An alle Einzelmitglieder und solche, die es werden wollen
Wie nicht zuletzt der Umgang mit dem Vorschlag der Strukturkommission gezeigt hat, wird der BDPh dominiert von den Vorsitzenden der Landesverbände. Sie stellen die Mitglieder des Verwaltungsrates und bestimmen entscheidend mit ihrem Stimmrecht über die Beschlüsse der Hauptversammlung.
Die Einzelmitglieder, obwohl der Anzahl nach in der Größenordnung eines größeren Landesverbandes, zahlen zwar die höchsten Pro-Kopf-Beiträge an den BDPh, haben jedoch faktisch keinerlei Einfluß auf dessen Entscheidungen.
Der Satzungsentwurf des Bundesvorstandes sieht sogar vor, daß das Antragsrecht der Einzelmitglieder nur ausgeübt werden kann, wenn ein Antrag von mindestens 20 Einzelmitgliedern eingebracht wird. Angesichts der bundesweiten Verteilung der Einzelmitglieder und der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit der Veröffentlichung eines Mitgliederverzeichnisses mit Kontaktdaten kommt dieser Antrag einer Verhinderung solcher Anträge gleich.
Selbst wenn es gelänge, 19 Mitstreiter zu finden, und vielleicht sogar einige Landesverbände von der Sinnhaftigkeit eines solchen Antrages zu überzeugen, fehlt es an einer wirkungsvollen Interessenvertretung der Einzelmitglieder. Die breitgestreute regionale Verteilung verhindert die persönliche Teilnahme einer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern an der Hauptversammlung. Deren Stimmrecht fällt folglich gemäß derzeitiger und künftig vom Bundesvorstand geplanter Satzung den Landesverbänden zu, aufgeteilt nach Wohnort des Einzelmitglieds.
Um es deutlich zu formulieren: Die Einzelmitglieder werden benötigt zur Beitragszahlung, sollen in ihren Mitgliedsrechten aber soweit wie irgend möglich beschnitten werden.
Aus diesem Grunde habe ich drei Anträge zur kommenden Hauptversammlung gestellt. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sollen sie in der Verbandszeitschrift zu einem Zeitpunkt veröffentlicht werden, an dem es nicht mehr möglich sein wird, sich als Einzelmitglied zur Hauptversammlungsteilnahme anzumelden. Deshalb veröffentliche ich sie an dieser Stelle in der Hoffnung auf weitere Verbreitung und der Erwartung, daß sich möglichst viele Einzelmitglieder persönlich an der Hauptversammlung beteiligen.
Es ist immerhin nicht ausgeschlossen, daß einige Landesverbände nachvollziehbaren Argumenten gegenüber zugänglich und nicht nur am Erhalt ihres uneingeschränkten Einflusses interessiert sind. Es könnte also tatsächlich auf jede Stimme ankommen.
Beste Grüße
Altsax
Wie nicht zuletzt der Umgang mit dem Vorschlag der Strukturkommission gezeigt hat, wird der BDPh dominiert von den Vorsitzenden der Landesverbände. Sie stellen die Mitglieder des Verwaltungsrates und bestimmen entscheidend mit ihrem Stimmrecht über die Beschlüsse der Hauptversammlung.
Die Einzelmitglieder, obwohl der Anzahl nach in der Größenordnung eines größeren Landesverbandes, zahlen zwar die höchsten Pro-Kopf-Beiträge an den BDPh, haben jedoch faktisch keinerlei Einfluß auf dessen Entscheidungen.
Der Satzungsentwurf des Bundesvorstandes sieht sogar vor, daß das Antragsrecht der Einzelmitglieder nur ausgeübt werden kann, wenn ein Antrag von mindestens 20 Einzelmitgliedern eingebracht wird. Angesichts der bundesweiten Verteilung der Einzelmitglieder und der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit der Veröffentlichung eines Mitgliederverzeichnisses mit Kontaktdaten kommt dieser Antrag einer Verhinderung solcher Anträge gleich.
Selbst wenn es gelänge, 19 Mitstreiter zu finden, und vielleicht sogar einige Landesverbände von der Sinnhaftigkeit eines solchen Antrages zu überzeugen, fehlt es an einer wirkungsvollen Interessenvertretung der Einzelmitglieder. Die breitgestreute regionale Verteilung verhindert die persönliche Teilnahme einer größeren Anzahl von Einzelmitgliedern an der Hauptversammlung. Deren Stimmrecht fällt folglich gemäß derzeitiger und künftig vom Bundesvorstand geplanter Satzung den Landesverbänden zu, aufgeteilt nach Wohnort des Einzelmitglieds.
Um es deutlich zu formulieren: Die Einzelmitglieder werden benötigt zur Beitragszahlung, sollen in ihren Mitgliedsrechten aber soweit wie irgend möglich beschnitten werden.
Aus diesem Grunde habe ich drei Anträge zur kommenden Hauptversammlung gestellt. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sollen sie in der Verbandszeitschrift zu einem Zeitpunkt veröffentlicht werden, an dem es nicht mehr möglich sein wird, sich als Einzelmitglied zur Hauptversammlungsteilnahme anzumelden. Deshalb veröffentliche ich sie an dieser Stelle in der Hoffnung auf weitere Verbreitung und der Erwartung, daß sich möglichst viele Einzelmitglieder persönlich an der Hauptversammlung beteiligen.
Es ist immerhin nicht ausgeschlossen, daß einige Landesverbände nachvollziehbaren Argumenten gegenüber zugänglich und nicht nur am Erhalt ihres uneingeschränkten Einflusses interessiert sind. Es könnte also tatsächlich auf jede Stimme ankommen.
Beste Grüße
Altsax
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