@ Fehldruck
Dazu bräuchte ich fundierte Aussagen, die das belegen…
Genau weiß ich auch nicht, aber ich weiß nur, dass alles was Wert hat, wird sowohl LEGAL als auch illegal kopiert. Auch die moderne Stücke = sowohl Musik etc. Dafür aber natürlich müssen entspr. Honorare an die Urheber geleistet werden… Aber kopieren darf man dann – wie es heißt „mit freundlicher Genehmigung von …“.
Und dazu gehören wertvolle Dinge, die es nicht nur aus ferner Vergangenheit gibt… = Von daher meine Schlussfolgerung aus versch. Quellen, selbst auch aus „Kunst & Krempel“ =(Bilder, Bücher, Graphiken, Münzen wie auch andere Wertgegenstände, zu denen auch Briefmarken gehören dürfen)…
Wie ganz genau die gesetzliche Lage da ist, da bin ich überfragt.
Wer es weiß, der könnte bitte hier das anführen (mit Quellangabe) oder Verweis auf die Richtlinien geben…
@ usul3
>>Ich habe noch nie gehört, dass die Post Faksimiles herstellt oder die Staatsbank Banknoten, die nur so aussehen wie Banknoten, die aber keine sind.<<
Das habe ich auch nicht geschrieben.
Aber die Post und Bank macht bessere Geschäfte mit Originalen! Die wird nicht Kopien verkaufen, wenn sie Originale hat!
Und die Anderen, die die Originale ohne ausdrückliche Genehmigung nicht drucken dürfen (siehe doch diesen "Theater" mit der deutschen Rembrandt-Marke in Niederlande), die machen eben Geschäfte mit legalen Nachdrucken...
>>Darüber gibt es übrigens ein Gerichtsurteil, weil eine Frau versucht hatte, mit 300Euro-Scheinen zu bezahlen, den sogenannten Sexnoten (Abbildungen nackter Frauen auf Banknotenähnlichen Drucken)
Also: Stelle ich Nachahmungen mit der Aufschrift Faksimile her ist das legal, schreibe ich Falsch, Faux, Nachdruck u. ä. drauf, bin ich im illegalen Bereich. Ich meine, alle diese Dinge werden hergestellt, um unbedarfte Sammler zu täuschen.<<
Es geht um gesetzlich zugelassene Nachahmungen, die bestimmten Normen entsprechen müssen, d.h. die DEUTLICH KENNZEICHNEN etwas als eine Nachahmung!
Man kann nicht eine „Mauritiusmarke“ als ECHT für paar Millionen verkaufen die auch geprüft ist, wenn darauf das Prüfzeichen: FALSCH steht.
Jemand wird dafür bestraft, was ER/SIE selber aus welcher Absicht heraus, tut und zur was missbraucht!
Man kann aus einer Zeitung einen 20,-- € Schein ausschneiden, der nur einseitig bedruckt ist und darauf groß in roten Lettern: „MUSTER“ drauf steht, und versuchen damit was zu kaufen… Dann ist nicht die „Zeitung“ für den Betrug verantwortlich, sondern die ABSICHT desjenigen kommt ins Spiel, der damit in betrügerischer weise was machen will…
Du kannst auch nur ein Stück gewöhnlichen Glases als Diamanten verkaufen wollen… etc.!
Also nochmals: Ist eine Briefmarke (egal welcher Epoche – soweit mir bekannt), deutlich vorne und hinten als Nachdruck oder Ähnliches gekennzeichnet, dann ist das KEINE FÄLSCHUNG und darf auch als solche vertrieben werden, d.h. billig verkauft oder als Werbegeschenk weitergegeben werden (so auch von der Firma H.Sieger & Co., auch selbst von BDPh!). Was aber jemand dann daraus macht und in welcher Absicht, ist eine ganz andere Sache…
Aber ich verstehe nicht ganz, was du da für Unterschiede zwischen diesen Begriffen zu dem gemeinten Thema bringst? Z.B. „Nachdruck“ und „Neudruck“ ist ganz was anderes. Aber „Faksimile“ bezeichnet im Grunde auch einen Nachdruck oder Faux. „Falsch“ ist eben auch etwas anderes, aber es zeigt auch deutlich an, dass dieses Werk nicht ECHT sondern FALSCH ist und so signiert oder gekennzeichnet wurde, und von daher nicht das Wert des echten Stückes hat!
Die Sperati & Co. Fälschungen (auch selbst die von Gujau), sind heute begehrte Ware… Aber FALSCH ist FALSCH und nur dann wirklich legal, wenn sie als solche deutlich gekennzeichnet sind.
