Hallo,
als Bestandsverwalter einer Arge (der "Freunde-Verein" ist über LV im BDPh) führe ich eine Mitgliederliste mit Namen, Adressen, E-Mail, Sammelgebieten. Ich nehme Ein- und Austrittsgesuche entgegen und archiviere alles. Das Archiv enthält (digitalisiert) auch alle Änderungen der letzten Jahre, also auch Daten zu längst ausgeschiedenen oder verstorbenen Mitgliedern.
Man kann sich zwar Im Internet Infos dazu zusammensuchen, aber ich fühle mich (gerade als Nicht-Jurist) etwas alleingelassen. Hat der BDPh vor, den Vereinen hier Hilfestellungen zu geben?
Hier zwei Links zum Thema:
Gruß,
Tobias
als Bestandsverwalter einer Arge (der "Freunde-Verein" ist über LV im BDPh) führe ich eine Mitgliederliste mit Namen, Adressen, E-Mail, Sammelgebieten. Ich nehme Ein- und Austrittsgesuche entgegen und archiviere alles. Das Archiv enthält (digitalisiert) auch alle Änderungen der letzten Jahre, also auch Daten zu längst ausgeschiedenen oder verstorbenen Mitgliedern.
Man kann sich zwar Im Internet Infos dazu zusammensuchen, aber ich fühle mich (gerade als Nicht-Jurist) etwas alleingelassen. Hat der BDPh vor, den Vereinen hier Hilfestellungen zu geben?
Hier zwei Links zum Thema:
- https://www.baden-wuerttemberg.daten...-der-DSGVO.pdf
- https://www.baden-wuerttemberg.daten...utz-im-verein/
Gruß,
Tobias
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