche Bilder auch vom "Fließband" aus China in wesentlich schlechterer Qualität, meine Kopie halte ich für gelungen und für mich ist es ein Kunstwerk, dass den Eindruck eines Originals erzeugen kann.
                So etwas darf bei mir an der Wand hängen - ein Druck mit gleichem Motiv hätte mir nicht gefallen und wer mir eine Farbkopie als Ölgemälde verkaufen wollte, müsste mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.

                Bei Briefmarken verhält es sich genauso:
                Eine Farbkopie ist eine Farbkopie und keine Fälschung einer Briefmarke - wer so etwas als Briefmarke anbietet, begeht einen Betrugsversuch...
                Zwar dürfte im Einzelfall die Betrugsabsicht schwer zu Beweisen sein, im Wiederholungsfall jedoch nicht.
                Betrug ist schon verboten, da braucht es keine Änderungen..

                Fälschungen von Sperati und Co sind mE sammelwürdige Kunstwerke, deren Handel nicht verboten sein sollte.
                Ein großteil der Sachsendreier sind repariert, somit verfälscht, und sollten mE weiterhin gehandelt werden dürfen..
                Voraussetzung für den Handel ist eine entsprechende Beschreibung, der Preis findet sich aufgrund der künstlerischen Qualität - Winterfälschungen sollten demnach im Centbereich angesiedelt sein.

                Die Punkte Farbkopien verbieten und Fälschungen erlauben widersprechen sich also nicht, somit weiß ich nicht, wo anklicken ^^

                Einen Markt gibt es für diese Marken, ein Handelsverbot bei ebay wäre wie in der Drogenszene, Dealer und Konsumenten finden sich auch nach Platzverweisen.
                Großzügige Bieter ohne Sach- und ohne gesunden Menschenverstand werden dann auf anderen Kanälen beliefert.

                Besser wäre es mE, den Punkt "Echtheit unbestimmt " zu streichen - entweder man verkauft Originale oder Fälschungen, Möglichkeiten, sich zu informieren, gibt es genug und dafür einen Hinweis zu setzen, dass man mit Farbkopien seiner Erfüllungspflicht nie nachkommen kann, weil es sich dabei nicht um Briefmarken handelt.

                Gruß lehrling

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                • usul3
                  Island und Russland,UdSSR
                  • 08.08.2006
                  • 182

                  #23
                  Ich meine, ein Verkaufsverbot für Fälschungen wird nicht viel bringen. Die Anbieter solcher Ware werden immer wieder einen Weg finden, ihr Material an den Mann (und Frau) zu bringen. Es ist bei Ebay auch verboten, kopierte Markenware zu verkaufen, es wird trotzdem getan, auch verbotene Ware wird angeboten. Beispiel: Das PC-Spiel "Return to Castle Wolfenstein" in der deutschen Fassung steht in Deutschland auf dem Index, trotzdem konnte man es bei Ebay bekommen (Ich habe es natürlich nicht gekauft, war nur ein Test, kurz nach dem Amoklauf von Weimar). Solange genug kriminelle Energie vorhanden ist, wird es immer Leute geben, die andere übers Ohr hauen. Ein Verbot macht nur die Kennzeichnung als Fälschung zunichte, dann werden noch viel mehr Neusammler auf das Material hereinfallen. Und wie will man den Verkauf von Fälschungen in Lots und Sammlungen, Wunderkisten usw. kontrollieren? Dort werden dann ein paar dieser Dinger als schlechte Fotos mit gezeigt, in Verbindung mit massenweise echten Material aus der unteren und mittleren Preisklasse, das dann als zu umfangreich ungeprüft angeboten, so wie es jetzt schon läuft.
                  Vieleicht sollte der BdPh selbst eine Verkaufsplattform erstellen, nur für BM und deren Zubehör. Ebay ist mit der Kontrolle aller Artikel ( und BM sind da nur eine kleine Sparte) sicherlich überlastet. Meine Meinung: ein Verbot würde die Fälschungserkennung bei Ebay nur komplizierer machen. Seriöse Verkäufer verkaufen so etwas nicht. Und viele Käufer sind mit ihrer Geiz ist Geil-mentalität selbst schuld an den Fehlkäufen.

