Nützlich zu wissen....

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • PW0001
    Tschechoslowakei
    • 16.11.2003
    • 767

    #16
    Ich gebe hier mal einen Link in das DSLR Forum zu einem etwas ausführlicheren Exkurs in das Urheberrecht bzw. Bild- und Persönlichkeitsrecht.

    1 Vorbemerkung In diesem Forum, dessen eifriger Benutzer ich bin, liest man immer wieder auch Fragen zu den rechtlichen Hintergründen des Fotografierens. Da ich mich beruflich als Anwalt, spezialisiert auf geistiges Eigentum, häufiger mit solchen Fragen beschäftigen darf meinte ich es wäre ganz...


    Auch mit Suchworten wie Bilderklau, Urheberrecht, Bildrecht usw. kann man im DSLR Forum interessante Diskussionen finden.
    Gruß Peter

    Kommentar

    • Jens
      Registrierter Benutzer
      • 30.11.2003
      • 543

      #17
      Hallo auch,
      Zitat von deckelmouk
      Neuer Ansatz:
      Darf ich einen Screenshot posten? Dann mache ich ja ein Bild von einer Webseite. Bin also Ersteller im eigentlichen Sinne. Oder?
      Zitat von PW0001
      Interessante Frage. Ich meine, dass Du der Urheber des Screenshots bist. Daran hast Du auf alle Fälle das Urheberrecht. Ein Problem könnte höchstens darin liegen, dass die Website, die Du screengeshootet () hast ja einen Urheber hat, der damit nicht einverstanden sein könnte den Screenshot zu verwenden.
      Das ist ja der helle Wahnsinn.. Natürlich hat eine Website einen Urheber und dieser hat alleine auf den Inhalt ansich bereits ein Urheberrecht! Und grundsätzlich ist das ein Problem. Denn solandge sich mit Abmahnungen relativ leicht nicht unerheblich Geld verdienen läßt, besteht auch ein interesse daran, Verstöße abzumahnen. Richtig ist, daß man nicht davon ausgehen darf, das etwas kostenlos ist, nur weil es im Internet steht (zumindest, solange es nicht als solches gekennzeichnet ist). Richtig ist auch, daß einige den Bogen mit der Rechtsverfolgung auch überspannen.

      Den Ansatz - er ist hier bereits angesprochen worden - die kosten für Abmahnungen zu Deckeln (es sind hier etwa 100 € bis 150 € im Gespräch) sind meines Erachtens überfällig. Es gibt einige Länder, in denen die erste Abmahnung in der Regel kostenfrei (für den Abgemahnten) ist. Daß es den verletzen Urhebern deshalb schlecht ginge, ist bisher unbekannt.


      Gruß

      Jens

      Kommentar

      • Michael Lenke
        Administrator
        • 28.01.2006
        • 6915

        #18
        Ich habe da einen anderen Ansatz.
        Abbildungen von Angeboten, die ich als eindeutig falsch identifiziere und als Beispiel in den Hinweis aufnehme, sind für mich mehr als abmahnungssicher. Sonst würde nämlich der Anbieter klar zu erkennen geben, dass ihm bekannt war, dass sein Angebot ein Betrugsversuch war und er darüber informiert war.

        Man könnte es auf die Spitze treiben. Wenn man etwas als eindeutig falsch identifiziert, fragt man beim Anbieter an, ob man seine Bilder als Material für eine Fälschungs-Warnung benutzen darf - falls er nichts dagegen hat. Es wäre interessant wie die Anbieter reagieren. Ist er der Meinung sein Zeug ist echt, hat er keine Probleme. Weis er welchen Schrott er anbietet, kann er m.E. Probleme bekommen, wenn er behauptet das Zeug ist echt, obwohl er andere Hinweise hat.

        Mike
        Wehr fähler findet, daf si behaltn.
        Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
        Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)

        Kommentar

        • Jens
          Registrierter Benutzer
          • 30.11.2003
          • 543

          #19
          Hallo auch,

          @ Aleks,

          och nö, den Ball kann ich Dir auch dann noch zurückspielen. Klar, wenn ich bewußt betrüge(n will) lege ich´s nicht darauf an und gehe damit hausieren. Andererseits: Wird jemand mit komischen Absichten nicht schlau genug sein, und mit bestem Wissen und Gewissen verkaufen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - aber die Straftat mußt Du erstmal beweisen!
          Solange dies nicht bewiesen ist, hat der beschuldigte als unschuldig (beziehungsweise unbelastet) zu gelten und darf sich sehrwohl zumindest dagegen wehren, mit Straftatat (hier:Betrügereien) in Verbindung gebracht zu werden.
          Wenn Du schon diesen Ansatz folgst, dann solltest Du auch sehr sicher sein, was Du tust! Es gibt auch eine ganze Reihe Menschen, die es besser nicht wissen und ohne böse Absicht (Arglist) handeln (und sich im konkreten Fall dann au8ch von den Tatsachen überzeugen lassen):


          Gruß

          Jens

          Kommentar

          Lädt...