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Ein weiteres Beispiel für frankierte Feldpost: Der Brief wurde mit 15 Pfg. portorichtig frankiert und in Trier zensiert. Auf der Rückseite ist der Ankunftsstempel von Wiltz.
Der gezeigte Paketbegleitbrief ist als Feldpostbrief bezeichnet und an einen Lazarethinspektor gerichtet. Ausweislich des Inhalts enthält das zugehörige Paket Wäsche.
Bei einem regulären Paket in der 2. Progressionsstufe (Entfernung Dresden - Geringswalda: 8 Meilen) hätte die Taxe 3 Gr. betragen.
Wer kann Auskunft geben über die im vorliegenden Falle angewandten bzw. anzuwendenden Taxvorschriften?
Die Vergünstigungen für Soldatenbriefe ab 28. Januar 1868.
Gewöhnliche Briefe bis 60 g an Soldaten bis zum Feldwebel aufwärts waren portofrei. Postanweisungen bis 15 Mark waren mit 10 Pfg. und Pakete bis 3 kg mit einer Gebühr von 20 Pfg. zu belegen. Alle anderen Sendungen unterlagen der normalen Portoabrechnung.
Gebühren nach dem preußischen Taler 1 Taler = 30 Groschen; 1 Groschen = 12 Pf.
Laut Michel: 1 Silbergroschen zu 12 Pf = 1 Neu-Groschen zu 10 Pf.
In welcher Verordnung das steht, ist mir nicht bekannt.
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