Urheberrecht

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • elmue
    Registrierter Benutzer
    • 08.07.2010
    • 560

    #1

    Urheberrecht

    Liebe Sammlerkollegen,

    durch einen glücklichen Umstand bin ich im Besitz von Postkarten, die auf der Ansichtsseite Bilder eines bekannten Cartoonisten zeigen, derjenige arbeitet u.a. für einige Journale der Regenbogenpresse. Darf ich diese Originale ohne weiteres einscannen und zB. hier zeigen, oder verstoße ich dann gegen das Urheberrecht des Produzenten?

    Über eine rege Diskussionsbeteiligung freue ich mich sehr und bedanke mich auch schon einmal bei allen, die hier einen produktiven Kommentar abgeben.

    Beste Sammlergrüsse


    El Mü
  • Jurek
    DDR Spezial, bis MiNr.745
    • 28.09.2005
    • 2834

    #2
    Normalerweise sollte man immer auf das Zeichen © achten! Wenn das (oder ähnliches) dabei ist, dann würde das einer Genehmigung des Herstellers o.ä. bedürfen das wo öffentlich zu präsentieren.
    Wenn darauf nichts Derartiges zu finden ist, dann sollte das kein Problem sein.
    Auch Bezug sonst auf welche Werke (wie bei @Rein hier) sollte mit Titel UND Seitenzahl genau benannt sein…

    Gruß!

    Kommentar

    • heku49
      Heimatsammler + Luxemburg
      • 09.06.2006
      • 1134

      #3
      Hallo El Mü,

      warum willst Du unbedingt die Bilderseite zeigen? Den Sammler interessiert doch mehr die Seite mit Stempel und Frankatur.

      Gruß Helmut

      Kommentar

      • Grünteesign
        Briefmarken-Gratishilfe
        • 15.06.2010
        • 118

        #4
        Kurz Grundsätzliches: Das Urheberrecht entsteht schon bei bei der Vollendung des - wie auch immer - urheberrechtlich geschützten Werkes. Das Zeichen © ist dazu NICHT erforderlich. Der urheberrechtliche Schutz liegt auch OHNE das Zeichen © vor.

        Bild und Fotorechte haben teils länderweise unterschiedliche Schutzzeiten, die möglicherweise auch erst mit dem Tod des Fotografen beginnen können. Ungefähre Grenze zu vermutlich eher rechtefreien Bildern auf Karten liegt ca. zur Zeit des 1. WK.

        Grünteesign


        Sammelgebiete: Deutsches Reich, Österreich, geklebte Papierbahnen, Kriegs- und Propagandafälschungen sowie sonstige Besonderheiten.
        Alles bevorzugt postfrisch und bevorzugt aus meinen Prüfgebieten (Siehe dazu meine Homepage).

        qui tacet, consentire videtur, ubi loqui potuit.

        Kommentar

        • elmue
          Registrierter Benutzer
          • 08.07.2010
          • 560

          #5
          @Heku,

          Manchmal ist die Bildseite (besonders bei Motivsammlern und Thematikern) auch für den Philatelisten interessant. Wenn jetzt jemand zu so einem Thema interessantes Material auf Ansichtskarten hat, so bin ich der Meinung, dass dieses auch würdig ist gezeigt zu werden.

          Gerade das Verhalten der Loriot-Erben finde ich nicht gerade nett. So hätten diese auch durch das Infragestellen der Veröffentlichung der Marken und ihren Anspruch an den Rechten in den Medien deutlich machen können, BEVOR man hier eine Abmahnung erwirkt. Für mich ist das Verhalten der Erben auch insofern unverständlich, weil ein Wikipediabeitrag (vermutlich das grösste und aktuellste Lexikon der Allgemeinbildung) über eine bestimmte Person doch die Bedeutung dieser Person für uns "Normalverbrauchern" herausstellt. Auszüge aus Werken dieser Personen wird nicht für eine Gewinnmaximierung herangezogen, sondern soll die Bedeutung der erwähnten Personen unterstreichen.
          Ich finde es traurig, wenn durch so ein Verhalten das Image eines Künstlers "gestört" wird, denn Loriot persönlich hätte bestimmt nichts dagegen gehabt, wenn man einen kleinsten Teil seines Schaffens, der auch noch auf Briefmarken abgebildet wurden (noch eine zusätzliche Ehre) in einem Lexikon veröffentlicht.

