Sind Sammler polnischer Philatelie alle Verbrecher?

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  • Schweizer
    Registrierter Benutzer
    • 29.11.2007
    • 22

    #1

    Sind Sammler polnischer Philatelie alle Verbrecher?

    Hallo,

    in Europe hat jedes Land eine eigene Kulturgesetzgebung. Wir als Sammler merken das nicht, da bei grenzüberschreitenden Käufen und Verkäufen sich kaum ein Staat deshalb bemerkbar macht und die älteren Marken oder Belege als kulturhistorisch wertvoll einstuft und den Handel unterbindet bzw. bestraft.

    Anders in Polen:
    In Polen gibt es ein Gesetz, das alles als kulurhistorisch wertvoll bzw. dem Denkmalschutz zuordnet, das älter als 50 Jahre ist. Das heisst, jeder Zollbeamte kann - und wird - Sammlungen, Einzelmarken, Dokumente und natürlich auch Nichtphilatelistisches Gut beschlagnahmen. In den meisten Fällen werden diese nach einer Verjährungsfrist von 3-5 Jahren (unterschiedlich) dann dem poln. Staat einverleibt.

    Wenn man sich dagegen wehrt interessiert es vor Gericht nicht, woher die Ware kommt (Bsp. nachweislich aus Deutschland eingeführt) sondern nur ob die Sachen kulturhistorisch dem Denkmalschutz zugehörig sind oder nicht. Auf diese Weise werden auch VW-Käfer an der Grenze bereits beschlagnahmt.

    Die Beweislastumkehr (das heisst, der dessen Gut beschlagnahmt wurde muss beweisen dass er unschuldig ist und dass die Sachen kulturhistorisch nicht wertvoll sind anstatt dass die Staatsanwaltschaft versucht zu beweisen dass Sie schuldig sind) führt zu einem - politisch motivierten - Schauprozess zu dem jegliche Erreichbaren Zeugen nach Polen kommen müssen, Expertisen erstellt werden müssen.

    Auch wenn die Expertisen ein mehrfaches von dem kosten was die beschlagnahmte Sache wert ist, dem Gesetz muss genüge getan werden.

    Ich habe 2005 einige Briefe aus dem Generalgouvernement 1939-45 über die Grenze gebracht um mit einem polnischen Sammler darüber zu sprechen. Bei der Rückreise wurden die Sachen am Flughafen beschlagnahmt. Ohne meine Aktivitäten wären die Sachen jetzt im Staatsbesitz, dafür wird dieser Gerichtsprozess jetzt zum Schauprozess.

    Wer mehr darüber wissen möchte dem biete ich meine Homepage an. Wer ähnliche Fälle kennt oder mir weiterhelfen kann den bitte ich mich zu unterstützen (auch gerne finanziell, da die Rechtsschutz bei dieser Anklage nicht hilft). http://www.schweizer-welcome.de/wroclaw1.htm

    Mein Anwalt teilt mir mit, dass das Verfahren längst hätte eingestellt werden müssen, da die Beweise der Ein- und Ausfuhr vorliegen. Sollte ich bis zum EU Gerichtshof gehen dürfte ich auch Recht bekommen, aber bis dahin ist es noch ein sehr langer Weg. Meine Kosten (Reise, Anwalt etc.) werde ich selbst bei einem Freispruch nicht mehr bekommen und diese Kosten übersteigen bereits jetzt den Wert des Briefepostens.

    Danke für die Unterstützung.
    Michael Schweizer
    Michael Schweizer
    Vorsitzender ArGe Generalgouvernement
    Prüfer BPP für Generalgouvernement und Frank-Marke
    www.schweizer-welcome.de
  • Jurek
    DDR Spezial, bis MiNr.745
    • 28.09.2005
    • 2834

    #2
    Das Problem wird wohl leider immer so sein, dass dieses ganze prozessieren für ein Recht und Schutz etc. (und da kann man noch so im Recht sein!), oft viel zu UNRENTABEL ist, um zu seinem Recht zu kommen. …
    Auch viele Gauner rechnen schon regelrecht damit (gar auch so manche Prüfer!), das sie gut davon kommen , weil keiner (der nicht zuviel Geld hat) wird dann wirklich über den Wert der Ware prozessieren wollen…
    Leider hier ist wohl der Gesetzesgeber nicht so gerecht, wie es mir scheint… (?)

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    • Schweizer
      Registrierter Benutzer
      • 29.11.2007
      • 22

      #3
      Hallo Jurek,
      müssen wir das deshalb akzeptieren. Ist es nicht Zeit dafür zu zeigen, dass in Europa die Gesetze für alle gleich sind und eine staatlich verordnete Enteignung nicht die Idee von Europa ist?

      Sollte sich der poln. Staat mit diesem Gesetz europaweit durchsetzen können wir Sammler und Forscher polnischer Philatelie (sowie Sammler und Forscher anderer Gebiete) die Alben schliessen oder wollen wir permanent das Damokles Schwert über uns wissen?