                  MfG Lars

                  Kommentar

                  • brfmhby
                    Armenien, Batum
                    • 16.09.2005
                    • 1516

                    #24
                    wir sollten der versuchung widerstehen jemanden bevormunden zu wollen. hilfe ist viel öfter schädlich als man denkt. offensichtlich betrüger (fotokopie verkäufer etc.) sollten unabhängig davon vom handel ausgeschlossen werden.

                    wichtig ist eine kennzeichnungspflicht. ein wichtiger schritt wurde mit der einführung der kategorien bereits getan. jetzt haben wir erfahrungen damit gesammelt und können das system weiter verbessern.

                    ich sehe vor allem ein problem: wann kann bzw. darf ich als verkäufer das attribut "echt" verwenden? wenn ich das denke? wenn die marke geprüft ist? aktuell geprüft? bpp geprüft? wenn ich mich selbst für einen experten/spezialisten halte?
                    100%iges echt gibt es nicht. also ab wieviel prozent ist es angebracht? wie kann ich die wahrscheinlichkeit mittels nachvollziehbaren kriterien berechnen?

                    was kann ich als käufer erwarten, wenn bei den marken echt steht?

                    in der praxis ist das im moment völlig ohne aussagekraft...


                    mein vorschlag dazu: wenn bei michel die marken als fälschungsgefährdet gekennzeichnet wurden, darf nur mit aktueller bpp prüfung das echt attribut gewählt werden. es spricht nichts dagegen in der beschreibung auf ältere oder andere zertifikate hinzuweisen, das attribut muss aber unbestimmt sein.
                    "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

                    Kommentar

                    • drmoeller_neuss
                      Registrierter Benutzer
                      • 19.01.2008
                      • 999

                      #25
                      Zitat von Fehldruck
                      Für gewerbliche Anbieter reichen 5 Verstösse innerhalb 60 Tage gegen die AGB, um den Powerseller-Status zu verlieren. Damit verbunden sind Nachlässe auf die Provision, die mehrere Hundert Euro im Monat sein können.
                      Zudem verhängt ebay bei mehreren AGB-Verstössen Handelsbeschränkungen, z.B. einen Tag Einstellverbot bis zur totalen Sperrung. Das betrifft private und gewerbliche Anbieter und wäre sehr ärgerlich, wenn man den Verstoß noch nicht mal erkennen kann.
                      Ich denke, die vorhandenen Regelungen reichen aus, um den absoluten Mißbrauch zu stoppen.
                      Außerdem können die ehrlichen Händler aus dem volle Repertoire des Wettbewerbsrechtes schöpfen, um gegen schwarze Schafe per Abmahnung vorzugehen. Zusätzliche Maßnahmen halte ich nicht für erforderlich.

                      Zitat von helgophil
                      Eine andere üble Masche neben dem Verkauf von Fälschungen ist der Verkauf von angeblich guten Farben mit Hinweis auf irgendwelche Kritzelei auf der Rückseite der Marke, die dann als Signatur 'verkauft' wird. Auch da passiert nie etwas.
                      Solche dreisten Fälle werden bereits heute durch das Vertragsrecht abgedeckt, Stichwort "Rückabwicklung" wegen Nicht-Erfüllung zugesicherter Eigenschaften, oder für alle, die es mögen, die große Keule: Auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen bzw. ersatzweise auf Schadensersatz.

                      Zitat von deckelmouk
                      Viele Verkehrsregeln kommen mir nicht sinnvoll vor bzw. ich "bräuchte" sie nicht, weil ich ein "guter" Fahrer bin. Nach meiner Erfahrung sind die Mehrzahl der Käufer und Verkäufer bei eBay blutige Laien, was das Thema Fälschungen angeht. Um 99% zu schützen, muss ich 1% den Spass verderben.
                      Warum mußt Du die Ebay-Gemeinschaft schützen? Das die meisten Käufer und auch viele Verkäufer blutige Laien sind, macht doch eben den Reiz von Ebay aus. Für mich ist Ebay wie ein großer Trödelmarkt: Schnäppchen aus Privathaushalten neben überteuertem kommerziellen Schund. Wenn ich auf Ebay aktiv werde, muß ich mich damit abfinden. Ich kann damit gut leben. Auf vielleicht 20 gute Ebay-Käufe kommt eine taube Nuss. Trotzdem habe ich meinen Spass und in der Summe immer noch recht günstig eingekauft.