Gruß!
Dazu bräuchte ich fundierte Aussagen, die das belegen…
Genau weiß ich auch nicht, aber ich weiß nur, dass alles was Wert hat, wird sowohl LEGAL als auch illegal kopiert. Auch die moderne Stücke = sowohl Musik etc. Dafür aber natürlich müssen entspr. Honorare an die Urheber geleistet werden… Aber kopieren darf man dann – wie es heißt „mit freundlicher Genehmigung von …“.
Und dazu gehören wertvolle Dinge, die es nicht nur aus ferner Vergangenheit gibt… = Von daher meine Schlussfolgerung aus versch. Quellen, selbst auch aus „Kunst & Krempel“ =(Bilder, Bücher, Graphiken, Münzen wie auch andere Wertgegenstände, zu denen auch Briefmarken gehören dürfen)…
Wie ganz genau die gesetzliche Lage da ist, da bin ich überfragt.
Wer es weiß, der könnte bitte hier das anführen (mit Quellangabe) oder Verweis auf die Richtlinien geben…
@ usul3
>>Ich habe noch nie gehört, dass die Post Faksimiles herstellt oder die Staatsbank Banknoten, die nur so aussehen wie Banknoten, die aber keine sind.<<
Das habe ich auch nicht geschrieben.
Aber die Post und Bank macht bessere Geschäfte mit Originalen! Die wird nicht Kopien verkaufen, wenn sie Originale hat!

Und die Anderen, die die Originale ohne ausdrückliche Genehmigung nicht drucken dürfen (siehe doch diesen "Theater" mit der deutschen Rembrandt-Marke in Niederlande), die machen eben Geschäfte mit legalen Nachdrucken...
>>Darüber gibt es übrigens ein Gerichtsurteil, weil eine Frau versucht hatte, mit 300Euro-Scheinen zu bezahlen, den sogenannten Sexnoten (Abbildungen nackter Frauen auf Banknotenähnlichen Drucken)
Also: Stelle ich Nachahmungen mit der Aufschrift Faksimile her ist das legal, schreibe ich Falsch, Faux, Nachdruck u. ä. drauf, bin ich im illegalen Bereich. Ich meine, alle diese Dinge werden hergestellt, um unbedarfte Sammler zu täuschen.<<
Es geht um gesetzlich zugelassene Nachahmungen, die bestimmten Normen entsprechen müssen, d.h. die DEUTLICH KENNZEICHNEN etwas als eine Nachahmung!
Man kann nicht eine „Mauritiusmarke“ als ECHT für paar Millionen verkaufen die auch geprüft ist, wenn darauf das Prüfzeichen: FALSCH steht.
Jemand wird dafür bestraft, was ER/SIE selber aus welcher Absicht heraus, tut und zur was missbraucht!
Man kann aus einer Zeitung einen 20,-- € Schein ausschneiden, der nur einseitig bedruckt ist und darauf groß in roten Lettern: „MUSTER“ drauf steht, und versuchen damit was zu kaufen… Dann ist nicht die „Zeitung“ für den Betrug verantwortlich, sondern die ABSICHT desjenigen kommt ins Spiel, der damit in betrügerischer weise was machen will…
Du kannst auch nur ein Stück gewöhnlichen Glases als Diamanten verkaufen wollen… etc.!
Also nochmals: Ist eine Briefmarke (egal welcher Epoche – soweit mir bekannt), deutlich vorne und hinten als Nachdruck oder Ähnliches gekennzeichnet, dann ist das KEINE FÄLSCHUNG und darf auch als solche vertrieben werden, d.h. billig verkauft oder als Werbegeschenk weitergegeben werden (so auch von der Firma H.Sieger & Co., auch selbst von BDPh!). Was aber jemand dann daraus macht und in welcher Absicht, ist eine ganz andere Sache…
Aber ich verstehe nicht ganz, was du da für Unterschiede zwischen diesen Begriffen zu dem gemeinten Thema bringst? Z.B. „Nachdruck“ und „Neudruck“ ist ganz was anderes. Aber „Faksimile“ bezeichnet im Grunde auch einen Nachdruck oder Faux. „Falsch“ ist eben auch etwas anderes, aber es zeigt auch deutlich an, dass dieses Werk nicht ECHT sondern FALSCH ist und so signiert oder gekennzeichnet wurde, und von daher nicht das Wert des echten Stückes hat!
Die Sperati & Co. Fälschungen (auch selbst die von Gujau), sind heute begehrte Ware… Aber FALSCH ist FALSCH und nur dann wirklich legal, wenn sie als solche deutlich gekennzeichnet sind.
Gruß!
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