      Michael
      Michael Schweizer
      Vorsitzender ArGe Generalgouvernement
      Prüfer BPP für Generalgouvernement und Frank-Marke
      www.schweizer-welcome.de

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      • Lacplesis
        Russland bis 1923
        • 17.11.2006
        • 495

        #4
        Ja, eine wirklich schlimme Situation. Das ist in Russland ja bekanntlich genauso.
        Fühl dich moralisch unterstützt!

        Ich hatte bis jetzt immer Glück, weil die polnischen Grenzer keine Lust hatten, bei unauffälligen Campingtouristen den ganzen Kombi voller Kleinkram auszuräumen.

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        • Claus Wentz

          #5
          Mein "Senf": Ein Mal in Polen (2001 - Lubin - Rang 1) ausgestellt - nie wieder!

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          • Christian E. Geigle
            BPP-Mitglied
            • 23.02.2005
            • 221

            #6
            Mein Mitgefühl! Eine zutiefst ärgerliche Sache!

            Man wünscht sich diesen Eifer der polnischen Behörden bei der Auffindung und Rückgabe gestohlener PKW.

            Vielleicht wird es unter einem neuen Präsidenten anders. Der wird zukünftig auch lieber mit dem Auto fahren.

            CEG, der auch mal ein Auto an den Ostblock "abgetreten" hat.

            Kommentar

            • Jurek
              DDR Spezial, bis MiNr.745
              • 28.09.2005
              • 2834

              #7
              Was könnte man sonst machen?
              Nun ja, dann müsste man das wohl vor den (polnischen) Parlament bringen (wenn wir genug Unterschriften aufbringen…), damit das Gesetz zum Gunsten des kleinen Bürgers auch diesbezüglich dort geregelt wird. (Oder nach Brüssel schreiben…).
              Wobei was wirklich wo in EU als „Kulturgut“ gilt, das mag vielleicht dahingehend eben nicht immer einheitlich verstanden werden.
              Ob auch von mir wirklich verstanden wird…? Daher kein weiteres Kommentar, auch wenn ich nachvollziehen kann, wie ärgerlich das ganze ist!

              Ansonsten als „Kleiner“ muss man es wohl oder übel akzeptieren, sonst wird es zu kostspielig.

              Und nebenbei, haben oft die verschiedensten privaten Gauner auch gerade hier mehr Chancen, weil sie rechnen können …

              Beste Grüße aus Austria!

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              • bayern klassisch
                Registrierter Benutzer
                • 20.10.2005
                • 2027

                #8
                Hallo Schweizer,

                das ist alles sehr ärgerlich, entspricht aber immer mehr der Nehmequalität modern ausgerichteter Staaten.

                Früher wußte man, wo der Schinderhannes lebte. Heute haben sich die Fronten verkehrt.

                Viel Glück und liebe Grüsse von bayern klassisch, der weiß, wo er seine 7 Sammlungen niemals präsentieren wird ...
                Beatus ille, qui procul negotiis

                Kommentar

                • brfmhby
                  Armenien, Batum
                  • 16.09.2005
                  • 1516

                  #9
                  Ärgerliche Sache. Das erinnert mich stark an das Selbstverständnis der ehemaligen kommunistischen Diktaturen. Wollen wir hoffen, dass die Polen und Russen sich diesbezüglich besinnen.

                  PS: und Danke für die Warnung!
                  "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

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                  • Cophila
                    Vereinsmitglied
                    • 18.02.2008
                    • 895

                    #10
                    Zitat von Schweizer
                    Wer mehr darüber wissen möchte dem biete ich meine Homepage an. Wer ähnliche Fälle kennt oder mir weiterhelfen kann den bitte ich mich zu unterstützen (auch gerne finanziell, da die Rechtsschutz bei dieser Anklage nicht hilft). http://www.schweizer-welcome.de/wroclaw1.htm

                    Mein Anwalt teilt mir mit, dass das Verfahren längst hätte eingestellt werden müssen, da die Beweise der Ein- und Ausfuhr vorliegen. Sollte ich bis zum EU Gerichtshof gehen dürfte ich auch Recht bekommen
                    Hallo Herr Schweizer,

                    wenn man bei Ihnen alles so durchliest, kommt man mühsam zur Erkenntnis, das der Prozess (schätze Amtsgericht Strafkammer, also 1. Instanz) in Polen "Wroclaw" statt findet.

                    Wichtig ist in einem solchen Verfahren nicht Ihre oder die Meinung eines Advokaten sondern die Anklageschrift! Wenn das jeweilige Landesgesetz die Sachen als nationales Kulturgut gesetzlich einstuft und festschreibt, dann kann auch der EUGH nichts dagegen machen.

                    Ich persönlich frage mich, weshalb Sie überhaupt nach "Wroclaw" gefahren sind, um dort als Angeklagter aufzutreten? Wie Sie richtig schreiben, sind die Kosten des Verfahrens incl. einem Winkeladvokaten unverhältnismäßig.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Kommentar

                    • brfmhby
                      Armenien, Batum
                      • 16.09.2005
                      • 1516

                      #11
                      Gibt es vielleicht Vereine oder Arbeitsgemeinschaften, mit denen der BPP oder der BdPh Kontakt bezüglich dieser Thematik aufnehmen könnte? Eventuell auch über AIEP?
                      "Wir beide, wir haben Humor: Sie in der Praxis, ich in der Theorie."