                      Zitat von helgophil
                      Mein Vorschlag: Der BDPh sollte offiziell die Zusammenarbeit mit EBAY beenden und sich auch ganz eindeutig von EBAY distanzieren.
                      Ebay soll mit dem BDPh zusammenarbeiten, wenn es um allgemeine Fragen geht, wie z.B. die Aufteilung in Kategorien, oder die Vorlage für die Artikelbeschreibung. Was das eigentliche Angebot beinhaltet, sollte sich der BDPh heraushalten.

                      Stattdessen tut allgemeine Aufklärung not: In Foren wie diesem oder dem philaforum hin- und wieder Fälschungen vorstellen, damit die Sammler lernen, wie man die sicher erkennen kann.
                      Der BDPh kann nur allgemein auf die Risiken beim Kauf auf Ebay, Trödelmärkten und Tauschtagen hinweisen: Schnäppchen sind möglich, aber das Risiko ist auch größer. Im Gegensatz dazu steht der philatelistische Fachhandel, der zu Festpreisen von ca. 50% Michel anbietet: Hier werden Sicherheit und Service geboten, die man natürlich auch bezahlen muß.
                      Zuletzt geändert von drmoeller_neuss; 11.06.2009, 12:34.

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                      • brfmhby
                        Armenien, Batum
                        • 16.09.2005
                        • 1516

                        #26
                        Zitat von drmoeller_neuss
                        ...

                        Im Gegensatz dazu steht der philatelistische Fachhandel, der zu Festpreisen von ca. 50% Michel anbietet: Hier werden Sicherheit und Service geboten, die man natürlich auch bezahlen muß.
                        reine theorie. der letzte händler (ladengeschäft) der mir seine armenien marken (ca. 50 stück) gezeigt hat - fälschungsquote 100% - hat sie nach meinen ausführungen kommentarlos wieder eingepackt. ich bin sicher, der nächste, der fragt bekommt sie wieder angeboten. die sammlungen bei den (nicht internet)-auktionen und auch bei den händlern unterscheiden sich qualitativ nicht von dem materiel (schund) der bei ebay angeboten wird. und auch bei ebay kann ich seriöse händler finden, die hochwertiges und kompetent-geprüftes material anbieten. auch hier habe ich rückgaberecht etc.
                        "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

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                        • DiDi
                          Registrierter Benutzer
                          • 19.07.2008
                          • 236

                          #27
                          Ebay-"Fälschungen"

                          Wer kann den Leuten die (auch) Fälschungen sammeln und suchen verbieten bei ebay zu kaufen.

                          Wenn Fälschungen als solche angeboten werden, ist dies eine Quelle unter anderen.

                          Nochmals: Jede angebotene Fälschung muss auch als Fälschung beschrieben sein. Alles andere dürfte nicht angeboten werden.
                          Nur: Wer kontrolliert das und sondert aus?

                          DiDi

                          Kommentar

                          • Lars Böttger
                            www.arge-belux.de
                            • 07.08.2003
                            • 8417

                            #28
                            Zitat von DiDi
                            Nochmals: Jede angebotene Fälschung muss auch als Fälschung beschrieben sein. Alles andere dürfte nicht angeboten werden.
                            Nur: Wer kontrolliert das und sondert aus?
                            @didi nennt aus meiner Sicht das Hauptproblem. Ohne Kontrolle (die bei eBay nicht möglich ist), bleibt das Tor sperrangelweit offen.

                            Beste Sammlergrüsse!

                            Lars
                            www.bdph.de und www.arge-belux.de

                            Kommentar

                            • Universum
                              Aerophilatelie
                              • 24.03.2005
                              • 862

                              #29
                              hier solch ein Beispiel: juristisch korrekt-aber nicht Jeder ist der deutschen Sprache mächtig...

                              Kommentar

                              • Skatbernd
                                Registrierter Benutzer
                                • 12.10.2011
                                • 535

                                #30
                                Ist wohl ´nen Witz... Verbot von Betrügereien- davon lebt dieses System...

                                Kommentar

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