Hallo Lars,
so weit ich weiß, akzeptierte Frankreich bei Briefen, die wie hier einfachen Gewichts (7,5g) waren, keine Portomoderation als Musterbrief, sondern erst ab höheren Gewichten, wobei nur Briefe mit anhängendem Muster überhaupt portomoderiert werden konnten. Dabei war der Brief selbst und das Muster getrennt zu wiegen. In Anbetracht dieses umständlichen Procederes dürfte es in den meisten Fällen ziemlich egal gewesen sein, ob man das angab, oder nicht.
Nur wenn der Inhalt so ausgeprägt war, dass der Postler bei der Behandlung etwas "fühlte" und den Brief dann den Zollbehörden übergab, kam ein Problem auf. Daher versteht man diese Vermerke ohne postalische Relevanz als "Zollinhaltserklärungen", die genau dies (Abgabe an andere Behörden zur Ermittlung des Wertes des Inhalts) verhindern sollten.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
so weit ich weiß, akzeptierte Frankreich bei Briefen, die wie hier einfachen Gewichts (7,5g) waren, keine Portomoderation als Musterbrief, sondern erst ab höheren Gewichten, wobei nur Briefe mit anhängendem Muster überhaupt portomoderiert werden konnten. Dabei war der Brief selbst und das Muster getrennt zu wiegen. In Anbetracht dieses umständlichen Procederes dürfte es in den meisten Fällen ziemlich egal gewesen sein, ob man das angab, oder nicht.
Nur wenn der Inhalt so ausgeprägt war, dass der Postler bei der Behandlung etwas "fühlte" und den Brief dann den Zollbehörden übergab, kam ein Problem auf. Daher versteht man diese Vermerke ohne postalische Relevanz als "Zollinhaltserklärungen", die genau dies (Abgabe an andere Behörden zur Ermittlung des Wertes des Inhalts) verhindern sollten.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
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