                      Kommentar

                      • Schweizer
                        Registrierter Benutzer
                        • 29.11.2007
                        • 22

                        #12
                        Hallo,
                        ich bin selbst Vorsitzender der ArGe Generalgouvernement und zuständiger Prüfer. Ich möchte die ArGe GG hier noch nicht reinbringen, da dies ein privater Prozess ist. Wenn das Urteil gesprochen ist und ich in die 2. Instanz müsste, dann werde ich Unterstützung beim BPP, BDPh und auch bei den verbündeten ArGen erbitten (in unser aller Interesse). Auch die Presse ausserhalb der Philatelie möchte ich nach einem Urteilsspruch einschalten. Wenn das nicht größer aufgebaut wird interessiert sich kein "Mächtiger" dafür und wir werden hier alleine gelassen.

                        Bis dahin, bin ich für Informationen und Hilfe dankbar.
                        Michael
                        Michael Schweizer
                        Vorsitzender ArGe Generalgouvernement
                        Prüfer BPP für Generalgouvernement und Frank-Marke
                        www.schweizer-welcome.de

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                        • petzlaff
                          Lieber Exoten als Bund
                          • 15.02.2008
                          • 2068

                          #13
                          Die gleiche Diskussion gab es vor ca. 4 Jahren im Bereich der Numismatik. Seinerzeit war es aber nicht Polen, sondern die Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern die Sammler und Händler historischer Münzen schlagartig zu potenziell kriminellen Hehlern gemacht hat.

                          Auch da hat der Protest der Verbände und betroffenen Sammler / Händler gegenüber der Politik keine Wirkung gehabt.

                          In Deutschland gilt ebenso wie in anderen EU-Ländern die 50-Jahres Grenze für das Alter eines betroffenen Objekts. Allerdings sind hierzulande Briefmarken anders als Münzen nicht in der Sperrliste aufgeführt. Besonders hart geht die Justiz seit geraumer Zeit mit Kulturobjekten um, deren Herkunft nicht nachweisbar ist oder aus Ländern stammt, die sehr drastische Strafen gegen Kulturraub (z.B. Türkei) ausüben.
                          LG
                          Stefan
                          _________________________
                          http://www.stjo66.de

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                          • Jurek
                            DDR Spezial, bis MiNr.745
                            • 28.09.2005
                            • 2834

                            #14
                            Ich verstehe dabei nur eines nicht: Was haben dann die nachher normalen Gerichte damit überhaupt noch was zutun?
                            Höchstens nur Auslegung des Gesetzes ………
                            Und für Entscheidung des bestimmten Staates, hat an sich nur der Staat selber (aber keine Gerichte, sondern Gesetzgeber) was zu bestimmen.
                            WENN (was ja zuerst genau zu prüfen wäre, wie die Formulierungen im Gesetz diesbezüglich drinnen stehen) das PL-Gesetz eindeutig besagt, dass Kulturgüter, zu denen auch wertvolle Münzen und klassische Briefmarken gehören, nicht außerhalb Landes ohne bes. Genehmigung weggelassen werden dürfen (so auch z.B. im Iraq, Türkei, Griechenland, Israel = in Bezug auf archäologische Funde, die auch „nur“ als „Kulturgut“ gelten), dann egal mit welcher Unterstützung man da vor Gericht kommt, dann wird man nichts ausrichten kennen, weil auch Gericht muss sich an bestehende Verordnungen halten! Oder verstehe ich das falsch?
                            Wie ich meine, das einfache Gerichtsverfahren, kann nicht über bestimmte gesetzliche Richtlinien handeln. Genauso Zoll.
                            Dafür wären andere Ruder notwendig in dieser Bürokratie, um was da zu bewegen, und nicht BDPh, BPP etc.! WAS erwartet man da von denen schon?
                            Um da was zu ändern, müsste man schon außerhalb des normalen Gerichtswegen Anträge von Pontius zu Pilatus in die oberen Etagen tragen und womöglich Jahre warten, bis vielleicht eine Antwort und Außerordentliche Genehmigung diesbezüglich kommt…

                            Aber es wird wohl (?) nicht bes. problematisch sein zur Ausstellungen, wertvolle Briefmarken MITZUNEHMEN und sich das zuerst auf dem bürokratischen Wege durch Zoll bestätigen lassen (und was dafür zu zahlen), und dann wieder das mit dieser Bestätigung ZURÜCKZUFÜHREN, in den Ursprungsland – oder? (Nur das müsste wohl durch Vereidete BPP genau gelistet sein, oder so...).
                            EU heißt nicht automatisch, dass überall die gleichen Bestimmungen gibt ...

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                            • Cophila
                              Vereinsmitglied
                              • 18.02.2008
                              • 895

                              #15
                              In dem Prozess geht es eigentlich nur darum: War die ungenehmigte Ausfuhr des "nationalen Kulturgutes" rechtswidrig und somit strafbar oder nicht.
                              Mit freundlichen Grüßen

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