Stempel im Angebot

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Briefmarkensammler
    Viererblockjunky
    • 03.09.2006
    • 716

    #226
    @aleks
    ich habe mit dem Fall nichts zu tun. Wieso sollte ich die Arbeit machen, die andere machen sollten ? Auch unser Justitiar arbeitet im übrigen nur für Geld.

    Ein Google-Search mit den Stichworten "Urteile", "Urheberrecht", "EBAY",
    "Bilder" wird Dich aber sicher auf die richtige Spur bringen.


    @220822
    Was ist an meiner Aussage widersprüchlich ?

    Kommentar

    • muxy
      Registrierter Benutzer
      • 11.06.2007
      • 34

      #227
      Zitat von jotz
      Hallo, ich bin der Besitzer des oben aufgelisteten Stempels von "HEIMBACH EIFEL" (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=150206098927) der hier unter der Nummer: 55024 gepostet ist und bin der Rechtsauffassung, dass dieser durchaus verkauft werden darf, da die Post die Stempel bei dem Schrotthändler verkauft hat, zusammen mit andern Post-Gegenständen und von dem Schrotthändler Geld erhalten hat für den abgelieferten Schrott. Dadurch hat die Post die Stempel als Handelsware in Umlauf gebracht, selbst verschliffene Stempel die man dort abliefert, also entwertete Stempel sind ja Handelsware.
      Es waren zwar die ca. 50-80 Stempel ordnungsgemäß entwertet aber es waren die zwei dabei, die nicht "verschliffen" waren. Ich besitze, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, neben dem noch intakten Rollstempel auch noch 1 oder 2 Stempel, die verschliffen sind, also ordnungsgemäß entwertet sind. Mehr wollte ich damals von den Stempeln nicht kaufen.
      Somit halte ich das Versehen der Post, diese bei dem Schrotthändler abzuliefern, rechtlich wie den Fehldruck einer Briefmarke, die durch ein Versehen in Umlauf gerät.
      Da der Stempel nicht mehr gültig ist, wegen der Vier-Stelligkeit der Zahlen, bringe ich ja keinen gültigen Stempel in Umlauf und fühle mich somit im Recht, diesen veräußern zu dürfen. Ich habe sogar die Kriminalpolizei in Aachen kontaktiert bezüglich der Angelegenheit, die mir bestätigte, keine Bedenken mit dem Verkauf zu haben.

      .

      Ich kann Dir nur folgendes sagen:
      Im Juli 90 wurden durch die DP der DDR ja die DM-Dauerserie mit Ansichten ausgegeben. Diese Restbestände landeten nach Verkaufsende zusammen mit Ausgaben für Berlin auf einer Deponie für Altpapier- waren wohlgemerkt nicht entwertet angeliefert worden.

      Einige Mitarbeiter haben sich bei den frei zugänglichen Containern dort bedient und Marken verkauft.

      Diese wurden durch Zwischenhändler weiterverkauft. Gegen diese und Endkäufer wurde damals wegen Hehlerei ermittelt und viele Leute auch verurteilt, wenn sich der Zusammenhang mit der Herkunft nachweisen ließ und der Erwerber Bescheid wußte.
      Ein Bekannter von mir war damals Käufer und hat mit Mühe von seinem Händler den Kaufpreis zurückbekommen- die Marken hat die Post natürlich nicht umgetauscht nach Ende der Gültigkeit.

      Selbst, wenn Du den Stempel so beim Schrotthändler gekauft hast- er war zur Vernichtung vorgesehen und bestimmt nicht zum (Weiter-)Verkauf- wie die Briefmarken aus dem Beispiel. Es _könnte_ daher durchaus sein, das die Post sich bei Dir meldet.
      Zuletzt geändert von muxy; 17.01.2008, 13:33.

      Kommentar

      • Rainer Fuchs
        Weltenbürger
        • 02.06.2004
        • 3776

        #228
        Briefmarkensammler,

        Zitat von Briefmarkensammler
        @220822
        Was ist an meiner Aussage widersprüchlich ?
        Also gut..., hier schreibst Du:
        Ich glaube der Kernpunkt der rechtlichen Betrachtung ist die Frage, ob ein BDPH User ein Bild aus EBAY im BDPH Forum einstellen darf, ohne dabei das Urheberrecht zu verletzen.
        Die klare Antwort ist dabei "ja".