          Beste Sammlergrüsse


          El Mü

          Kommentar

          • fricke
            Registrierter Benutzer
            • 30.10.2006
            • 1538

            #6
            Hier ist nicht Wikipedia und wir machen hier auch nicht Werbung für irgendetwas unter Zuhilfenahme von Abbildungen.
            Wir zeigen hier völlig ohne kommerzielle Absichten Gegenstände aus unserem Eigentum, über die wir uns unterhalten. Was sollte denn da verboten sein - und warum?
            Ich kann auch Loriotmarken in einer Ausstellung zeigen. Ich kann aber auch Loriot-Marken in ebay anbieten - mit Bild. Da sollte mal einer kommen - das würde lustig.
            Zuletzt geändert von fricke; 01.12.2011, 08:56. Grund: Fehlerkorrektur

            Kommentar

            • PW0001
              Tschechoslowakei
              • 16.11.2003
              • 767

              #7
              Zitat von elmue
              Liebe Sammlerkollegen,

              ...bin ich im Besitz von Postkarten, die auf der Ansichtsseite Bilder eines bekannten Cartoonisten zeigen... Darf ich diese Originale ohne weiteres einscannen und zB. hier zeigen, oder verstoße ich dann gegen das Urheberrecht des Produzenten?...
              Was meinst Du mit "Originale". Hat der Cartoonist auf Postkarten selbst (original) gezeichnet? Wenn nicht, wer hat die Karten verausgabt? Er selbst oder ein Verlag?
              Gruß Peter

              Kommentar

              • uli
                Registrierter Benutzer
                • 26.12.2006
                • 398

                #8
                Zitat von fricke
                Hier ist nicht Wikipedia und wir machen hier auch nicht Werbung für irgendetwas unter Zuhilfenahme von Abbildungen.
                Wir zeigen hier völlig ohne kommerzielle Absichten Gegenstände aus unserem Eigentum, über die wir uns unterhalten. Was sollte denn da verboten sein - und warum?
                Auch Wikipedia ist keine Werbung und agiert ohne kommerzielle Absicht. Das Urheberrecht ist in Deutschland nun einmal ziemlich streng und ich kenne deutlich mehr als einen Webseitenbetreiber, der einen dreistelligen Eurobeitrag für etwas auf den Tisch legen durfte, von dem du dich fragst, warum es verboten ist. Dass etwas dein Eigentum ist, bedeutet nicht, dass du es reproduzieren darfst - das dürfte jedem bekannt sein, siehe z.B. Bücher und Musik. Es gibt nur eine Sicherheit: Keine Reproduktion für "mehr" als den persönlichen Gebrauch von etwas, an dem jemand ein Urheberrecht haben könnte.
                Gruß
                Uli

                Suche Berlin, Bund, und Ideen für neue Sammelgebiete
                Sind in eurer Sammlung Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf? Tausche gegen gleiche Marke mit mindestens gleichwertigem Stempelabschlag plus "Dankeschön" oder fehlende Marken!

                Es gibt immer Marken, die man tauschen kann!

                Kommentar

                • elmue
                  Registrierter Benutzer
                  • 08.07.2010
                  • 560

                  #9
                  @PW0001,
                  es handelt sich um vom Künstler bemalte Blankokarten, meist zu persönlichen Anlässen.

                  Gruß


                  El Mü

                  Kommentar

                  • fricke
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.10.2006
                    • 1538

                    #10
                    Zitat von uli
                    Auch Wikipedia ist keine Werbung und agiert ohne kommerzielle Absicht. Das Urheberrecht ist in Deutschland nun einmal ziemlich streng und ich kenne deutlich mehr als einen Webseitenbetreiber, der einen dreistelligen Eurobeitrag für etwas auf den Tisch legen durfte, von dem du dich fragst, warum es verboten ist. Dass etwas dein Eigentum ist, bedeutet nicht, dass du es reproduzieren darfst - das dürfte jedem bekannt sein, siehe z.B. Bücher und Musik. Es gibt nur eine Sicherheit: Keine Reproduktion für "mehr" als den persönlichen Gebrauch von etwas, an dem jemand ein Urheberrecht haben könnte.
                    Gruß
                    Uli
                    Ich habe nicht behauptet, dass Wikipedia Werbung ist oder kommerziell, aber es ist eine Art der Veröffentlichung, bei der man Urheber fragen und Quellen zitieren muss und bei den WEB-Seiten ist es nicht anders. Für mich logisch, dass man da nicht seine Bilder irgendwo zusammenklaut.
                    Aber ich darf natürlich mein Eigentum zum persönlichen Gebrauch jederzeit reproduzieren, wie auch oben erst bestritten und dann aber doch bestätigt wird.
                    Die Frage ist, ob es noch persönlicher Gebrauch ist, wenn ich hier etwas zeige, an dem vielleicht jemand Urheberrechte hat. Wenn ich mit anderen hier darüber diskutieren will, muss ichs ja zeigen.
                    Wenn ich aber z.B. von einem Künstler ein Original (siehe oben) kaufe, ist es meins - inclusive Urheberrecht und das zeige ich wo und wann ich will - ohne jemanden zu fragen.
                    Zuletzt geändert von fricke; 01.12.2011, 22:11.

                    Kommentar

                    • PW0001
                      Tschechoslowakei
                      • 16.11.2003
                      • 767

                      #11
                      Zitat von elmue
                      @PW0001,
                      es handelt sich um vom Künstler bemalte Blankokarten, meist zu persönlichen Anlässen.

