Prüfgebühren-jeder Prüfer nimmt was er will

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  • tessera
    Registrierter Benutzer
    • 31.12.2006
    • 16

    #1

    Prüfgebühren-jeder Prüfer nimmt was er will

    Hallo,

    ich lasse jede drei Monate Marken, manchmal auch in kürzeren Zeiträumen.
    Es hat den Vorteil, dass ich sicher bin, echte Marken zu haben.
    Außerdem evt. wertvollere Farbvarianten erhalten kann, was auch schon des
    öfteren eingetrten ist.

    Ich nutze dabei unterschiedliche Prüfer.
    Insbesondere bei Attest- und Befundgebühren gibt es doch drastische
    Unterschiede.
    Ich möchte aber jetzt nicht die Namen der Prüfer nennen.

    Bei einem Prüfer müssen die Atteste mit 20,00 Euro plus 3% vom
    Michelwert bezahlt werden.
    Bei einem anderen BPP-Prüfer wird keine Attestgebühren für Atteste erhoben, lediglich
    3% vom Michelwert werden berechnet.
    Etwas merkwürdig.
    Gruß
    Michael
  • Max und Moritz
    Registrierter Benutzer
    • 04.05.2006
    • 363

    #2
    Hallo tessera,

    es handelt sich um eine alte Diskussion. Ich kenne diese Unterschiede im Abrechnungsgebahren der Prüfer auch.
    Es gibt Prüfer, die nutzen den Rahmen der Prüfordnung aus bis zum geht nicht mehr. Andere sind sehr moderat in der Abrechnung. Es gibt Prüfer, die dir haarklein die Prüfkosten für jede Pieselmarke vorrechnen, es gibt solche die dir die Befunde, Atteste, Kurzbefunde oder sonst was extra berechnen und es gibt solche, die den Michelwert zu Grunde legen und bei denen die Attestkosten dann schon enthalten sind. Es gibt solche, bei denen die Rechnung so niedrig ist, daß du dich fragst, ob sie jemals die Prüfordnung gelesen haben und es gibt solche, da denkst du: "Abzocker".

    Tatsache ist, daß ich noch niemals eine Prüfrechnung gesehen habe (und ich habe bei meinem Sammelgebiet GesamtD außer AltD schon viele gesehen und bezahlt), egal wie hoch, die nicht ordnungsgemäß auf dem Boden der Prüferordnung abgerechnet worden wäre. Der Spielraum ist halt immens groß. Der eine nutzt den Rahmen der Prüfordnung halt richtig aus, der andere ist moderat. Bei gewissen Gebieten ist das möglicherweise durch Konkurrenz erklärbar, bei anderen eher nicht. Andererseits kenne ich einen Prüfer, der Alleinkämpfer auf seinem Gebiet ist, trotzdem sind die Rechnungen günstig (vielleicht, weil die Marken um so teurer sind ). Ich kenne auch Prüfer, die nehmen, was geht, trotz Konkurrenz.

    Wie gesagt, die Prüfordnung gibt die Rechtfertigung auch für hohe, bis in das kleinste Detail abgerechnete Rechnungen her.
    Und wenn man einen Prüfauftrag vergibt, erkennt man die Prüfordnung an, that`s it.

    Kommentar

    • Max und Moritz
      Registrierter Benutzer
      • 04.05.2006
      • 363

      #3
      In diesem Zusammenhang was anderes. Was mich bei einigen Prüfern stört ist nicht die Höhe der Rechnung, sondern die unterschiedliche Handhabung, ab wann ein Befund ausgestellt wird. Ich spreche nicht von Attesten für hochwertige Marken, sondern von Befunden für, ich sage mal, mittelwertige aber fälschungsgefährdete Marken.
      Es gibt Prüfer, die stellen Befunde (oder von mir aus auch Kurzbefunde) für normale Marken von 10 Micheleuro aus.
      Es gibt aber auch Prüfer, die sich auf den Standpunkt stellen, daß für extrem fälschungsgefährdete Sätze (Überdruck- bzw. überstempelte Marken), die 90 Micheleuro wert sind, kein Befund ausgestellt wird, sondern nur signiert wird.

      Ergebnis des ganzen ist natürlich, daß der Handelswert für diese Sätze im Keller ist, weil kein Mensch den Signaturen traut.
      Befunde, die die Misere wieder beheben könnten, werden aber nicht ausgestellt.

      Ich will jetzt in dem Zusammenhang nicht die vermeintlich minderen Marken erwähnen, für die anscheinend obligatorisch ist, nur zu signieren, obwohl ich als Prüfauftraggeber ja bereit bin, mehr für einen verlangten Befund zu zahlen.

      Meines Erachtens wäre der BPP gefordert, Ordnung zu schaffen in dem Sinne, daß ein Befund ausgestellt werden MUSS, wenn der Auftraggeber ihn bestellt und auch bezahlt.

