
Liebe Forumler,
über das „Label“ Markenheftchen MH 50 ist sich viel gesprochen worden. Nun finde ich die Spitze des Eisberges erreicht.
Die Pilotauflage von denen der später über die Philatelieteams verkauften Markenheftchen nicht unterscheidbar.
Jetzt soll die Verkaufquittung zur „Wertsteigerung“ beitragen.
Der zuständige Bundesprüfer prüft die Markenheftchen aus der Pilotphase nur mit zugehöriger Quittung und katalogisiert dieses als MH 50 ba und die ohne Quittung als b.
Nun handelt es sich bei den Belegen um Thermoquittungen von denen allgemein bekannt ist, daß diese je nach Lagerzeit, Temperatur und Lichteinfall in „Wohlgefallen“ auflösen.
Jetzt werden MH mit Thermoquittungen für 1400 € angeboten. Am Markenheftchen selbst kann man, so lt. Aussage des BBP, die beiden nicht auseinander halten.
Jetzt meine Grundsatzfragen:
1. Ist so etwas überhaupt Katalogrelevant?

2. Wie sollen sich die Kataloghersteller auf solche Vorstöße des BPP verhalten?

3. Sammeln wir jetzt nur noch geprüfte Quittungen mit zugehörigen unprüfbaren Markenheftchen?
4. Wer will sich mit solchen Praktiken eine goldene Nase verdienen?

Für wie Dumm halten uns gewisse Personen, dass wir diese Machenschaften nicht durchschauen.
Was haltet Ihr davon?

Gruss
GTMK2
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