Erfüllungspflicht bei Briefmarkenkäufen

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  • Juergen Kraft
    Registrierter Benutzer
    • 30.11.2005
    • 1747

    #46
    Unklares Angebot

    Zitat von gramoceras
    Das darf man auch anders sehen oder lesen. Was bedeutet diese Beschreibung denn nun?
    Den Beitrag von Jürgen habe ich auf die sachlichen Argumente beschränkt - Lars:

    Bei dem angesprochenen Angebot fällt folgendes auf:

    - Es wird der Michelwert für Falz- und Postfrischmarken angegeben. Das suggeriert dem unerfahrenen Käufer, dass es sich um eine sehr werthaltige Marke handelt.

    - Fehlstelle am Mundstück des Posthorns ist ein nicht beschriebener Mangel. Solche Fehlstellen können u.a. beim Entfernen von Stempeln entstehen (dann wäre die Marke nicht ungebraucht ohne Gummierung sondern gebraucht). Allerdings lässt sich das anhand des Scans nicht sicher feststellen, dazu müsste die Marke vorliegen.

    - Im Titel wird die Marke als durch den * als "ungebraucht mit Originalgummierung" beschrieben, erst aus dem (ergänzten) Text geht hervor, dass die Marke ohne Gummierung ist.

    ("ohne Falz" ist m.E. ein Hinweis, der durchaus seine Berechtigung haben kann. Oft versteckt sich unter dem Falz eine dünne Stelle - ein Punkt, den man als verantwortungsbewusster Verkäufer auch bei gebrauchten Marken vermerken sollte - Lars)

    - "Prüfgarantie" vs. "Echtheitsgarantie" - Das Wort "Prüfgarantie" findet man bei vielen Angebotsbeschreibungen, allerdings ist damit nicht die Echtheit der Marke garantiert. (Damit es nicht zur Wortklauberei wird, ein guter Verkäufer erstattet bei Falschprüfung neben den Kaufkosten auch die Prüfgebühren zurück - wenn das klar in der Beschreibung steht, ist mir der Begriff "wurscht" - Lars)

    Fazit: Für einen "normalen" Sammler ist es schwer zu erkennen, dass er hier auf eine Marke 2. Wahl bietet. Man muss schon sehr genau lesen und den Scan betrachten, um festzustellen, was man schlussendlich erwirbt. Aufgrund der Überschrift müsste eine andere Marke geliefert werden, als im Endeffekt angeboten wird. Sollte der Käufer also eine ungebrauchte Marke mit Originalgummierung erwartet haben, kann er nur noch von seinem Umtauschrecht gebrauch machen.
    Zuletzt geändert von Lars Böttger; 28.02.2007, 09:22. Grund: Überarbeitet am 28.02.2007
    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
    Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
    Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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    • Juergen Kraft
      Registrierter Benutzer
      • 30.11.2005
      • 1747

      #47
      Zitat von helgophil
      @helgophil... welche Marke, welcher Prüfer ...
      Hallo,

      ruf mich doch einfach an oder hast du meine Nummer verlegt?

      Viele Grüße
      Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
      Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
      Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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      • gramoceras
        Registrierter Benutzer
        • 27.07.2005
        • 40

        #48
        Zitat von erstlesen
        Hallo,

        der Verkäufer hat ergänzt. Nun steht in der Ergänzung:

        Kurze Ergänzung: Der Michelwert 250 Euro ist der Michelwert einer Marke mit Falz und mit Originalgummi. Die hier angebotene Marke hat keine Falz und keinen Originalgummi.

        Ich bin anhand des ersten posts dazu von Originalgummi ohne Falz ausgegangen. Bei genauer Betrachtung erkennt man zumindest die linke untere Eckzahnspitze als glasig.

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        • Lars Böttger
          www.arge-belux.de
          • 07.08.2003
          • 8417

          #49
          Sachliche philatelistische Argumente

          Einen Teil der Postings habe ich gelöscht bzw. die Anmerkungen zum persönlichen und beruflichen Hintergrund herausgenommen. Bitte konzentriert Euch auf sachliche philatelistische Argumente.

          @erstlesen: Den lateinischen Spruch empfinde ich als Katholik nicht als schlimm bzw. gotteslästerlich. Da hab ich als alter Peter Puck-Fan bei "Rudi" schon schlimmeres gelesen...

          Beste Moderatorengrüsse!

          Lars
          Zuletzt geändert von Lars Böttger; 22.02.2007, 15:42.
          www.bdph.de und www.arge-belux.de

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          • Jurek
            DDR Spezial, bis MiNr.745
            • 28.09.2005
            • 2834

            #50
            Heute war ich schon nach 3 Uhr unterwegs, aber es wurde mit dem posten nix, was ich hiermit nachhole:

            (Gestern, 19:18h):
            … „Das ist nunmal die geltende Rechtslage. Der Verbraucher wird vom Gesetzgeber pauschal als strukturell unterlegen eingestuft und daher in Watte gepackt. Die Beweilast trifft den Unternehmer-Verkäufer.“