      M. E. kein Problem, da in dem Befund etwaige Mängel ja beschrieben werden und der Prüfer sogar mehr abrechnen kann. Warum nicht so gehandelt wird, ist mir schleierhaft.

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      • Kreuzerjäger
        Registrierter Benutzer
        • 28.05.2007
        • 80

        #4
        Vielleicht haben die Prüfer, die wesentlich mehr nehmen als andere, eventuell Helfer. Ich frage mich schon seit geraumer Zeit, wie ein einzelner Prüfer das alles schaffen sollte. Bei großen Gebieten (oder gefragten), kann ich mir schon sehr gut vorstellen, dass die Prüfer einiges an Prüfaufträge bekommen. Ist das überhaupt dann zu schaffen?
        Ist vielleicht eine interressante Frage. Dürfen Prüfer, bei vielen Prüfaufträgen, sich unterstützen lassen?
        Wenn ja, dann wollen die "kleinen unbekannten Helfer" natürlich auch was vom Kuchen ab haben. Entstehen dadurch höhere Prüfkosten?
        Ich weiß, dies ist alles sehr spekulativ, doch vielleicht weiß jemand was genaueres.

        Viele Grüsse
        BlaueDreiKreuzer
        Zuletzt geändert von Kreuzerjäger; 14.07.2007, 09:09.

        Kommentar

        • Alf
          Registrierter Benutzer
          • 16.12.2005
          • 105

          #5
          ... also zumindest was die "kleinen Helferchen" angeht bin ich mir sicher daß Prüfungen, Farbbestimmungen etc. logischerweise auch von mehreren Mitarbeitern gemacht werden - ist ja auch logisch und wäre ansonsten organisatorisch und wirtschaftlich unmöglich. Man denke an die vielen Schnellprüfungen für Auktionen ...
          Alf - Belege und Plattenfehler (am Besten zusammen)

          Kommentar

          • Hangover
            Danzig und T+T
            • 05.09.2003
            • 644

            #6
            Bei all den Vermutungen zu Helfern darf eins nicht vergessen werden: Haftung! Es gibt einige Dinge, die nur der Prüfer selbst darf. Beispielsweise Befunde und Atteste unterschreiben oder das Prüfergebnis ermitteln - ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr als eine grobe unverbindliche Vorsortierung von Mitarbeitern bewältigt werden darf.

            Helfer könnten allerdings: Postein- und ausgang bearbeiten, Rechnungen schreiben, Textbausteine für Atteste und Befunde auf Anweisung hin zusammenstellen und ggfs. per Seriendruck ausdrucken. Ob sich das rechnet, muss der Prüfer selbst wissen.

            Kommentar

            • Juergen Kraft
              Registrierter Benutzer
              • 30.11.2005
              • 1747

              #7
              Hallo,

              was hier vermutet wird, ist nicht unrealistisch. Hangover denkt nicht an Schlegel Senior. Da kamen auch Marken signiert zurück, wenn der Chef in Urlaub war.

              Das ist auch nichts schlimmes. Gab es nicht eine Prüferin, die vorher im Büro Schlegel gearbeitet hatte?
              Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
              Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
              Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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              • ligneN
                "Schlitzaugenbelege" u.ä.
                • 23.03.2005
                • 239

                #8
                Zitat von tessera
                Hallo,

                ich lasse jede drei Monate Marken, manchmal auch in kürzeren Zeiträumen.
                Es hat den Vorteil, dass ich sicher bin, echte Marken zu haben.
                Außerdem evt. wertvollere Farbvarianten erhalten kann, was auch schon des
                öfteren eingetrten ist.

                Ich nutze dabei unterschiedliche Prüfer.
                Insbesondere bei Attest- und Befundgebühren gibt es doch drastische
                Unterschiede.
                Ich möchte aber jetzt nicht die Namen der Prüfer nennen.

                Bei einem Prüfer müssen die Atteste mit 20,00 Euro plus 3% vom
                Michelwert bezahlt werden.
                Bei einem anderen BPP-Prüfer wird keine Attestgebühren für Atteste erhoben, lediglich
                3% vom Michelwert werden berechnet.
                Etwas merkwürdig.
                Gruß
                Michael
                Hallo Michael,
                das ist in der Tat merkwürdig, ja sogar klasseh - da lasse ich mir bei diesem Prüfer *nur noch* Atteste machen weilkostnixaufpreis-schnäppschegell
                Spaß beiseite, Atteste gibt es doch nur für hochwertige (höherkatalogpreisige) Stücke, da waren die 20 Euronen womöglich locker im % von Katalogpreis enthalten.
                Die Gebührenregelung in der Prüfordnung ist nur eine Richtlinie, d.h. sie deckelt nach oben ab. Manche Prüfers nehmen auch nur 3% / 1.5% bei Mgl.

