Stempel im Angebot
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4500 war Osnabrück in der BRD
AleksZuletzt geändert von Michael Lenke; 06.09.2007, 17:44.Wehr fähler findet, daf si behaltn.
Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)Kommentar
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Da hatte ich ein falsches Datum im Kopf - habe schnell geändert - mogel - mogel.
AleksWehr fähler findet, daf si behaltn.
Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)Kommentar
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Die oben stehende PLZ gabs meines Wissens nur bei den Stempeln der (Ex) DDR. Also muss der gezeigte aus Ostdeutschland sein.
Gruß WalterKommentar
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Ich werde dann mal mein faules Kurzantworten lassen.
Also, Dessau in der DDR hatte PLZ 4500. In der BRD hatte Osnabrück die PLZ 4500.
AleksWehr fähler findet, daf si behaltn.
Die Krakauer Aufdrucke von Polen 1919 - mit Schlitzohrparade.
Prüfer und Experte des Polnischen Philatelistenverbandes (PZF)Kommentar
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O-Zitat aus dem Angebot:
"Wegen einer Anfrage eines Interessenten (?) nun diesen Zusatz:
Ich habe den Stempel ordnungsgemäß vor etwa 14 Jahren, mit zwei verschliffenen Stempeln, die entwertet waren, von einer Menge von etwa 80 Stempel-Köpfen, die die Post in Düren (Eifel) auf einen Schrottplatz abgeliefert hatte, ausgesucht und bezahlt.
Diese wurden von mir ordnungsgemäß bei dem Schrotthändler gekauft und bezahlt. Bei diesen etwa 80 verschliffenen (entwerteten) Stempeln waren 2 Stempel, die nicht abgeschliffen waren. Daher handelt es sich um ordnungsgemäß gekaufte Stempel, die von der Post übersehen wurden und diese wurden nicht durch Illegalität von mir erworben.
Sollte mir jemand versuchen etwas anderes zu unterstellen, dann werde ich rechtlich gegen diese Person vorgehen, da ich einen Zeugen für den Kauf der Stempel habe."
Wie schaut hier die rechtliche Betrachtung aus ? Der Verkäufer scheint den Stempel offensichtlich legal erworben zu haben. Kann sich der BDPH durch das Outing dieses Stempels als "falsch", hier ggf. ein Problem einfangen ?Zuletzt geändert von Briefmarkensammler; 16.01.2008, 08:58.Kommentar
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Hallo Briefmarkensammler,
der Stempel ist nicht falsch, nur kann er für Fälschungen verwendet werden. Von daher hätte ich keine Probleme, ihn hier als Warnung zu zeigen.
Beste Sammlergrüsse!
Larswww.bdph.de und www.arge-belux.deKommentar
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Kommentar
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Zu: Darf man Stempel überhaupt käuflich erwerben
Hallo, ich bin der Besitzer des oben aufgelisteten Stempels von "HEIMBACH EIFEL" (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=150206098927) der hier unter der Nummer: 55024 gepostet ist und bin der Rechtsauffassung, dass dieser durchaus verkauft werden darf, da die Post die Stempel bei dem Schrotthändler verkauft hat, zusammen mit andern Post-Gegenständen und von dem Schrotthändler Geld erhalten hat für den abgelieferten Schrott. Dadurch hat die Post die Stempel als Handelsware in Umlauf gebracht, selbst verschliffene Stempel die man dort abliefert, also entwertete Stempel sind ja Handelsware.
Es waren zwar die ca. 50-80 Stempel ordnungsgemäß entwertet aber es waren die zwei dabei, die nicht "verschliffen" waren. Ich besitze, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, neben dem noch intakten Rollstempel auch noch 1 oder 2 Stempel, die verschliffen sind, also ordnungsgemäß entwertet sind. Mehr wollte ich damals von den Stempeln nicht kaufen.
Somit halte ich das Versehen der Post, diese bei dem Schrotthändler abzuliefern, rechtlich wie den Fehldruck einer Briefmarke, die durch ein Versehen in Umlauf gerät.
Da der Stempel nicht mehr gültig ist, wegen der Vier-Stelligkeit der Zahlen, bringe ich ja keinen gültigen Stempel in Umlauf und fühle mich somit im Recht, diesen veräußern zu dürfen. Ich habe sogar die Kriminalpolizei in Aachen kontaktiert bezüglich der Angelegenheit, die mir bestätigte, keine Bedenken mit dem Verkauf zu haben.
Wie sieht das aber rechtlich mit den Bildern aus, diese einfach von den Forumsmitgliedern kopiert werden, wie siehts da aus mit der Einhaltung des Urheberrechts? Mfg, jo4yu (hier als jotz) gemeldet.Kommentar
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Jotz,
ich nehme das was Du so schreibst mal zu Kenntnis, glauben muss ich es aber nicht.
Ob die Polizei in Aachen, welche Du wie Du schriebst kontaktiert hast, den Sachverhalt richtig verstanden hat, nun ja, gewisse Zweifel sind da angebracht. Hast Du das polizeiliche OK schriftlich? Gibt es Unterlagen die belegen dass Du auf dem Schrottplatz die Stempel gekauft hast? Nun ja, es Gibt Kellerfunde, Dachbodenfunde, nun kommen noch Schrottplatzfunde hinzu!!!
Urheberrecht zu den Stempelbildern, nun ja, man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein. Hast Du Probleme damit dass die Bilder hier gezeigt werden?Mitglied bei:
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Sammelgebiete:- Tibet
- Nepal, Klassische Ausgaben
- Irak, Eisenbahnmarken 1928-1942
- Irak, Zwangszuschlagsmarken der Hochwasserhilfe 1967
- Overland Mail Baghdad - Haifa
- SCADTA, die provisorischen Einschreibmarken der Ausgabe 1921 & 1923
- Kolumbien, Halbamtliche Ausgaben (Correos Semi Officiales)
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Schrott zur Vernichtung
Hallo,
Wenn Stempel als Schrott übergeben werden, dann zum Zweck der Entsorgung und der Rohstoffverwertung und nicht zum Verkauf als Stempel. Mit dem Stempel lassen sich Urkundenfälschungen herstellen, nicht nur falsch gestempelte Briefmarken.
Die Post lässt sich sicher auch etwas in der Art unterschreiben und kübelt nicht nur einfach Schrott auf einen Haufen. Eventuell gibt das Kleingedruckte des Entsorgungsvertrages Auskunft.
Der Fehldruckvergleich ist absurd. Der Fehldruck wird zur Frankatur für den Nennwert verkauft und kann dafür verwendet werden.
Der zur Rohstoffgewinnung verkaufte Schrott wird keineswegs zur illegalen Verwendung verkauft, sondern ausschließlich um eingeschmolzen zu werden.
Der Ebayverkäufer, der hier auch den Beitrag dazu geschrieben hat, hat auch die Löschung der Abbildung aus der Stempeldatenbank verlangt. Der Sammlerschutz und die Pressefreiheit haben jedoch einen viel höheren Stellenwert als die Urheberschaft an dem Bild. Immerhin können mit dem Stempel enorme Schäden angerichtet werden. Ich werde das Bild gerne vom Hintergrund freistellen, da dass nur das Metall sichtbar bleibt, ansonsten warte ich auf ein Gerichtsurteil in letzter Instanz zu der Sache.Zuletzt geändert von Juergen Kraft; 16.01.2008, 17:56.Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)Kommentar
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