            @Deutschlandsammler, einerseits ist schon o.k., wenn die Kleinen sich durch Gesetzeslage behaupten können und nicht durch „mächtige Mafia“ entmündigt und überrollt werden, weil die sich leisten könnten…
            Etwas merkwürdig mutet mir aber „Die Beweislast trifft den Unternehmer-Verkäufer.“! Ich denke, dass das an sich o.k. WÄRE, wenn man welche Beweise erbringen KÖNNTE!
            Nur wie soll man von einer Firma, die täglich dutzend einfache Briefe wegsendet, irgendeinen Beweis fordern?
            Das ist so, als ich in einem Kommputergeschäft war und eine Videosoftware kaufen wollte, die aber fähig ist, JEDEN Kopierschutz umzugehen, weil sie anders funktioniert als bloß mit kopieren… Jedenfalls KAUFEN darf man das, nur benützen darf man das NICHT! (Also nur für die Glasvitrine?) …
            Also hier finde ich doch auch diese Gesetzeslage bedenklich… Denn WENN man KANN was nachweisen, dann O.K., aber so? WIE DENN?
            (Außerdem befürworte ich die Ansicht im 2.ten Punkt von @Fehldruck).

            @Fehldruck, DANKE für die guten Wünsche! Freue mich für den Verkäufer und für mich!

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            • Juergen Kraft
              Registrierter Benutzer
              • 30.11.2005
              • 1747

              #51
              Normalbriefversendung - kein Problem

              Zitat von Jurek
              Nur wie soll man von einer Firma, die täglich dutzend einfache Briefe wegsendet, irgendeinen Beweis fordern? Also hier finde ich doch auch diese Gesetzeslage bedenklich… Denn WENN man KANN was nachweisen, dann O.K., aber so? WIE DENN? (Außerdem befürworte ich die Ansicht im 2.ten Punkt von @Fehldruck).

              Hallo @Jurek,

              du bist ja aus Österreich, das gilt das deutsche BGB nicht. Es kann natürlich sein, dass die Rechtslage in Österreich ähnlich ist. Die Rechtslage ist aber kein wirkliches Problem, siehe ganz unten warum.

              Ein Beweis für eine Normalbriefversendung könnte durch ein Postausgangsbuch und Auflieferung der Post durch neutrale Dritte erbracht werden. So machen das die Firmen auch.

              Das Problem ist aber nicht der Beweis das der Brief verschickt wurde, sondern der "Gefahrübergang". Die Gefahr des Untergangs nämlich, geht bei der Lieferung nach Deutschland von einem Gewerblichen an einen Privaten, erst mit der Aushändigung der Sendung an den Käufer über. Über diese Aushändigung kann man keinen Beweis erbringen.

              Der Missbrauch daraus ist jedoch gering. Würden sich bei Käufern neutrale Bewertungen häufen (abgegebene und empfangene) die lauten auf ... leider ging der Brief verloren ... sollte man den Namen auf die Liste der gesperrten Bieter setzen oder nur per Einschreiben versenden.

              Mir ist es schon passiert (länger her), dass ein Käufer behauptete ein Einschreiben nicht bekommen zu haben. Richtig war wohl, er hat den Empfang nicht quittiert. Postbeamte sind auch einmal schludrig. Sein Fehler, er hat die Briefmarken später weiter verkauft. Pech gehabt.

              Allgemein kann ich sagen, behauptet jemand zu Unrecht, er habe eine Briefmarkensendung nicht erhalten, kann das ein schwerer Bumerang werden. Der Kleinkriminelle müsste die Marken gleich vernichten. In meiner Galerie bei http://briefmarken.ag kann jeder Bilder von gestohlenen Marken einstellen und dazu schreiben, wann diese gestohlen wurden.

              Ich habe ohne fremde Hilfe schon zweimal solche Fälle aufklären können. Diese Form von Unterschlagung lohnt sich nicht. Auch sind die wenigsten Käufer Kleinkriminelle dieser Art. Die Rechtslage ist für Verkäufer nicht perfekt, aber man kann damit gut leben. Die Bauernschlauen fallen über kurz oder lang ohne hin damit auf die Nase.
              Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Tenerife-Sur - Spanien
              Projekt Stempeldatenbank, Stampswiki, Linkdatenbank
              Mitglied BDPH, AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)

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              • Jurek
                DDR Spezial, bis MiNr.745
                • 28.09.2005
                • 2834

                #52
                Danke Jürgen!

                Die Marke, um die es mir ging, war * ungestempelt (o.G.), so hätte wohl ggf. kaum Nutzen gehabt diese in deiner Liste aufzunehmen, da man aus dem eBay-Scann (von keiner herausragender Qualität) nicht wirklich mit Bestimmtheit ersehen hätte können, ob der Verkäufer diese Marke wieder mal anbietet… (Das könnte sich dann auf wertvollere Marken auch beziehen können, die so nicht einfach mit Bestimmtheit ermittelt werden könnten – wie ich meine)…

                “Gestohlen“, dass ist so eine Sache… – Stimmt, z.B. die letzten drei Tage bei mir. Jeden Tag kam ein E-Brief, aber nur an einem Tag war ich zu Hause und habe das qutiert…

                Danke für die anderen Infos.

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