                Das zB Kurzbefunde neuerdings 5.-/Stück kosten *können*, soll vielleicht vermeiden, das clevere Händlers 100e Stück nicht-prüfungsgefährdeten **** (metaxa-postfrisch) Kleinkram senden und alles "kurzbefundet" haben wollen. Zwar nicht notwendig, aber Verkaufsargument (Mit Luxus-KB xyzBPP). Wenn dann auf einmal die Kostendecke erreicht wird, überlegen sich das manche Schlaubis nochmal.

                Letztlich sind diese %-Ansätze nur ein Behelf für den Zeitaufwand. Die Stundensätze mancher BPPler in deren "Hauptberuf" wären dem Prüfkunden nicht zu vermitteln...
                Scio omnia, sed non refert.
                (Ich weiss alles, aber es ist nicht wichtig.)

                Kommentar

                • tessera
                  Registrierter Benutzer
                  • 31.12.2006
                  • 16

                  #9
                  Prüfgebühren

                  Hallo ligneN,

                  die nebenberuflichen Prüfer brauchen wohl auch nicht die MWst abführen,
                  dadurch werden die Kosten abermals gesenkt gegenüber den
                  hauptamtlichen Prüfern.
                  Gruß
                  Michael

                  Kommentar

                  • ligneN
                    "Schlitzaugenbelege" u.ä.
                    • 23.03.2005
                    • 239

                    #10
                    Zitat von Max und Moritz
                    In diesem Zusammenhang was anderes. Was mich bei einigen Prüfern stört ist nicht die Höhe der Rechnung, sondern die unterschiedliche Handhabung, ab wann ein Befund ausgestellt wird. Ich spreche nicht von Attesten für hochwertige Marken, sondern von Befunden für, ich sage mal, mittelwertige aber fälschungsgefährdete Marken.
                    Es gibt Prüfer, die stellen Befunde (oder von mir aus auch Kurzbefunde) für normale Marken von 10 Micheleuro aus.
                    Bei * oder ** sind KB oder B von der Prüfordnung vorgeschrieben. Sonst, wenn es der Prüfkunde wünscht und bezahlt.

                    Es gibt aber auch Prüfer, die sich auf den Standpunkt stellen, daß für extrem fälschungsgefährdete Sätze (Überdruck- bzw. überstempelte Marken), die 90 Micheleuro wert sind, kein Befund ausgestellt wird, sondern nur signiert wird.
                    Warum nur - solange der Prüfkunde den Aufschlag für B oder KB zahlt, kann es dem Prüfer doch egal sein. Gibt es eine Begründung seitens des Prüfers?

                    Ergebnis des ganzen ist natürlich, daß der Handelswert für diese Sätze im Keller ist, weil kein Mensch den Signaturen traut.
                    Befunde, die die Misere wieder beheben könnten, werden aber nicht ausgestellt.
                    Ich will jetzt in dem Zusammenhang nicht die vermeintlich minderen Marken erwähnen, für die anscheinend obligatorisch ist, nur zu signieren, obwohl ich als Prüfauftraggeber ja bereit bin, mehr für einen verlangten Befund zu zahlen.
                    Meines Erachtens wäre der BPP gefordert, Ordnung zu schaffen in dem Sinne, daß ein Befund ausgestellt werden MUSS, wenn der Auftraggeber ihn bestellt und auch bezahlt.
                    Im Prinzip hast Du recht. Dem Prüfer verbliebe aber immer noch das Recht, eine Prüfung insgesamt abzulehnen.

                    M. E. kein Problem, da in dem Befund etwaige Mängel ja beschrieben werden und der Prüfer sogar mehr abrechnen kann. Warum nicht so gehandelt wird, ist mir schleierhaft.
                    Dem kann ich nur zustimmen. Merkwürdig.
                    Scio omnia, sed non refert.
                    (Ich weiss alles, aber es ist nicht wichtig.)

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                    • ligneN
                      "Schlitzaugenbelege" u.ä.
                      • 23.03.2005
                      • 239

                      #11
                      Zitat von tessera
                      Hallo ligneN,

                      die nebenberuflichen Prüfer brauchen wohl auch nicht die MWst abführen,
                      dadurch werden die Kosten abermals gesenkt gegenüber den
                      hauptamtlichen Prüfern.
                      Gruß
                      Michael

                      Hallo tessera,
                      wenn der Prüfer in seinem Beruf USt.pflichtig ist, etwa als Händler oder Versteigerer, dann sind seine Nebentätigkeiten als Dienstleistungen ebenfalls USt.pflichtig, unabhängig vom nebenamtlichen Charakter seines Gebietes. D. h. vergleichsweise wenig Prüfaufträge für ausgefallenere Prüfgebiete, aber trotzdem USt.
                      Gruß
                      ligneN
                      Scio omnia, sed non refert.
                      (Ich weiss alles, aber es ist nicht wichtig.)

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