Wie @Adler schon schrieb: Das macht die Sache kompliziert, und deshalb
lasse ich es - in diesem Fall muss man trotzdem die deutsche MWSt.
erstmal bezahlen und kann sie sich dann zurückerstatten lassen.
(Habe ich mal gemacht, aber nicht bei Briefmarken - das erforderte dann,
weil der Grenzer das nicht gecheckt hat, persönliches Erscheinen bei der
deutschen Botschaft ...)
Chris
lasse ich es - in diesem Fall muss man trotzdem die deutsche MWSt.
erstmal bezahlen und kann sie sich dann zurückerstatten lassen.
(Habe ich mal gemacht, aber nicht bei Briefmarken - das erforderte dann,
weil der Grenzer das nicht gecheckt hat, persönliches Erscheinen bei der
deutschen Botschaft ...)
Chris
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