        Ergo, man darf es einstellen ohne das Urheberrecht zu verletzen.

        Dann schreibst Du weiter:
        Das Urheberrecht des Herren Jotz (?) wurde durch das Einstellen des Bildes im Forum verletzt. Hierzu gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile.
        Hier darf man es nun nicht tun ohne das Urheberrecht zu verletzen.

        Das steht doch im Widerspruch zu oben, oder?
        Mitglied bei:
        BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...

        Sammelgebiete:

        Kommentar

        • Fehldruck
          Registrierter Benutzer
          • 30.05.2004
          • 3826

          #229
          @Aleks z.B. sind hier Urteile aufgeführt (siehe auch Schadensersatzstaffelung)(Das Thema hatten wir auch schon mal sehr ausführlich im Forum.):

          Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet berichtet und Wege und Mittel aufgezeigt,


          Dank unserer deutschen Justiz leben manche Anwälte ganz gut mit der Abmahnwelle.

          ((Ich habe so eine Abmahnung gemäß Urheberrechtsschutz bei einem Familienangehörigen mitgemacht...trotz Anwalt Medienrecht...mußten über 1000Euro Rechtsanwaltsgebühren an den Abmahn-Rechtsanwalt gezahlt werden(für den Arbeitsaufwand...). Es ging nicht um ein Bild...sondern um eine CD einer Musikgruppe, die ganz offiziell in Deutschland im Handel war. Der Sänger hatte allerdings für 2 Titel nicht die Rechte erteilt. Der Rechtsanwalt hat nun selber für 3 Euro die CD von meinem Verwandten bei e..y gekauft. Ich bin bis heute fassungslos und gehe nicht mehr zur Oldy Nacht in die Waldbühne....))

          Fehldruck
          Zuletzt geändert von Fehldruck; 17.01.2008, 15:48.

          Kommentar

          • Briefmarkensammler
            Viererblockjunky
            • 03.09.2006
            • 716

            #230
            Zitat von 22028
            Briefmarkensammler,



            Also gut..., hier schreibst Du:
            Ich glaube der Kernpunkt der rechtlichen Betrachtung ist die Frage, ob ein BDPH User ein Bild aus EBAY im BDPH Forum einstellen darf, ohne dabei das Urheberrecht zu verletzen.
            Die klare Antwort ist dabei "ja".

            Ergo, man darf es einstellen ohne das Urheberrecht zu verletzen.

            Dann schreibst Du weiter:
            Das Urheberrecht des Herren Jotz (?) wurde durch das Einstellen des Bildes im Forum verletzt. Hierzu gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile.
            Hier darf man es nun nicht tun ohne das Urheberrecht zu verletzen.

            Das steht doch im Widerspruch zu oben, oder?
            Sorry, Gedankendreher ! Ich habe meine Ausführungen berichtigt.

            Kommentar

            • Briefmarkensammler
              Viererblockjunky
              • 03.09.2006
              • 716

              #231
              Zitat von Fehldruck
              @Aleks z.B. sind hier Urteile aufgeführt (siehe auch Schadensersatzstaffelung)(Das Thema hatten wir auch schon mal sehr ausführlich im Forum.):

              Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet berichtet und Wege und Mittel aufgezeigt,

              Sehr guter Link, den der BDPH unbedingt lesen und auswerten sollte.

              Kommentar

              • Fehldruck
                Registrierter Benutzer
                • 30.05.2004
                • 3826

                #232
                @Aleks kleine Ergänzung:...es wird wenig Urteile geben, da häufig vom Verletzer eingelenkt wird d.h. es wird die Unterlassung unterschrieben und häufig auch gezahlt(da kann man manchmal handeln)..da man keine Chance hat. In meinem erlebten Fall wurde beim Landgericht Hamburg geklagt(bei Internethandel kann irgendwo in Deutschland die Klage eingereicht werden.) und man konnte sich nur mit einem dort zugelassenen Anwalt vertreten lassen...also Wagnis + Kosten ohne Ende für einen Privatmann oder einen kleinen Händler=keine Urteile.

                Fehldruck

                Kommentar

                • TomWolf_de
                  Heimatsammlung Esslingen
                  • 25.10.2006
                  • 140

                  #233
                  Bild ausgetauscht!

