Bei Fälschungen ist die Zeit 1918ff. in Polen leider sehr ergiebig.
Glücklicherweise lassen sich aber auch die Fälschungen der halbamtlichen T.A.B.R.O.M.I.K. (TABROMIK) Marke zu 100 M. - neben anderen Unterschieden - sehr einfach an der Darstellung der Briefe erkennen.
Hintergrundinfo: Der Sonderflugpostverkehr wurde in einer Vereinbarung zwischen der Fluggesellschaft AEROTARG und dem polnischen Telegraphen-Ministerium geregelt.
Der Flugverkehr wurde vom 29.5.1921 bis 16.6.1921 durchgeführt. Belege konnten überall dort aufgegeben werden, wo die Sonderluftpostmarken in den Postämtern verfügbar waren. Sie wurden dann zu den Austauschpostämtern Warszawa, Poznan, Krakow (Lodz entfiel mangels Flugplatz) weitergeleitet und die Luftpostmarken dort mit einem Stempel der AEROTARG entwertet. Der Flugverkehr fand nur auf den Routen Poznan-Warszawa, Poznan-Gdansk statt. Gdansk (Freie Stadt Danzig) hatte kein Austauschpostamt, da es nicht zu Polen gehörte. Erlaubt waren Postkarten, Briefe, Drucksachen, Warenproben, Pakete, Einschreiben, Wertbriefe. Wertpapiere, Postüberweisung waren nicht erlaubt. Nach Gdansk waren keine Pakete erlaubt.
Gestempelte Marken sind nur dann echt gestempelt, wenn das Stempeldatum vom 29.5.1921 - 16.6.1921 liegt. Der 16.6.1921 war der letzte Tag an dem ein Flug stattgefunden hat. Die Sonderluftpostmarken waren nur für diese spezielle Luftpostbeförderung als Zusatzfrankatur zur normalen Frankatur vorgesehen. Danach waren die Marken nicht mehr gültig.
Glücklicherweise lassen sich aber auch die Fälschungen der halbamtlichen T.A.B.R.O.M.I.K. (TABROMIK) Marke zu 100 M. - neben anderen Unterschieden - sehr einfach an der Darstellung der Briefe erkennen.
- die obere Gruppe von drei Briefen unter dem Flügel. Bei der Fälschung befindet sich der mittlere Brief unter dem linken Brief der Gruppe.
- die mittlere Gruppe von drei Briefen. Bei der Fälschung berühren sich die beiden rechten Briefe.
- der Brief ganz rechts sieht bei der Fälschung wie ein Brief aus, auf den echten Marken ehr wie eine Feder.
Hintergrundinfo: Der Sonderflugpostverkehr wurde in einer Vereinbarung zwischen der Fluggesellschaft AEROTARG und dem polnischen Telegraphen-Ministerium geregelt.
Der Flugverkehr wurde vom 29.5.1921 bis 16.6.1921 durchgeführt. Belege konnten überall dort aufgegeben werden, wo die Sonderluftpostmarken in den Postämtern verfügbar waren. Sie wurden dann zu den Austauschpostämtern Warszawa, Poznan, Krakow (Lodz entfiel mangels Flugplatz) weitergeleitet und die Luftpostmarken dort mit einem Stempel der AEROTARG entwertet. Der Flugverkehr fand nur auf den Routen Poznan-Warszawa, Poznan-Gdansk statt. Gdansk (Freie Stadt Danzig) hatte kein Austauschpostamt, da es nicht zu Polen gehörte. Erlaubt waren Postkarten, Briefe, Drucksachen, Warenproben, Pakete, Einschreiben, Wertbriefe. Wertpapiere, Postüberweisung waren nicht erlaubt. Nach Gdansk waren keine Pakete erlaubt.
Gestempelte Marken sind nur dann echt gestempelt, wenn das Stempeldatum vom 29.5.1921 - 16.6.1921 liegt. Der 16.6.1921 war der letzte Tag an dem ein Flug stattgefunden hat. Die Sonderluftpostmarken waren nur für diese spezielle Luftpostbeförderung als Zusatzfrankatur zur normalen Frankatur vorgesehen. Danach waren die Marken nicht mehr gültig.
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