                      Gruß


                      El Mü
                      Dann würde ich, ohne den Künstler um Erlaubnis gefragt zu haben, von einer Veröffentlichung Abstand nehmen.
                      Gruß Peter

                      Kommentar

                      • PW0001
                        Tschechoslowakei
                        • 16.11.2003
                        • 767

                        #12
                        Zitat von fricke
                        ...Wenn ich aber z.B. von einem Künstler ein Original (siehe oben) kaufe, ist es meins - inclusive Urheberrecht und das zeige ich wo und wann ich will - ohne jemanden zu fragen.
                        Das Urheberrecht kannst Du niemandem abkaufen. Der Schöpfer eines Werkes hat es einfach, ob er will oder nicht. Du kannst einem Schöpfer nur Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinem Werk abkaufen oder genehmigen lassen.

                        Das Urheberrecht an Deinem Passfoto hast bspw. nicht Du sondern der Fotograf. Er kann damit machen was er will. Du aber nicht.
                        Gruß Peter

                        Kommentar

                        • Jurek
                          DDR Spezial, bis MiNr.745
                          • 28.09.2005
                          • 2834

                          #13
                          Das Urheberrecht an Deinem Passfoto hast bspw. nicht Du sondern der Fotograf. Er kann damit machen was er will. Du aber nicht.
                          Das ist aber sehr sehr sonderbar!!! ?
                          Ich kann mich doch als diejenige fotografierte Person doch dessen verwehren, dass mein Bild wo anders verwendet oder gar gegen Geld verwertet wird (ohne mich zu fragen), allein nach dem Gutdünken von Seiten des Fotografen!
                          Wo kämen wir da hin!?
                          Stell dir mal vor, Liebespärchen macht für SICH zur Erinnerung t.w. intime Bilder bei einem Fotografen. Diese finden sie aber irgendwie aufgemacht im Internet, oder sonst wo ausgestellt, ohne dass sie das wollten! Was soll das!
                          Aber genauso, was die normalen Passbilder(!) betrifft, welches Bestandteil von Dokumenten sind!
                          Es ist schon strafbar wo jemanden öffentlich ohne seine Zustimmung zu fotografieren und das anderen Zugänglich zu machen… =(zumind. aus TV mit Barbara Salesch & Co. mir bekannt).

                          Beste Grüße!

                          Kommentar

                          • elmue
                            Registrierter Benutzer
                            • 08.07.2010
                            • 560

                            #14
                            @fricke

                            Der von Dir geschilderte Standpunkt ist sehr interessant und eigentlich logisch. Ich meine wirklich eigentlich, denn wie sieht das mit der Rechtsprechung aus? Jeder weiss, was gemeint ist, nur ist es, wie so oft, eine Frage der Auslegung.

                            Vielleicht ist ja auch noch ein Jurist in der Runde, der mit solchen Fällen Erfahrungen sammeln konnte.

                            Beste Sammlergrüsse


                            El Mü

                            Kommentar

                            • elmue
                              Registrierter Benutzer
                              • 08.07.2010
                              • 560

                              #15
                              @Jurek,

                              Ich habe mir vor einem Jahr Bewerbungsbilder machen lassen. Ein Bild davon ließ ich auch gleich digitalisieren. Bei dem Erwerb habe ich gleich darauf hingewiesen, dass ich die Bilder im Internet veröffentliche, damit ich nicht die Probleme bekomme, die PW0001 hier schildert.
                              Bilder darfst Du von allem und jedem machen, nur weiterzeigen, da wird es schwierig. Gehst Du über die Strasse und es fotografiert Dich jemand, so darf dieses Bild nicht ohne Dein Einverständnis veröfentlicht werden (siehe Google-Earth, die ausgeblendeten Gesichter), man darf aber Dich trotzdem ablichten. Begibst Du Dich zu öffentlichen Veranstaltungen, dann musst Du damit rechnen, dort fotografiert zu werden oder dass man sogar gefilmt wird. Da hast Du kein persönliches Recht an Deinem "Konterfei". Und dann gibt es noch die Personen, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen, da gilt noch ganz anderes Recht und weitergehende Gesetze mit Ausnahmen und Einschränkungen.

                              @Fricke hat ja geschrieben, dass für den persönlichen Gebrauch Verfielfältigungen rechtlich unbedenklich sind, besonders, wenn die Werke in (privater) Runde besprochen werden sollen (Wikipedia ist ganz offensichtlich nicht privater Natur). Wann verlässt man aber den privaten Raum und betritt die Öffentlichkeit - hier fängt der deutsche Bürokratissmus an, der manchmal sehr kleinkariert, andererseits aber auch manchmal notwendig ist (gibt es ja immer sehr findige Rechtsanwälte, die die unmöglichsten Schlupflöcher in der Rechtsprechung finden).

                              Beste Sammlergrüsse


                              El Mü

                              Kommentar

                              Lädt...