                  Ich habe mittlerweile das Bild in meinem Beitrag durch ein anderes ersetzt, das ich per Mail bekommen habe (an dieser Stelle nochmals vielen Dank ). Für mich ist damit das Thema "urheberrechtlich geschütztes Photo" erledigt.

                  Zurück zum Thema: der angebotene Stempel zeigt die Datumseinstellung 30.6.93, ich persönlich gehe davon aus, daß seither mit diesem Stempel nichts mehr bestempelt wurde. Mag naiv klingen, ist aber meine Meinung.

                  Daß der Stempel nicht verschliffen bzw. entwertet wurde, und er sich jetzt in privatem Besitz befindet (ob nun rechtens oder nicht, ist belanglos), macht ihn zu einer potentiellen Gefahr für unser Hobby - deshalb existiert ja dieser Thread.

                  Gruß
                  Thomas

                  Kommentar

                  • Fehldruck
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.05.2004
                    • 3826

                    #234
                    Genau! ...weiter gehts

                    Fehldruck

                    Kommentar

                    • Briefmarkensammler
                      Viererblockjunky
                      • 03.09.2006
                      • 716

                      #235
                      Jetzt isses perfekt

                      Kommentar

                      • jotz
                        Registrierter Benutzer
                        • 16.01.2008
                        • 7

                        #236
                        HEIMBACH STEMPEL mein Dank an "TomWolf_de"

                        Erst mal möchte ich dem Forumsteilnehmer "TomWolf_de" danken, dass man meinem Wunsch nachgekommen ist, das Heimbach-Foto hier herauszunehmen und dass lediglich der Abdruck des Stempels gezeigt wird. Das ist wirklich eine aufrichtige Redaktionsarbeit, die ich des Dankes wert finde.

                        Bezüglich der verantwortlichen Person, die für das http://stampsx.com/ Forum zuständig ist, scheint es ja so "private Vorstellungen" zu geben, wie das sich mit dem Urheberrecht verhält. Zudem scheint so manchen nicht klar zu sein, dass das Zivielrecht und das Strafrecht zwei unterschiedliche Aspekte sind.

                        Sicherlich mag der eine oder andere sagen: "Drohungen wirken leicht lächerlich", wie man es bei "erstlesen" findet, aber die Verletzung des Urheberrechtes wider besseren Wissens, ist mit Sicherheit eine Straftat und dafür ist nun mal die Staatanwaltschaft zuständig. Möchte man die Person im Zivilrecht - Zwecks Schadensersatz - belangen, kann man das additiv zu dem Strafantrag durchführen. Auch wenn man ständig Personen unaufgefordert duzt und Behauptungen im Indikativ aufstellt, wie die Behauptung des "illegalen" Besitzes eines Stempels, so macht man sich ebenso wegen Unterstellung strafbar, wenn dies im Bewußtsein der Strafbarkeit geschieht. Ich wehre mich dagegen vorab verurteilt zu werden, ich hätte diesen Stempel "illegal" im Besitz, das kann nur ein Richter entscheiden, nicht jemand der eine Stempeldatenbank unterhält. Anders sieht es aus wenn man lediglich seine Meinung wiedergibt, im Sinne von: "Meiner Meinung nach ist das illegal ... ", oder ähnliche Modalformen.

                        Was das Urheberrecht in dem Forum/Datenbank http://stampsx.com/ anbetrifft so bleibt meine Haltung der Fristsetzung bis zum frühen Morgen des 20. Januar 2008 bestehen, dass bis dahin mein "HEIMBACH-Foto" dort nicht mehr vorhanden sein darf.

                        Das ist widerrechtlich erlangte Fotoarbeit, für die ich das Urheberrecht besitze, da dort die "Bearbeitung des Fotos" meiner Meinung nach nur zur Verschleierung verändert wurde, um zu verdecken woher das Foto stammt. Im wesentlichen wurde ja lediglich der Hintergrund bei dem Foto herausgeschnitten. Ich besitze ja nicht das Urheberrecht auf einen weißen Hintergrund, sondern auf das Foto des Stempels. Was ist das für eine inverse Logik den Hintergrund herauszuschneiden, sich in trügerischer Sicherheit zu wägen, dass man dann dem Urheberrecht entkommen könne? Was ist an einem weißen Hintergrund schon für eine künstlerische Leistung/Arbeit zu finden?

                        Ich bitte das noch einmal bis 24:00 Uhr des Abends vom 19. Januar 2008 ersthaft zu überdenken, da die Frist um 24:00 Uhr abläuft. Eine Frist wurde dem Verantworlichen, der hier im wohl Forum bekannt ist, per Mail zugestellt und auch von ihm beantwortet.

                        Dem Forum werde ich gerne - wenn gewünscht - einen Stempelabdruck auf weißem Papier mit dem HEIMBACH-Stempel (als *.jpg-Foto) zur Verfügung stellen, da es ja doch ein recht positiv gesinntes Forum ist, auch wenn es anfänglich anders aussah.

                        Wichtig: Der gesamte Erlös des HEIMBACH-STEMPELS geht als Spende an die AKM "Aktionsgemeinschaft Kyrillos und Methodios e.V." denen ich hin und wieder kleine Beträge von einer Auktion habe als Spenden zukommen lassen.

                        Ersteigert den Stempel ein Gewerbetreibender, so besteht die Möglichkeit seitens des AKM-Vereines eine Spendenquittung auszustellen auf dessen Name.

                        Kommentar

                        • Harald Krieg
                          Ostafrikasammler
                          • 27.06.2003
                          • 4789

                          #237
                          @jotz

                          Könntest Du bitte die Probleme die Du mit einem anderen Forum hast auch dort lösen, derartige Diskussionen passen hier nicht wirklich hin. Danke!

                          Auch wenn man ständig Personen unaufgefordert duzt....
                          Das "Du" ist die übliche Anrede in Internet-Foren! Auch in diesem Forum duzen wir uns grundsätzlich alle - dazu kannnst Du auch hier in entsprechenden Threads nachlesen, in denen das thematisiert wurde.

                          z.B. http://www.bdph.de/forum/showthread.php?t=1701

                          Kommentar

                          • Rainer Fuchs
                            Weltenbürger
                            • 02.06.2004
                            • 3776

                            #238
                            @Jotz,

                            ich frage mich wirklich wie man aus dem Photo eines Stempels so ein trara machen kann..., komme mir vor als wenn das hier das Loriot Forum ist.

                            Sammlerschutz steht in meine Augen/Meinung die rechtlich sicherlich nichts zu sagen hat, über dem Urheberrecht des Stempelphotos. Ich denke die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder hier sieht das ähnlich.
                            Mitglied bei:
                            BDPh, DASV, APS, RPSL (FRSPL), SG-Lateinamerika, India Study Circle, FG Indien, AROS, NTPSC, ONEPS, COPAPHIL etc...

                            Sammelgebiete:

                            Kommentar

                            • Andreas Gminder
                              Registrierter Benutzer
                              • 04.03.2005
                              • 434

                              #239
                              Zitat von TomWolf_de
                              Ich habe mittlerweile das Bild in meinem Beitrag durch ein anderes ersetzt, das ich per Mail bekommen habe (an dieser Stelle nochmals vielen Dank )
                              Hallo,

                              vielleicht interessant zu sehen, dass offensichtlich der im Stempelgerät zu sehende Punkt zwischen "Heimbach" und "Eifel" nicht mitdruckt. Vom Bild des Stempelgeräts aus betrachtet hätte ich erwartet, dass er abgeschlagen wird. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

                              beste Grüße,
                              Andreas

                              Kommentar

                              • jotz
                                Registrierter Benutzer
                                • 16.01.2008
                                • 7

                                #240
                                Warum potentielle Gefahr?

                                @TomWolf_de

                                Hallo ich verstehe das mit der "potentiellen Gefahr" nicht, bin ich zu naiv oder was ist das?

                                Was kann man mit so einem Stempel schon anfangen, das bekommt man doch mit jedem Scanner und Drucker hin, was der Stempel kann, oder?

                                Wieso besteht eine Gefahr? Briefmarken sind doch ohne Stempelaufdruck viel mehr wert, als mit Stempelaufdruck, oder hat sich alles geändert und jetzt ist's umgekehrt? Ich wundere mich doch sehr über die Aufregung, die dieses Stück Filigran-Arbeit verursacht?

                                Mfg, jotz

                                Kommentar

                                Lädt...